Betreff
Überplanung des Entsorgungszentrums in Stapelfeld
Vorlage
V-PLA/21/306
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird empfohlen, die Verwaltung zu beauftragen, mit der Überplanung des Entsorgungszentrums Stapelfeld ein für diese Aufgabenstellung geeignetes Planungsbüro zu beauftragen. 

 


Sachverhalt:

Das Entsorgungszentrum in Stapelfeld wurde 1995 in Betrieb genommen. Auch wenn in der Zwischenzeit verschiedene Anpassungen erfolgten, u. a. wurde vor einigen Jahren eine zweite Anlieferungsrampe fertiggestellt, stehen weitere Maßnahmen aus. So konnte der bereits mit Kreistagsbeschluss vom 30.03.2017 (V-PLA/17/168) befürwortete Bau einer neuen Schadstoffhalle zu seinerzeit geschätzten Kosten in Höhe von 580.000 Euro (netto) aufgrund sich abzeichnender Kostensteigerungen von deutlich über 70% nicht verwirklicht werden, obwohl die Gründe für einen Neubau nach wie vor Bestand haben.

Im Zuge der laufenden Entwicklung haben sich weitere Anpassungs- und Modernisierungsbedarfe ergeben, die aus Sicht der Verwaltung eine Gesamtbetrachtung des Entsorgungskomplexes sinnvoll erscheinen lassen. Generell ist eine Neubetrachtung der gesamten Einrichtung unter den Aspekten des Dienstleistungsgedankens, sich ändernder Vorschriften und der stetig wachsenden Bevölkerungszahl angebracht. Daher soll nachfolgend ein Schlaglicht auf folgende Punkte geworfen werden:

-          Neue Verkehrsführung (zusätzliche Spur zum Kompostwerk)

-          Umbau des Waagebereiches (Überdachung, neues Wiegehaus…)

-          Umbau oder Neubau des Betriebsgebäudes

-          Beseitigung der Müllumschlagsanlage

-          Verlegung des Regenrückhaltebeckens 

-          Erstellung einer neuen Schadstoffsammelstelle

-          Bau weiterer Containerstellflächen

-          Einbau einer neuen Leichtflüssigkeitsabscheideranlage

Es wird darauf hingewiesen, dass die Überplanung des Geländes der Unterstützung eines fachlich versierten Planungsbüros bedarf. Insoweit handelt es sich hier zunächst um die Darstellung der aus Sicht der Verwaltung möglichen und erforderlichen Betrachtungen. Mittel zur Deckung der Planungskosten stehen im Haushalt 2021 zur Verfügung.

Mit der Einrichtung der zweiten Rampe hat sich die Abfertigungsgeschwindigkeit auf dem Entsorgungszentrum in Stapelfeld deutlich erhöht. Auch die separat mögliche Anlieferung von Grün- und Strauchschnitt trägt zu einem erhöhten Durchsatz von Anlieferungen bei. Hemmend wirkt sich jedoch gerade zu Hochzeiten die einspurige Zufahrt auf das Gelände aus, die wie ein Nadelöhr wirkt, das es zu entschärfen gilt. Hierzu kann die Ausgestaltung einer zweiten Fahrspur sinnvoll sein. Inwieweit eine Vorabausschleusung in Richtung Grünsammelstelle möglich und nicht zuletzt unter personellen und verkehrlichen Aspekten umsetzbar ist, kann erst im Zuge der weiteren Planung beurteilt werden. Grundsätzlich würde ein schnelles Ausschleusen dieser Anlieferer sicherlich nochmals für eine zügigere Abfertigung insgesamt sorgen. In jedem Fall ist mit dem zweispurigen Ausbau auch eine Überplanung des ohnehin in die Jahre gekommenen und sanierungsbedürftigen Wiege- und Kassenhauses erforderlich. Grundsätzlich kann die Verlagerung dieses Gebäudes an einen anderen Standort, z. B. in das Betriebsgebäude, sinnvoll werden. Der Standort der im Bereich des Waage- und Kassenhauses befindlichen 55 Mg- KFZ- Waage sollte nach derzeitiger Auffassung möglichst nicht verändert werden. Die Waage scheint dort günstig platziert, so dass eine Verlegung nicht zuletzt aus Kostengründen vermieden werden sollte. Der  gesamte Annahmebereich sollte mit Blick auf den Servicegedanken aber auch aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen mit einer vor Witterungseinflüssen schützenden Überdachung versehen werden. Schrankenanlagen zur Verkehrssteuerung und –sicherung sind einzuplanen.

Neben einer denkbaren Aufnahme der Kassen- und Wiegeeinrichtungen sind weitere Anpassungen/Umbauten im und am Betriebsgebäude erforderlich. Eine Erweiterung der Umkleideräume sowie die Erneuerung/Modifizierung der sanitären Einrichtungen sind hier ebenso zu nennen, wie der Ersatz der dafür benötigten Räume. Inwieweit sich die Maßnahmen in den Gebäudebestand integrieren lassen, oder ob ein An-/Neubau erforderlich wird, muss im Rahmen der Planungen ermittelt werden.

Die im Jahr 1995 in Betrieb genommene Müllumschlagsanlage (MUA) diente bis 2007 zur Verpressung von Abfällen in Spezialcontainer. Mit der Einstellung des Betriebs lagen weite Teile der Anlage brach. Zwischenzeitlich wurde das zur Bewegung der Spezialcontainer an der Westseite der Anlage errichtete Stahlgerüst mit Krananlage aus Sicherheitsgründen und zur Einsparung von Wartungs- und Instandhaltungskosten zurückgebaut. Die verbliebene Halle wird derzeit zu einem Teil als Anlieferungshalle für den Umschlag von Gewerbeabfällen genutzt. Hierzu wurde aus Fertigbetonsteinen (Monoblocks) eine Annahmebucht geschaffen. Bislang können in diesem Teil der Halle Containerdienste und sonstige gewerbliche Anlieferer ihren Abfall abkippen. Die Abfälle werden anschließend mittels eines Radladers in einen Großraumcontainer verladen, der später direkt zur MBA Wiefels abgefahren wird. Bei der Deponie Sedelsberg, auf der ab 2005 keine „nicht vorbehandelten Abfälle“ mehr abgelagert werden dürfen, wurde keine Möglichkeit für Gewerbebetriebe geschaffen ihre Abfälle z.B. auf einer Betonplatte abzukippen.  Es wird dort eine Anlieferungsrampe mit entsprechend von Hand zu befüllenden Containern betrieben. Die Stilllegung der Umschlagstelle in Stapelfeld ist aufgrund der im Laufe der Jahre stetig zurückgegangenen Anlieferungsmengen (in 2020 wurden lediglich 284 Mg umgeschlagen) sowie mit Blick auf die eher provisorisch zu nennende Ausführung vertretbar und arbeitsschutzrechtlich auch geboten. Es ist davon auszugehen, dass der Betrieb in der jetzigen Form auch unter bautechnischen und statischen Gesichtspunkten nicht länger statthaft ist. Hinzu kommt, dass es sich bei den hier angelieferten Stoffen in der Regel um Gewerbeabfälle handelt, für die der Landkreis Cloppenburg keine nach der Gewerbeabfallverordnung genehmigte Vorbehandlungsanlage betreibt, womit gewerbliche Siedlungsabfälle ebenso wie gewerbliche Bau- und Abbruchabfälle bei den Entsorgungszentren des Landkreises nicht mehr angenommen werden dürfen. Es gibt somit keinen Grund für die Aufrechterhaltung des v. g. Provisoriums. Mithin wird im Zuge der Überplanung die Beseitigung aller verbliebenen Anlagenteile der MUA inklusive der Planierung der im Zusammenhang mit ihrer Errichtung seinerzeit erforderlichen Erdaufschüttung angestrebt.

Die Errichtung einer neuen Schadstoffsammelstelle mit Annahmebereich ist, wie oben bereits erwähnt, nach wie vor dringend erforderlich. Hier kann zumindest teilweise auf eine grobe Vorplanung zurückgegriffen werden, die seinerzeit die Verlegung des auf dem Betriebsgelände vorhandenen Regenrückhaltebeckens auf eine Fläche außerhalb der Umzäunung vorsah. Mit der Errichtung eines neuen Gebäudes wäre die alte, ohnehin abgängige Schadstoffsammelstelle zurückzubauen, womit sich zusätzlicher Gestaltungsraum auf dem Gelände ergäbe. Die Verlegung des Regenrückhaltebeckens muss als Option bestehen bleiben, um eine möglichst optimale Überplanung der Betriebsfläche zu gewährleisten.

Mit der Beseitigung der MUA, der alten Schadstoffsammelstelle und der Verlegung des Regenrückhaltebeckens stünden Flächen zur Einrichtung einer neuen Schadstoffsammelstelle, eines Containerstellplatzes und eines Sammelplatzes für Elektroaltgeräte zur Verfügung (Kleingeräte in Gitterboxen). Auch könnten Teilbereich mit Überdachungen versehen werden, soweit rechtliche Anforderungen an die Lagerung bestimmter Stoffe dies erfordern. Entsprechende Platzbedarfe sind vorhanden. Aus dem eigentlichen Entladebereich ausgelagerte Container, z. B. für Altreifen, Mineralwolle, Dachpappe, Gipsabfall, könnten in den Nahbereich zurückgeholt werden und so die Entsorgung für die Anlieferer deutlich erleichtern. Auch für die besonders sensible Entsorgung asbesthaltiger Fraktionen können bei dieser Gelegenheit nochmals günstigere Voraussetzungen geschaffen werden. Ferner sollte in diesem Zusammenhang über eine verbesserte Ordnung und sicherere Ablademöglichkeiten für die in einer Gasse neben der alten Rampe entstandene Containerreihe nachgedacht werden, in der derzeit u. a. die Entladung von Bauschutt und Elektrogroßgeräten erfolgt. Auch die Unterbringung von Wechselcontainern für die Rampenbeschickung scheint in diesem Bereich verkehrstechnisch günstig zu sein. Für den Fall, dass die zur Verfügung stehende Fläche nicht für alle Anforderungen ausreicht, wäre die Unterbringung dieser Wechselcontainer auch im Umfeld des Kompostwerkes denkbar.

Derzeit besteht ein relativ hohes Gefahrenpotential für die Anlieferer durch Entsorgungsfahrzeuge und durch Verletzung beim Einstellen der meist sperrigen und schweren Elektrogroßgeräte in die Großraumcontainer.

In jedem Fall ist der Einbau einer neuen Leichtflüssigkeitsabscheideranlage erforderlich. Die alte Anlage ist abgängig und muss schon jetzt dringend ersetzt werden. Im Übrigen wäre sie für die zusätzlich zu versiegelnden Flächen ohnehin nicht ausreichend dimensioniert.

Die beiden Rampenanlagen sollen als zentrale und in ihrer Funktion kaum zu verbessernde Elemente an ihren jetzigen Standorten erhalten bleiben. Jedoch erhält jede Rampe einen Unterstand für das vor Ort tätige Kontrollpersonal. Diese Maßnahme ist bereits jetzt in der Planung und soll im Zusammenhang mit einer besseren Unterstützung der Anlieferer bei der Zuordnung der Abfallstoffe baldmöglichst umgesetzt werden.

Unter den gegebenen Umständen scheint aus Sicht der Verwaltung eine Überplanung des Gesamtkomplexes durch ein für diese Aufgabenstellung geeignetes Planungsbüro sinnvoll. 

 

 


Finanzierung:

P1.537100, SK 421140