Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird empfohlen, die Verwaltung zu beauftragen, mit der Überplanung des Entsorgungszentrums Stapelfeld ein für diese Aufgabenstellung geeignetes Planungsbüro zu beauftragen.
Sachverhalt:
Das Entsorgungszentrum in
Stapelfeld wurde 1995 in Betrieb genommen. Auch wenn in der Zwischenzeit
verschiedene Anpassungen erfolgten, u. a. wurde vor einigen Jahren eine zweite
Anlieferungsrampe fertiggestellt, stehen weitere Maßnahmen aus. So konnte der bereits
mit Kreistagsbeschluss vom 30.03.2017 (V-PLA/17/168) befürwortete Bau einer
neuen Schadstoffhalle zu seinerzeit geschätzten Kosten in Höhe von 580.000 Euro
(netto) aufgrund sich abzeichnender Kostensteigerungen von deutlich über 70%
nicht verwirklicht werden, obwohl die Gründe für einen Neubau nach wie vor
Bestand haben.
Im Zuge der laufenden
Entwicklung haben sich weitere Anpassungs- und Modernisierungsbedarfe ergeben,
die aus Sicht der Verwaltung eine Gesamtbetrachtung des Entsorgungskomplexes
sinnvoll erscheinen lassen. Generell ist eine Neubetrachtung der gesamten
Einrichtung unter den Aspekten des Dienstleistungsgedankens, sich ändernder
Vorschriften und der stetig wachsenden Bevölkerungszahl angebracht. Daher soll
nachfolgend ein Schlaglicht auf folgende Punkte geworfen werden:
-
Neue
Verkehrsführung (zusätzliche Spur zum Kompostwerk)
-
Umbau
des Waagebereiches (Überdachung, neues Wiegehaus…)
-
Umbau
oder Neubau des Betriebsgebäudes
-
Beseitigung
der Müllumschlagsanlage
-
Verlegung
des Regenrückhaltebeckens
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Erstellung
einer neuen Schadstoffsammelstelle
-
Bau
weiterer Containerstellflächen
-
Einbau
einer neuen Leichtflüssigkeitsabscheideranlage
Es wird darauf hingewiesen, dass
die Überplanung des Geländes der Unterstützung eines fachlich versierten
Planungsbüros bedarf. Insoweit handelt es sich hier zunächst um die Darstellung
der aus Sicht der Verwaltung möglichen und erforderlichen Betrachtungen. Mittel
zur Deckung der Planungskosten stehen im Haushalt 2021 zur Verfügung.
Mit der Einrichtung der zweiten
Rampe hat sich die Abfertigungsgeschwindigkeit auf dem Entsorgungszentrum in
Stapelfeld deutlich erhöht. Auch die separat mögliche Anlieferung von Grün- und
Strauchschnitt trägt zu einem erhöhten Durchsatz von Anlieferungen bei. Hemmend
wirkt sich jedoch gerade zu Hochzeiten die einspurige Zufahrt auf das Gelände
aus, die wie ein Nadelöhr wirkt, das es zu entschärfen gilt. Hierzu kann die
Ausgestaltung einer zweiten Fahrspur sinnvoll sein. Inwieweit eine
Vorabausschleusung in Richtung Grünsammelstelle möglich und nicht zuletzt unter
personellen und verkehrlichen Aspekten umsetzbar ist, kann erst im Zuge der
weiteren Planung beurteilt werden. Grundsätzlich würde ein schnelles
Ausschleusen dieser Anlieferer sicherlich nochmals für eine zügigere
Abfertigung insgesamt sorgen. In jedem Fall ist mit dem zweispurigen Ausbau
auch eine Überplanung des ohnehin in die Jahre gekommenen und
sanierungsbedürftigen Wiege- und Kassenhauses erforderlich. Grundsätzlich kann
die Verlagerung dieses Gebäudes an einen anderen Standort, z. B. in das
Betriebsgebäude, sinnvoll werden. Der Standort der im Bereich des Waage- und
Kassenhauses befindlichen 55 Mg- KFZ- Waage sollte nach derzeitiger Auffassung
möglichst nicht verändert werden. Die Waage scheint dort günstig platziert, so
dass eine Verlegung nicht zuletzt aus Kostengründen vermieden werden sollte.
Der gesamte Annahmebereich sollte mit
Blick auf den Servicegedanken aber auch aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen
mit einer vor Witterungseinflüssen schützenden Überdachung versehen werden.
Schrankenanlagen zur Verkehrssteuerung und –sicherung sind einzuplanen.
Neben einer denkbaren Aufnahme
der Kassen- und Wiegeeinrichtungen sind weitere Anpassungen/Umbauten im und am
Betriebsgebäude erforderlich. Eine Erweiterung der Umkleideräume sowie die
Erneuerung/Modifizierung der sanitären Einrichtungen sind hier ebenso zu
nennen, wie der Ersatz der dafür benötigten Räume. Inwieweit sich die Maßnahmen
in den Gebäudebestand integrieren lassen, oder ob ein An-/Neubau erforderlich
wird, muss im Rahmen der Planungen ermittelt werden.
Die im Jahr 1995 in Betrieb
genommene Müllumschlagsanlage (MUA) diente bis 2007 zur Verpressung von
Abfällen in Spezialcontainer. Mit der Einstellung des Betriebs lagen weite Teile
der Anlage brach. Zwischenzeitlich wurde das zur Bewegung der Spezialcontainer
an der Westseite der Anlage errichtete Stahlgerüst mit Krananlage aus
Sicherheitsgründen und zur Einsparung von Wartungs- und Instandhaltungskosten
zurückgebaut. Die verbliebene Halle wird derzeit zu einem Teil als
Anlieferungshalle für den Umschlag von Gewerbeabfällen genutzt. Hierzu wurde
aus Fertigbetonsteinen (Monoblocks) eine Annahmebucht geschaffen. Bislang
können in diesem Teil der Halle Containerdienste und sonstige gewerbliche
Anlieferer ihren Abfall abkippen. Die Abfälle werden anschließend mittels eines
Radladers in einen Großraumcontainer verladen, der später direkt zur MBA
Wiefels abgefahren wird. Bei der Deponie Sedelsberg, auf der ab 2005 keine
„nicht vorbehandelten Abfälle“ mehr abgelagert werden dürfen, wurde keine
Möglichkeit für Gewerbebetriebe geschaffen ihre Abfälle z.B. auf einer
Betonplatte abzukippen. Es wird dort
eine Anlieferungsrampe mit entsprechend von Hand zu befüllenden Containern
betrieben. Die Stilllegung der Umschlagstelle in Stapelfeld ist aufgrund der im
Laufe der Jahre stetig zurückgegangenen Anlieferungsmengen (in 2020 wurden
lediglich 284 Mg umgeschlagen) sowie mit Blick auf die eher provisorisch zu
nennende Ausführung vertretbar und arbeitsschutzrechtlich auch geboten. Es ist
davon auszugehen, dass der Betrieb in der jetzigen Form auch unter
bautechnischen und statischen Gesichtspunkten nicht länger statthaft ist. Hinzu
kommt, dass es sich bei den hier angelieferten Stoffen in der Regel um Gewerbeabfälle
handelt, für die der Landkreis Cloppenburg keine nach der
Gewerbeabfallverordnung genehmigte Vorbehandlungsanlage betreibt, womit
gewerbliche Siedlungsabfälle ebenso wie gewerbliche Bau- und Abbruchabfälle bei
den Entsorgungszentren des Landkreises nicht mehr angenommen werden dürfen. Es
gibt somit keinen Grund für die Aufrechterhaltung des v. g. Provisoriums.
Mithin wird im Zuge der Überplanung die Beseitigung aller verbliebenen
Anlagenteile der MUA inklusive der Planierung der im Zusammenhang mit ihrer
Errichtung seinerzeit erforderlichen Erdaufschüttung angestrebt.
Die Errichtung einer neuen
Schadstoffsammelstelle mit Annahmebereich ist, wie oben bereits erwähnt, nach
wie vor dringend erforderlich. Hier kann zumindest teilweise auf eine grobe
Vorplanung zurückgegriffen werden, die seinerzeit die Verlegung des auf dem
Betriebsgelände vorhandenen Regenrückhaltebeckens auf eine Fläche außerhalb der
Umzäunung vorsah. Mit der Errichtung eines neuen Gebäudes wäre die alte,
ohnehin abgängige Schadstoffsammelstelle zurückzubauen, womit sich zusätzlicher
Gestaltungsraum auf dem Gelände ergäbe. Die Verlegung des Regenrückhaltebeckens
muss als Option bestehen bleiben, um eine möglichst optimale Überplanung der
Betriebsfläche zu gewährleisten.
Mit der Beseitigung der MUA, der
alten Schadstoffsammelstelle und der Verlegung des Regenrückhaltebeckens
stünden Flächen zur Einrichtung einer neuen Schadstoffsammelstelle, eines
Containerstellplatzes und eines Sammelplatzes für Elektroaltgeräte zur
Verfügung (Kleingeräte in Gitterboxen). Auch könnten Teilbereich mit
Überdachungen versehen werden, soweit rechtliche Anforderungen an die Lagerung
bestimmter Stoffe dies erfordern. Entsprechende Platzbedarfe sind vorhanden.
Aus dem eigentlichen Entladebereich ausgelagerte Container, z. B. für
Altreifen, Mineralwolle, Dachpappe, Gipsabfall, könnten in den Nahbereich
zurückgeholt werden und so die Entsorgung für die Anlieferer deutlich
erleichtern. Auch für die besonders sensible Entsorgung asbesthaltiger
Fraktionen können bei dieser Gelegenheit nochmals günstigere Voraussetzungen
geschaffen werden. Ferner sollte in diesem Zusammenhang über eine verbesserte
Ordnung und sicherere Ablademöglichkeiten für die in einer Gasse neben der
alten Rampe entstandene Containerreihe nachgedacht werden, in der derzeit u. a.
die Entladung von Bauschutt und Elektrogroßgeräten erfolgt. Auch die
Unterbringung von Wechselcontainern für die Rampenbeschickung scheint in diesem
Bereich verkehrstechnisch günstig zu sein. Für den Fall, dass die zur Verfügung
stehende Fläche nicht für alle Anforderungen ausreicht, wäre die Unterbringung
dieser Wechselcontainer auch im Umfeld des Kompostwerkes denkbar.
Derzeit besteht ein relativ
hohes Gefahrenpotential für die Anlieferer durch Entsorgungsfahrzeuge und durch
Verletzung beim Einstellen der meist sperrigen und schweren Elektrogroßgeräte
in die Großraumcontainer.
In jedem Fall ist der Einbau
einer neuen Leichtflüssigkeitsabscheideranlage erforderlich. Die alte Anlage
ist abgängig und muss schon jetzt dringend ersetzt werden. Im Übrigen wäre sie
für die zusätzlich zu versiegelnden Flächen ohnehin nicht ausreichend
dimensioniert.
Die beiden Rampenanlagen sollen
als zentrale und in ihrer Funktion kaum zu verbessernde Elemente an ihren
jetzigen Standorten erhalten bleiben. Jedoch erhält jede Rampe einen Unterstand
für das vor Ort tätige Kontrollpersonal. Diese Maßnahme ist bereits jetzt in
der Planung und soll im Zusammenhang mit einer besseren Unterstützung der
Anlieferer bei der Zuordnung der Abfallstoffe baldmöglichst umgesetzt werden.
Unter den gegebenen Umständen
scheint aus Sicht der Verwaltung eine Überplanung des Gesamtkomplexes durch ein
für diese Aufgabenstellung geeignetes Planungsbüro sinnvoll.
Finanzierung:
P1.537100, SK 421140