Betreff
Antrag der Gruppe Grüne/UWG - Änderung der Geschäftsordnung
Vorlage
V-KA/21/654/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

1.     Die Hauptsatzung des Landkreises Cloppenburg vom 20.12.2016, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 13.06.2017 wird um folgenden Paragraphen ergänzt:

§ 6a - Öffentlichkeit von Sitzungen in Zeiten epidemischer Lagen
(1) In Zeiten von festgestellten epidemischen Lagen von nationaler und landesweiter Tragweite (§ 182 Abs. 1 NKomVG) wird
bei im Wege der Videokonferenztechnik durchgeführten Sitzungen auch für die Öffentlichkeit eine digitale Form der Beteiligung geschaffen. Dies können eine Parallelkonferenz, Streaming oder Vergleichbares sein.

(2) Sitzungsteilnehmer und Sitzungsteilnehmerinnen, die mit einer Übertragung ihrer Person in Bild und Ton nicht einverstanden sind, teilen dies rechtzeitig vor der Sitzung, mindestens drei Tage vorher, dem Landrat mit.

2.     § 17 der Geschäftsordnung des Kreistages des Landkreises Cloppenburg vom 30.03.2017, zuletzt geändert am 18.12.2018 wird um folgenden Absatz 2a ergänzt:

(2a) Bei im Wege der Videokonferenztechnik in Zeiten epidemischer Lagen durchgeführten Sitzungen des Kreistages gemäß § 6a der Hauptsatzung können Fragen auch bis zu 5 Stunden vor der Sitzung auf der Internetseite des Landkreises unter der Rubrik „Einwohnerfragen“ gestellt werden.

 


Sachverhalt:

Es wird auf den Antrag der Gruppe Grüne/UWG vom 03.03.2021 verwiesen. Zielsetzung des Antrages ist der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu eröffnen, bei einer öffentlichen Sitzung, die auf Basis einer Videokonferenztechnik durchgeführt wird, ebenfalls auf diesem Wege teilzunehmen.
Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 18.03.2021 diesen Antrag in die Fraktionen zur Beratung verwiesen.
Der Antrag der Gruppe Grüne/UWG ist neuerlich aufgrund entsprechender Antragstellung am 22.04.2021 im Kreisausschuss beraten worden. Hier ist der Punkt auf die nächste Sitzung des Kreisausschusses vertagt worden. Bis dahin soll die Verwaltung Lösungsvorschläge erarbeiten.

Hinzuweisen ist darauf, dass zwischenzeitlich ein Entwurf für eine Änderung des NKomVG vorliegt, die für § 182 folgende Ergänzung vorsieht:

§ 182 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

a) Es wird der folgende neue Satz 3 eingefügt:

3Unbeschadet von § 64 Abs. 2 Satz 2 kann die Vertretung durch Beschluss zulassen, dass die Öffentlichkeit an einer gemäß Satz 1 Nr. 3 durchzuführenden öffentlichen Sitzung per Videokonferenztechnik teilnehmen kann.“

Damit wird – bei entsprechendem Inkrafttreten dieses Änderungsvorschlages – die Möglichkeit geschaffen, eine Regelung zur Beteiligung der Öffentlichkeit bei entsprechenden Sitzungen nach § 182 NKomVG – Sonderregelungen für pandemische Lagen – ohne eine Änderung der Hauptsatzung durch einfachen Beschluss des Kreistages zu schaffen. Gleichzeitig wird mit diesem Änderungsvorschlag auch die bisherige Aussage der Verwaltung, dass grundsätzlich eine Anpassung der Hauptsatzung erforderlich wäre, bestätigt.

Nach wie vor ist im Übrigen der Grundsatz der Öffentlichkeit auch durch die Teilnahmemöglichkeit in Präsenz – wenn auch in reduzierter Personenzahl unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen – gewährleistet.

 

Im Folgenden werden die Möglichkeiten der Umsetzung mit ihren Vor- und Nachteilen beschrieben:

 

·         Weitergabe des offiziellen Links zur Sitzung an die Öffentlichkeit
Durch Weitergabe des Links und entsprechender Einwahl durch Dritte nimmt die Anzahl der Bildschirme in der Konferenz weiter zu. Der Überblick geht zunehmend verloren. Insbesondere für die/den jeweilige/n Vorsitzende/n, die Moderation sowie die Protokollführung wird die Arbeit erschwert.
Der Chat kann für die Besucher*innen nicht abgeschaltet werden. Besucher*innen könnten sich somit über den Chat einschalten. Abstimmungen werden erschwert. Zudem können Nebendiskussionen im Chat entstehen.
Eine klare Trennung von Besucher*innen und Sitzungsteilnehmer*innen ist nicht möglich.
Es entsteht zudem ein erhöhter administrativer Aufwand bei Sitzungen mit einem nicht-öffentlichen Teil. Nach dem öffentlichen Teil muss faktisch eine neue Sitzung eröffnet werden. Für den nichtöffentlichen Teil ist ein neuer Link zu versenden, die Mitglieder des Kreistages müssen sich neu einwählen. Nur so kann gewährleistet werden, dass keine „Fremden“ an der Sitzung teilnehmen.
Die Sitzung ist mit der Abmeldung am Ende der Sitzung abgeschlossen. Es handelt sich nicht um eine Übertragung ins Internet. Allerdings kann nicht verhindert werden, dass die Sitzung über Handys oder andere Geräte ganz oder teilweise aufgenommen und anschließend verbreitet wird.

·         Streaming der Fachausschüsse und des Kreistages
Beim Streaming wird die Sitzung sozusagen „live“ übertragen. Im Sitzungssaal würden Leinwand und Teilnehmer*innen in Präsenz „gefilmt“ und diese Aufnahmen ins Internet übertragen. Hierzu wäre der Sitzungssaal mit einer entsprechenden Kamera- und Tontechnik auszustatten.
Es bestehen verschiedene Möglichkeiten:

o   Stream über einen eigenen Youtube-Kanal
Die Sitzung wird sozusagen „live“ ins Internet übertragen (und steht bei Bedarf dort auch über den Sitzungstermin hinaus zur Verfügung).
Hier lässt sich die Chatfunktion deaktivieren.
Die Verantwortung des Datenschutzes, für die Zuschauer, liegt bei Youtube.

o   Wiedergabe auf der Landkreis Homepage des Landkreises Cloppenburg
Hier wäre im Vorfeld mit dem Programmierer der Homepage zu klären, ob eine Einbettung eines Youtube/ oder eigenen Streams auf der Homepage möglich wäre. Auch die Bandbreite der KDO muss hierfür entsprechend gegeben sein.
Der Stream könnte nach Beendigung der Sitzung wieder von der Homepage heruntergenommen werden. Bei der Einbettung eines Youtube-Streams steht die Sitzung bei Bedarf auch über den Sitzungstermin hinaus auf dem Youtube-Kanal zur Verfügung. Allerdings kann nicht verhindert werden, dass die Sitzung über Handys oder andere Geräte ganz oder teilweise aufgenommen und anschließend verbreitet wird.

·         Zweite Videokonferenz (über weitere Videokonferenzsoftware, in der Chat und Mikrofon sowie Video dauerhaft deaktivierbar sind) zur Sitzungsübertragung
Es handelt sich sozusagen um eine parallele Videokonferenz, die den eigentlichen Fachausschuss bzw. die Kreistagssitzung überträgt. Besucher*innen wählen sich in die zweite Sitzung ein und können über einen hierfür extra bereitgestellten Bildschirm die eigentliche Sitzung verfolgen. Wie gut einzelne Personen erkennbar sind, hängt sicherlich von der Anzahl der Sitzungsteilnehmer*innen ab.
Chat und Mikrofon sind deaktiviert, d.h. eine aktive Teilnahme durch Besucher*innen an der Sitzung ist nicht möglich.
Auch hierfür muss die entsprechende Bandbreite gegeben sein.
Hier gilt ebenfalls, dass die Sitzung mit der Abmeldung beendet ist. Es handelt sich nicht um eine Übertragung ins Internet. Allerdings kann nicht verhindert werden, dass die Sitzung über Handys oder andere Geräte ganz oder teilweise aufgenommen und anschließend verbreitet wird.

Nicht geklärt ist bei all diesen Möglichkeiten, das Recht des einzelnen Kreistagsmitglieds am eigenen Bild. Wenn eine der vorgenannten Lösungen geschaffen werden soll, wäre eine Zustimmung bzw. Einwilligung aller Kreistagsmitglieder wichtig. Ansonsten wird die Umsetzung schwierig, da bei Widerspruch Einzelner sichergestellt werden muss, dass die betroffenen Mitglieder in Bild und Ton nicht gesendet werden (Das würde im Übrigen gleichermaßen für Publikum gelten, wenn dieses vor Ort wäre).

Weiterhin ist zu bedenken, dass bei Präsentationen von externen Unternehmen ggf. kein Interesse daran besteht, dass firmenspezifische Unterlagen frei im Internet einsehbar sind.

 

Favorisiert wird verwaltungsseitig die Lösung der zweiten Videokonferenz, da diese aktuell mit dem besten Verhältnis von Aufwand und Nutzen durchgeführt werden kann.

Zur Umsetzung des Vorschlages bestehen folgende Möglichkeiten:

 

 I.          Beschlussfassung im Kreistag mit Blick auf die geplante Änderung von § 182 NKomVG
Es ist allerdings noch nicht bekannt, wann mit der Verabschiedung der Gesetzesänderung im Landtag zu rechnen ist. Dies könnte dazu führen, dass eine Beschlussfassung auf Grundlage der Gesetzesänderung erst zu einem späteren Zeitpunkt umsetzbar ist.

II.          Änderung der Hauptsatzung durch Einfügen eines neuen
 § 6a - Öffentlichkeit von Sitzungen in Zeiten epidemischer Lagen,
der wie folgt lauten könnte:

(1) In Zeiten von festgestellten epidemischen Lagen von nationaler oder landesweiter Tragweite (§182 Abs. 1 NKomVG) wird
bei im Wege der Videokonferenztechnik durchgeführten Sitzungen auch für die Öffentlichkeit eine digitale Form der Beteiligung geschaffen. Dies können eine Parallelkonferenz, Streaming oder Vergleichbares sein.

(2) Sitzungsteilnehmer und Sitzungsteilnehmerinnen, die mit einer Übertragung ihrer Person in Bild und Ton nicht einverstanden sind, teilen dies rechtzeitig vor der Sitzung, mindestens drei Tage vorher, dem Landrat mit.


Bei Beschlussfassung wird die Verwaltung aktuell die Lösung der zweiten Videokonferenz umsetzen.



2.     Änderung § 17 Geschäftsordnung Kreistag – Einwohnerfragestunde

Mit gleichem Schreiben beantragt die Gruppe Grüne/UWG auch eine Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages des Landkreises Cloppenburg. Danach soll § 17 Abs. 2 der GO wie folgt ergänzt werden:
„Fragen können auch bis spätestens fünf Stunden vor der Sitzung auf der Internetseite des Landkreises Cloppenburg eingereicht werden.“

Der Vorschlag bezieht sich auf die Fragemöglichkeiten der Einwohner*innen des Landkreises zu Beratungsgegenständen der jeweiligen Sitzung. Zielsetzung soll sein, so die Lesart der Verwaltung, im Zusammenhang mit der beantragten Öffentlichkeitsbeteiligung auf einem digitalen Weg, die Durchführung von Einwohnerfragestunden auch bei diesen Sitzungen zu ermöglichen.

Wenn die Öffentlichkeitsbeteiligung bei videokonferenzbasierten Sitzungen in epidemischen Lagen digital erfolgen soll, spricht einiges dafür, hier eine Möglichkeit zu schaffen, Fragen zu stellen.

§ 17 der Geschäftsordnung könnte um folgenden Absatz (2a) ergänzt werden:

(2a) Bei im Wege der Videokonferenztechnik in Zeiten epidemischer Lagen durchgeführten Sitzungen des Kreistages gemäß § 6a der Hauptsatzung können Fragen auch bis zu 5 Stunden vor der Sitzung auf der Internetseite des Landkreises unter der Rubrik „Einwohnerfragen“ gestellt werden.

 

Die jeweils zuständigen Protokollführer*innen sind am Sitzungstag verpflichtet zu überprüfen, ob entsprechende Fragen eingegangen sind.

Anmerkung:

Da in gleicher Sitzung noch weitere Änderungen der Hauptsatzung behandelt werden, wird an dieser Stelle auf die Anlage eines Entwurfs der erforderlichen Änderungssatzung verzichtet. Diese wird unter Vorlage KA/21/659 unter Berücksichtigung des o.a. Vorschlages beigefügt. Je nach Entscheidung zu diesem Tagesordnungspunkt wird der Entwurf entsprechend angepasst.