Betreff
Antrag des parteilosen Abgeordneten von Klitzing gemäß § 56 NKomVG - "Quarantäne", "Lockerungen", "Anti-Diskriminierung"
Vorlage
V-KT/21/087
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 


Sachverhalt:

Mit E-Mail vom 07.05.2021 hat der parteilose Abgeordnete Herrn von Klitzing einen Antrag gemäß § 56 NKomVG zu den Themen „Quarantäne“, „Lockerungen“ und „Anti-Diskriminierung“ an den Kreistag gestellt. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Zum Themenbereich „Quarantäne“ ist Herrn von Klitzing in einer E-Mail bereits wie folgt informiert worden:

„Die Entscheidung zur Quarantänedauer von 21 Tagen bezieht sich auf die fachliche Beurteilung der Stellungnahmen des Robert-Koch-Instituts zum Management von Kontaktpersonen unter Berücksichtigung der aktuellen Infektionslage im Landkreis Cloppenburg. Bei zunehmender Verbreitung der als erheblich infektiöser zu wertenden britischen Virusmutation mit einem Anteil von jetzt mehr als 90 % an den Coronavirus-Infektionen bundesweit und auch im Landkreis Cloppenburg bestand die Notwendigkeit, bei sich rasch ausbreitendem Infektionsgeschehen mit hohen Inzidenzzahlen mit umfangreiche Maßnahmen  zu begegnen.

Die Dauer der Ansteckungsfähigkeit bei der britischen Virus-Variante B.1.1.7 ist länger als bei den vorherigen SARS-CoV-2-Viren.

Die Verlängerung der Quarantäne-Dauer ist keineswegs eine Willkür-Entscheidung, sondern unter sorgfältiger Abwägung aller Fakten begründet. Tatsächlich können wir eine sinkende Inzidenz im Landkreis Cloppenburg verzeichnen. Alle Maßnahmen des Infektionsschutzes in der Pandemie werden permanent vom Gesundheitsamt auf ihre Notwendigkeit überprüft. Sofern eine Anpassung vertretbar ist, wird diese umgehend erfolgen!

Es handelt sich damit um eine auf fachlicher Grundlage basierende Entscheidung.“

 

Zum Thema „Lockerungen“ wird auf die aktuell geltenden Regelungen auf Bundes- und Landesebene verwiesen. Der Landkreis kann über getroffenen Regelungen hinaus keine eigenen Öffnungsregelungen treffen, auch nicht durch Beschlüsse des Kreistages. Der Landkreis arbeitet hier als zuständige Gesundheitsbehörde im Wesentlichen im übertragenen Wirkungskreis, womit keine Zuständigkeit des Kreistages gegeben ist.

 


Anlagenverzeichnis:

Anlage- Antrag des parteilosen Abgeordneten von Klitzing – Quarantäne, Lockerungen, Anti-Diskriminierung