Betreff
Verteilung der Fördermittel des Landes Niedersachsen aus der Richtlinie IKiGa
Vorlage
V-JHA/21/196
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Die vom Landkreis Cloppenburg vereinnahmten Fördermittel aus der Richtlinie IKiGa werden auf alle im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2021 begonnenen Neubauvorhaben zur Schaffung von neuen Kindergartenplätzen pro Platz anteilsmäßig verteilt.

 

 


Sachverhalt:

Das Niedersächsische Kultusministerium hat am 22.02.2021 - veröffentlicht am 03.03.2021 - die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen in Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung (RL IKiGa)“ erlassen. Sie ist mit Wirkung vom 01.03.2021 in Kraft getreten.

 

Aufgrund der Richtlinie können Neubau-, Ausbau, Umbau-, Sanierungs-, Renovierungs- und Ausstattungsmaßnahmen zur Schaffung neuer Kindergartenplätze gefördert oder solche ersetzt werden, die ohne Erhaltungsmaßnahmen wegfallen würden.

Das maximale Fördervolumen für den Landkreis Cloppenburg beträgt 760.000,00 EUR. Die Investitionsmaßnahmen müssen im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2021 begonnen worden und bis zum 30.06.2022 abgeschlossen sein.

 

Die Zuwendungsmittel mussten kurzfristig bis spätestens zum 30.04.2021 (Ausschlussfrist) beim Land beantragt werden.

 

Die Kreisverwaltung hat daher die maximale Fördersumme von 760.000,00 EUR für ein derzeit im Bau befindliche Vorhaben beantragt, welches die Fördervoraussetzungen erfüllt, um die Mittel für die Region abrufen zu können.

 

In Abstimmung mit dem Arbeitskreis Soziales der Hauptverwaltungsbeamten ist vorgesehen, die Mittel in Höhe von 760.000,00 EUR auf alle im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2021 begonnenen Neubauvorhaben zur Schaffung von neuen Kindergartenplätzen pro Platz anteilsmäßig zu verteilen. Nach derzeitigem Stand wurde seit dem 01.01.2020 bzw. wird noch bis zum 31.12.2021 mit dem Bau von 12 Kindergartengruppen á 25 Plätze begonnen. Damit würden dann zusätzlich zur bestehenden Landkreisförderung von derzeit 7.800,00  EUR pro Kindergartenplatz 2.533,33 EUR gewährt werden. Da erst nach Ablauf des 31.12.2021 bekannt ist, mit dem Bau wie vieler neuer Kindergartenplätze begonnen worden ist, kann eine abschließende Berechnung erst mit Beginn des Jahres 2022 erfolgen.