Betreff
Antrag der Gemeinde Emstek auf Gewährung einer Zuwendung für die Neuerrichtung einer Krippengruppe im Rahmen des Um- und Anbau des Don Bosco Kindergartens in Höltinghausen
Vorlage
V-JHA/21/195
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Gemeinde Emstek wird für die Neuerrichtung einer Krippengruppe im Rahmen des Um- und Anbau des Don Bosco Kindergartens in Höltinghausen ein Zuschuss in Höhe von 156.686,83 EUR gewährt.

 

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Emstek hat am 02.04.2019 einen Zuschussantrag für den Umbau und Anbau des Don Bosco Kindergartens in Höltinghausen, verbunden mit der Schaffung einer Krippengruppe, gestellt. 

 

Der Baubeginn erfolgte Anfang 2021, die Fertigstellung ist bis Dezember 2021 geplant. Die Trägerschaft für den Kindergarten liegt bei der kath. Kirchengemeinde St. Margaretha Emstek.

 

Bei der Nds. Landesschulbehörde wurde für die Krippengruppen ein Antrag auf Fördermittel in Höhe von 180.000,00 EUR (15 Plätze á 12.000,00 EUR) gestellt. Hierbei wurden voraussichtliche Gesamtausgaben für den Um- und Anbau des Don Bosco Kindergartens von 2.096.000,00 EUR angegeben. Die Bewilligung nach der RAT-Richtlinie erfolgte am 16.03.2020 in Verbindung mit dem Änderungsbescheid vom 14.04.2020.

 

Die Kosten für den Bau der Krippengruppe wurden vom Architekten nach der DIN 276-Berechnung mit 590.000,00 EUR angegeben. Hierin enthalten sind die Einrichtungskosten in Höhe von ca. 25.400,00 EUR. Es ist somit davon auszugehen, dass die zuschussfähigen Höchstbeträge überschritten werden.

 

Berechnung der Landkreisförderung nach dem neuen Grundsatzbeschluss als maximale Förderung:

 

Baukosten (Höchstbetrag LK CLP nach BKI-Mittelwert

Inkl. Regionalfaktor)                                                                                   508.192,97 EUR

Einrichtungskosten (Höchstbetrag LK CLP)                                              40.000,00 EUR

Zusammen                                                                                                   548.192,97 EUR

Abzüglich Landesförderung nach RAT-Richtlinie                                 180.000,00 EUR

Verbleiben                                                                                                   368.192,97 EUR

Abzüglich Anteil BMO (10 % von 548.192,97 EUR)                                  54.819,30 EUR

Verbleiben                                                                                                   313.373,67 EUR

Anteil LK CLP (50%)                                                                                    156.686,83 EUR

 

 


Finanzierung:

Teilhaushalt Jugendamt 2021

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

 

Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen                                      1.110.900,00 EUR

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

2020 Mittelwert BKI mit Regionalfaktor eingruppige Einrichtung Stand 2020