Betreff
Antrag der Stadt Cloppenburg auf Gewährung einer Zuwendung für die Neuerrichtung der Kindertagesstätte an der Eisenhutstraße mit zwei Krippengruppen und drei Kindergartengruppen
Vorlage
V-JHA/21/191
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Stadt Cloppenburg wird für die Neuerrichtung der Kindertagesstätte an der Eisenhutstraße für zwei Krippengruppen mit 30 Plätzen ein Zuschuss in Höhe von 283.494,15 EUR und für drei Kindergartengruppen mit 75 Plätzen ein Zuschuss in Höhe von 585.000,00 EUR gewährt.

 

 


Sachverhalt:

Die Stadt Cloppenburg hat am 21.01.2020 einen Zuschussantrag für die Neuerrichtung der Kindertagesstätte an der Eisenhutstraße mit zwei Krippengruppen und drei Kindergartengruppen gestellt. 

 

Der Baubeginn war im Juni 2020, die Fertigstellung ist für November 2021 geplant. Die Trägerschaft für die Kindertagesstätte liegt bei der Stadt Cloppenburg.

 

Durch die Antragstellung wird der notwendige Bedarf dokumentiert und die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Bezuschussung sind erfüllt.

 

Bezuschussung Krippengruppen

Bei der Nds. Landesschulbehörde wurde für die Krippengruppen ein Antrag auf Fördermittel in Höhe von 360.000,00 EUR (15 Plätze á 12.000,00 EUR) gestellt. Hierbei wurden voraussichtliche Ausgaben für die Krippengruppen von 961.200,00 EUR angegeben. Die Bewilligung nach der RAT- Richtlinie erfolgte am 10.02.2021.

 

Die Gesamtkosten nach DIN 276 für die Neuerrichtung der Kindertagesstätte wurden von der Stadt Cloppenburg mit 3.320.000,00 EUR angegeben. Für die Krippe wurden anteilige Kosten in Höhe von 1.328.000,00 EUR mitgeteilt. Die zuschussfähigen Höchstbeträge werden somit überschritten.

 

Berechnung der Landkreisförderung nach dem neuen Grundsatzbeschluss als maximale Förderung:

Baukosten (Höchstbetrag LK CLP nach BKI-Mittelwert 

Inkl. Regionalfaktor, Stand: 01.08.2019)                                          846.988,30 EUR 

Einrichtungskosten (Höchstbetrag LK CLP)                                      80.000,00 EUR 

Zusammen                                                                                          926.988,30 EUR 

Abzüglich Landesförderung nach RAT-Richtlinie                        360.000,00 EUR 

Verbleiben                                                                                          566.988,30 EUR 

Anteil LK CLP (50%)                                                                           283.494,15 EUR

 

Bezuschussung Kindergartengruppen

Gemäß des neu gefassten Beschlusses gewährt der Landkreis Cloppenburg für den Neu-/Erweiterungsbau zur Schaffung weiterer Kindergartenplätze einen pauschalen Zuschussbetrag von 7.800,00 EUR pro Platz.

 

Die Stadt Cloppenburg schafft mit dem Neubau der Kindertagesstätte drei Kindergartengruppen mit 75 neuen Kindergartenplätzen.

 

 

Für die drei neuen Kindergartengruppen in der Stadt Cloppenburg ergibt sich somit folgender Kreiszuschuss:

 

                 7.800,00 EUR x 75 Plätze =                                     585.000,00 EUR

 

 


Finanzierung:

Teilhaushalt Jugendamt 2021

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

 

Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen                             2.011.000,00 EUR

Zuweisung an Gemeinden für Kindergärten                              2.354.200,00 EUR