Betreff
Antrag der Gemeinde Saterland auf Gewährung einer Zuwendung für die Neuerrichtung der Kindertagesstätte „Seelterfoakse“ an der Straße Möhlenschleede mit einer Krippengruppe und vier Kindergartengruppen
Vorlage
V-JHA/21/190
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Gemeinde Saterland wird für die Neuerrichtung der Kindertagesstätte „Seelterfoaske“ an der Straße Möhlenschleede für eine Krippengruppe mit 15 Plätzen ein Zuschuss in Höhe von 178.080,06 EUR und für vier Kindergartengruppen mit 100 Plätzen ein Zuschuss in Höhe von 780.000,00 EUR gewährt.

 

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Saterland hat am 15.08.2019 einen Zuschussantrag für die Neuerrichtung der Kindertagesstätte „Seelterfoaske“ an der Straße Möhlenschleede mit einer Krippengruppe und vier Kindergartengruppen gestellt. 

 

Der Baubeginn war am 02.05.2019, die Fertigstellung ist im Dezember 2020 erfolgt. Die Trägerschaft für die Kindertagesstätte liegt bei der Gemeinde Saterland.

 

Durch die Antragstellung wird der notwendige Bedarf dokumentiert und die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Bezuschussung sind erfüllt.

 

Bezuschussung Krippengruppen

Bei der Nds. Landesschulbehörde wurde für die Krippengruppe ein Antrag auf Fördermittel in Höhe von 180.000,00 EUR (15 Plätze á 12.000,00 EUR) gestellt. Hierbei wurden voraussichtliche Ausgaben für die Krippengruppen von 406.318,00 EUR angegeben. Die Bewilligung nach der RAT- Richtlinie ist noch nicht erfolgt.

Ein Beschluss über die Höhe des Förderbetrages des Landkreises Cloppenburg wird durch die Ausschüsse bzw. den Kreistag regelmäßig erst gefasst, wenn das Land Niedersachsen  verbindlich über die Landesförderung entschieden hat. Die Kindertagesstätte „Seelterfoakse“ ist allerdings bereits fertiggestellt. Um der Gemeinde Saterland den Zuschuss des Landkreises Cloppenburg bewilligen zu können, erfolgt die Berechnung des Zuschussbetrages des Landkreises unter Zugrundelegung der nach der RAT-Richtlinie voraussichtlich durch das Land Niedersachsen gewährten Landesförderung

 

Die Gesamtkosten nach DIN 276 für die Neuerrichtung der Kindertagesstätte wurden von der Gemeinde Saterland mit 2.865.306,71 EUR angegeben. Für die Krippe wurden anteilige Kosten in Höhe von 583.496,08 EUR mitgeteilt. Die zuschussfähigen Höchstbeträge wurden somit überschritten.

 

Berechnung der Landkreisförderung nach dem neuen Grundsatzbeschluss als maximale Förderung:

Baukosten (Höchstbetrag LK CLP nach BKI-Mittelwert 

Inkl. Regionalfaktor, Stand 01.08.2018)                                           496.160,12 EUR 

Einrichtungskosten (Höchstbetrag LK CLP)                                      40.000,00 EUR 

Zusammen                                                                                          536.160,12 EUR 

Abzüglich voraussichtliche Landesförderung

nach RAT-Richtlinie                                                                            180.000,00 EUR 

Verbleiben                                                                                          356.160,12 EUR 

Anteil LK CLP (50%)                                                                           178.080,06 EUR

 

Bezuschussung Kindergartengruppen

Gemäß des neu gefassten Beschlusses gewährt der Landkreis Cloppenburg für den Neu-/Erweiterungsbau zur Schaffung weiterer Kindergartenplätze einen pauschalen Zuschussbetrag von 7.800,00 EUR pro Platz.

 

Die Gemeinde Saterland schafft mit dem Neubau der Kindertagesstätte vier Kindergartengruppen mit 100 neuen Kindergartenplätzen.

 

 

Für die vier neuen Kindergartengruppen in der Gemeinde Saterland ergibt sich somit folgender Kreiszuschuss:

 

                 7.800,00 EUR x 100 Plätze =                                   780.000,00 EUR

 

 


Finanzierung:

Teilhaushalt Jugendamt 2021

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

 

Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen                             2.011.000,00 EUR

Zuweisung an Gemeinden für Kindergärten                              2.354.200,00 EUR