Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag wählt die von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen vorgeschlagenen
drei Personen als Mitglieder für den Grundstücksverkehrsausschuss.
Sach- und Rechtslage:
Nach dem Gesetz über die
Landwirtschaftskammer Niedersachsen sind mit der neuen Wahlperiode der
Landwirtschaftskammer Niedersachsen ab Februar 2021 drei Personen auf Vorschlag
der Landwirtschaftskammer Niedersachsen vom Kreistag als Mitglied in den
Grundstücksverkehrsausschuss zu wählen.
Die Landwirtschaftskammer
schlägt zur Wahl durch den Kreistag vor:
1.
Kreislandwirt Hubertus Berges, Nordholter Straße 4, Cappeln-Elsten
2.
Landwirtin Anita Lucassen, Friesenstraße 24, 26676 Barßel-Elisabethfehn
3.
Forstwirt Johannes Schütte, Dorfstraße 10a, 26169 Friesoythe - Augustendorf
Der Grundstücksverkehrsausschuss nimmt Aufgaben nach dem
Grundstücksverkehrsgesetz und dem Landpachtverkehrsgesetz wahr.
Ihm gehören neben den zur Wahl vorgeschlagenen Mitgliedern zwei vom
Kreistag gewählte Personen, die zum Kreistag wählbar sein müssen, an.
Dieses sind Landwirt Stephan Ahrens,
Cappeln, und Landwirt Gerhard Bruns, Friesoythe-Neuvrees. Deren Wahlperiode
endet mit Ablauf der Kommunalwahlperiode.
Die Ausschussmitglieder müssen
aufgrund ihrer Kenntnisse und ihrer Lebenserfahrung geeignet sein, die
Auswirkungen der dem Grundstücksverkehrsausschuss vorzulegenden Rechtsgeschäfte
auf die landwirtschaftliche Struktur zu beurteilen. Davon kann bei den
vorgeschlagenen Personen ausgegangen werden.