Betreff
Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen/Bremen e. V. (AGFK Niedersachsen/Bremen)
Vorlage
V-KA/21/651
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Landkreis Cloppenburg wird Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen/Bremen e. V..

Als Vertreter für die Mitgliederversammlung der AG wird Landrat Johann Wimberg benannt.

 


Sachverhalt:

Die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen/Bremen e. V. (AGFK Niedersachsen/Bremen) ist ein Zusammenschluss von bisher 60 Kommunen mit dem Ziel, den Radverkehr zu fördern.

 

Das Land Niedersachsen begleitet die Arbeit des AGFK und unterstützt diese auch finanziell. Unterstützung erfährt der AGFK seit Beginn in 2015 ebenfalls von der Hansestadt Bremen. Der Verein steht unter der Schirmherrschaft von Herrn Dr. Bernd Althusmann, Nds. Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung und Frau Dr. Maike Schaefer, Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau der Hansestadt Bremen.

 

Zweck des Vereins ist die Förderung von Umweltschutz und Erziehung, durch systematische Förderung der Nahmobilität, hier schwerpunktmäßig des Radverkehrs. Ziel ist es insbesondere den Verkehrsanteil des Radverkehrs zu erhöhen und die Verkehrssicherheit der Radfahrenden zu verbessern.

 

Die AGFK setzt sich gegenüber dem Land, dem Bund und anderen Akteuren für kommunale Interessen ein. Dies berührt die Themen der Investitionen in den Radverkehr, Fördermöglichkeiten und stärkt die Rolle des Radverkehrs in der Öffentlichkeit. Die AGFK bündelt die Interessen und verleiht ihnen dadurch ein stärkeres Gewicht. Dazu trägt auch eine bundesweite Vernetzung der Ländernetzwerke bei.

 

Als Mitglied der AGFK besteht die Möglichkeit, sich vom Land Niedersachsen zur „Fahrradfreundlichen Kommune Niedersachsen“ zertifizieren zu lassen. Die Auszeichnung ist ein Qualitätszeugnis, das Engagement und Erfolge im Radverkehr öffentlichkeits-wirksam nach außen sichtbar macht.

 

Die AGFK bietet zudem den Mitgliedern z. B. in Arbeitskreisen, auf Veranstaltungen, im Internet und durch Fortbildungsangebote für unterschiedliche Zielgruppen eine Kommunikationsplattform für Weiterbildung und den erforderlichen Erfahrungsaustausch.

 

Durch gemeinsam genutzte Materialen und Pressearbeit wird der Aufwand der einzelnen Mitglieder verringert. Dies können Flyer, Broschüren, Plakate oder Kampagnen sein. Das spart Kosten und entlastet die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gemeinsame Pressearbeit stärkt den Radverkehr in der Außendarstellung und kann die Fahrradkultur positiv beeinflussen.

 

Weiterhin finden Fachplanerinnen und Fachplaner bei Fragen der Radverkehrsförderung die richtigen Ansprechpersonen in anderen Kommunen oder bei der AGFK. Die Organisation des Netzwerkes leistet hier Unterstützung. Die AGFK kann durch Gutachten, Musterlösungen und „best practise – Projekte“ weitere für alle nutzbare Hilfestellungen bieten.

 

Folgende beispielhafte Leistungen können wahrgenommen werden:

 

·         gebührenfreies Ausleihen mobiler Radzählgeräte

·         Durchführung von kommunalen Podiumsdiskussionen (Polittalk) mit der AGFK

·         Nutzung von Kampagnenmaterial zum Thema Fahrradstraße

·         Kostenlose Teilnahme an Fortbildungen der Fahrradakademie

·         In-House-Schulungen für Landkreise

·         in den Dialog mit Landespolitikerinnen und –politikern treten

·         die AGFK als Sprachrohr in Beteiligungsprozessen nutzen (z. B. Niedersächsisches Straßengesetz)

·         politische Lobbyarbeit mitgestalten.

 

Voraussetzungen für eine Aufnahme in die AGFK sind:

 

·         Ein Grundlagenbeschluss zur kommunalen Radverkehrsförderung

·         Eine feste Ansprechperson in der Kommunalverwaltung für den Radverkehr

·         Das Hinwirken auf die Zertifizierung „Fahrradfreundliche Kommune Niedersachsen“

·         Bereitschaft, in der AGFK mitzuarbeiten und sie zu unterstützen

·         Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrags der AGFK in Höhe von 3.000,00 EUR

 

Mit Beschluss des Verkehrsausschusses vom 20.02.2007 hat der Landkreis Cloppenburg in einer Grundsatzentscheidung das Konzept für den Radwegebau an Kreisstraßen auf den Weg gebracht. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 04.04.2019 beschlossen, die Radwege an Kreisstraßen besser zu fördern. Um das Radwegenetz an Kreisstraße zu verdichten wurde die Förderung erhöht. Gleichzeitig wurde der Beschluss gefasst, die bestehenden Radwege möglichst auf 2,50 m zu verbreitern. Zudem wurde mit Beschluss des Kreistages vom 27.06.2019 die Prüfung von Möglichkeiten zur Errichtung von Radschnellwegen im Landkreis Cloppenburg beauftragt sowie mit Beschluss vom 07.07.2020 eine entsprechende Machbarkeitsstudie zur Umsetzung von Radschnellwegen veranlasst.

 

Die intensive Förderung des Radverkehrs ist ein wesentlicher Baustein der Nahmobilität und damit für eine gute Lebensqualität sowie ein Beitrag zum Klima- und Umweltschutz und zur Gesundheitsförderung. Vor diesem Hintergrund wird der Beitritt in die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen/Bremen e. V. (AGFK) empfohlen.

 

Die Entscheidung über die Mitgliedschaft liegt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 17 NKomVG in der Zuständigkeit des Kreistages.

 

Gemäß § 7 Ziffer 1 der Satzung des Vereins erfolgt die Vertretung des Mitglieds in der Mitgliederversammlung durch einen gesetzlichen Vertreter. Verwaltungsseitig wird die Entsendung des Hauptverwaltungsbeamten vorschlagen, der wiederum eine andere fachlich kompetente Kraft der Verwaltung beauftragen kann.

 


Finanzierung:

P1.542000 - Kreisstraßen