Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag
wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der
Landkreis Cloppenburg wird Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft
Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen/Bremen e. V..
Als
Vertreter für die Mitgliederversammlung der AG wird Landrat Johann Wimberg
benannt.
Sachverhalt:
Die
Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen/Bremen e. V.
(AGFK Niedersachsen/Bremen) ist ein Zusammenschluss von bisher 60 Kommunen mit
dem Ziel, den Radverkehr zu fördern.
Das
Land Niedersachsen begleitet die Arbeit des AGFK und unterstützt diese auch
finanziell. Unterstützung erfährt der AGFK seit Beginn in 2015 ebenfalls von
der Hansestadt Bremen. Der Verein steht unter der Schirmherrschaft von Herrn
Dr. Bernd Althusmann, Nds. Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
und Frau Dr. Maike Schaefer, Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,
Stadtentwicklung und Wohnungsbau der Hansestadt Bremen.
Zweck
des Vereins ist die Förderung von Umweltschutz und Erziehung, durch
systematische Förderung der Nahmobilität, hier schwerpunktmäßig des
Radverkehrs. Ziel ist es insbesondere den Verkehrsanteil des Radverkehrs zu
erhöhen und die Verkehrssicherheit der Radfahrenden zu verbessern.
Die
AGFK setzt sich gegenüber dem Land, dem Bund und anderen Akteuren für kommunale
Interessen ein. Dies berührt die Themen der Investitionen in den Radverkehr,
Fördermöglichkeiten und stärkt die Rolle des Radverkehrs in der Öffentlichkeit.
Die AGFK bündelt die Interessen und verleiht ihnen dadurch ein stärkeres
Gewicht. Dazu trägt auch eine bundesweite Vernetzung der Ländernetzwerke bei.
Als
Mitglied der AGFK besteht die Möglichkeit, sich vom Land Niedersachsen zur
„Fahrradfreundlichen Kommune Niedersachsen“ zertifizieren zu lassen. Die
Auszeichnung ist ein Qualitätszeugnis, das Engagement und Erfolge im Radverkehr
öffentlichkeits-wirksam nach außen sichtbar macht.
Die
AGFK bietet zudem den Mitgliedern z. B. in Arbeitskreisen, auf Veranstaltungen,
im Internet und durch Fortbildungsangebote für unterschiedliche Zielgruppen
eine Kommunikationsplattform für Weiterbildung und den erforderlichen
Erfahrungsaustausch.
Durch
gemeinsam genutzte Materialen und Pressearbeit wird der Aufwand der einzelnen
Mitglieder verringert. Dies können Flyer, Broschüren, Plakate oder Kampagnen
sein. Das spart Kosten und entlastet die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Gemeinsame Pressearbeit stärkt den Radverkehr in der Außendarstellung und kann
die Fahrradkultur positiv beeinflussen.
Weiterhin
finden Fachplanerinnen und Fachplaner bei Fragen der Radverkehrsförderung die
richtigen Ansprechpersonen in anderen Kommunen oder bei der AGFK. Die
Organisation des Netzwerkes leistet hier Unterstützung. Die AGFK kann durch
Gutachten, Musterlösungen und „best practise – Projekte“ weitere für alle
nutzbare Hilfestellungen bieten.
Folgende
beispielhafte Leistungen können wahrgenommen werden:
·
gebührenfreies
Ausleihen mobiler Radzählgeräte
·
Durchführung
von kommunalen Podiumsdiskussionen (Polittalk) mit der AGFK
·
Nutzung
von Kampagnenmaterial zum Thema Fahrradstraße
·
Kostenlose
Teilnahme an Fortbildungen der Fahrradakademie
·
In-House-Schulungen
für Landkreise
·
in
den Dialog mit Landespolitikerinnen und –politikern treten
·
die
AGFK als Sprachrohr in Beteiligungsprozessen nutzen (z. B. Niedersächsisches
Straßengesetz)
·
politische
Lobbyarbeit mitgestalten.
Voraussetzungen
für eine Aufnahme in die AGFK sind:
·
Ein
Grundlagenbeschluss zur kommunalen Radverkehrsförderung
·
Eine
feste Ansprechperson in der Kommunalverwaltung für den Radverkehr
·
Das
Hinwirken auf die Zertifizierung „Fahrradfreundliche Kommune Niedersachsen“
·
Bereitschaft,
in der AGFK mitzuarbeiten und sie zu unterstützen
·
Zahlung
des jährlichen Mitgliedsbeitrags der AGFK in Höhe von 3.000,00 EUR
Mit
Beschluss des Verkehrsausschusses vom 20.02.2007 hat der Landkreis Cloppenburg
in einer Grundsatzentscheidung das Konzept für den Radwegebau an Kreisstraßen
auf den Weg gebracht. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 04.04.2019
beschlossen, die Radwege an Kreisstraßen besser zu fördern. Um das Radwegenetz
an Kreisstraße zu verdichten wurde die Förderung erhöht. Gleichzeitig wurde der
Beschluss gefasst, die bestehenden Radwege möglichst auf 2,50 m zu
verbreitern. Zudem wurde mit Beschluss des Kreistages vom 27.06.2019 die Prüfung
von Möglichkeiten zur Errichtung von Radschnellwegen im Landkreis Cloppenburg
beauftragt sowie mit Beschluss vom 07.07.2020 eine entsprechende
Machbarkeitsstudie zur Umsetzung von Radschnellwegen veranlasst.
Die
intensive Förderung des Radverkehrs ist ein wesentlicher Baustein der
Nahmobilität und damit für eine gute Lebensqualität sowie ein Beitrag zum
Klima- und Umweltschutz und zur Gesundheitsförderung. Vor diesem Hintergrund
wird der Beitritt in die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen
Niedersachsen/Bremen e. V. (AGFK) empfohlen.
Die
Entscheidung über die Mitgliedschaft liegt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 17 NKomVG in
der Zuständigkeit des Kreistages.
Gemäß
§ 7 Ziffer 1 der Satzung des Vereins erfolgt die Vertretung des Mitglieds in
der Mitgliederversammlung durch einen gesetzlichen Vertreter. Verwaltungsseitig
wird die Entsendung des Hauptverwaltungsbeamten vorschlagen, der wiederum eine
andere fachlich kompetente Kraft der Verwaltung beauftragen kann.
Finanzierung:
P1.542000
- Kreisstraßen