Betreff
Außerplanmäßige Auszahlung 2020
Vorlage
V-KA/21/649
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die außerplanmäßige Auszahlung ist zeitlich und sachlich unabweisbar, weil rechtlich bindend der folgende Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 26.10.2010 zum Tragen kommt:

„Künftig wird für im Landkreis Cloppenburg ansässige Krankenhäuser den Trägern der Einrichtung auf Antrag ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Deckung von 2/3 des Finanzierungsbedarfs (Defizits) der vom Land als förderfähig anerkannten Investitionskosten bewilligt. Der Zuschuss ist auf max. 20 % der vom Land als förderfähig anerkannten Investitionskosten begrenzt.

Die Antragsteller (Krankenhausträger) haben angemessene Eigenmittel vorrangig einzubringen. Voraussetzung für die Förderung durch den Landkreis ist weiterhin eine Förderung derselben Investitionsmaßnahme auch aus der jeweiligen Standortkommune. Sie hat einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zur Deckung des restlichen Fehlbedarfs von 1/3 (bis zu 10 % der als förderfähig anerkannten Investitionskosten) aufzubringen. Hierfür können auch Mittel Dritter eingebracht werden (ausgenommen Eigenmittel des Krankenhauses).

Des Weiteren ist Voraussetzung, dass die jeweilige Haushaltslage des Landkreises die Zuschussgewährung zulässt. Es gilt der Vorbehalt der Veranschlagung im jeweiligen Haushalt.

Die Gesamtsumme der voraussichtlich förderfähigen Investitionskosten für die beantragte Maßnahme nach § 9 Abs. 1 Krankenhausgesetz (KHG) beläuft sich auf 31.947.565,30 €. Auf den Landkreis Cloppenburg entfallen nach obigem Grundsatz insgesamt rund 6,5 Mio. € an Zuschussmitteln, die auf die Haushaltsjahre 2021 bis 2025 verteilt werden sollen.

Die Förderzusage der Stadt Friesoythe kann erst nach deren Beschlussfassung in den entsprechenden Gremien erfolgen. Eine  Beschlussfassung der Kreisgremien erfolgt daher unter dem Vorbehalt der erforderlichen Kofinanzierung der Stadt Friesoythe.

Das St.- Marien- Hospital ist bereit, einen angemessenen Eigenanteil für die Gesamtmaßnahme einzubringen. Dieser wird noch betraglich ermittelt.

Das Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat mit Schreiben vom 29.10.2020 zunächst 3,5 Mio. € bewilligt. Insgesamt beträgt die vorgesehene Gesamtfördersumme 22 Mio. €. Die weiteren Bewilligungen erfolgen voraussichtlich in Jahrestranchen.

 

Die sachlichen Voraussetzungen liegen für den beantragten Zuschuss soweit vor, es fehlt der Beschluss des Kreitages.

Mit Kreisausschussbeschluss vom 10.12.2020 wurde über die Maßnahme entschieden. Die anschließende Beschlussfassung im Kreistag am 17.12.2020 erfolgte nicht, weil die Kreistagssitzung wegen der COVID-Pandemie-19 verschoben wurde. In gleicher Kreistagssitzung sollte auch über den Haushaltsplan 2021 entschieden werden.

Haushaltsmittel sind für die Maßnahme im Haushalt 2021-2025 eingeplant unter I1.400145.525 – Sachkonto 781800 „St.-Marien-Hospital“

Die Abschlagszahlung in Höhe von 770.000,00 EUR hätte nach Kreistagsbeschlussfassung vom 17.12.2020 regelkonform im Januar 2021 ausgezahlt werden können.

Jetzt ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich, weil die nächstmögliche Kreistagssitzung frühestens Ende Januar 2021 stattfinden wird, aber das St.-Marien-Hospital Friesoythe bereits aus Liquditätsgründen Mitte Januar 2021 auf die Zahung angewiesen ist. Die Corona-Pandemie stellt auch das St.-Marienhospital vor große finanzielle Herausforderungen. Aufgrund dessen hat der Kreistag Cloppenburg für den Bedarfsfall eine Ausfallbürgschaft für die kreisangehörigen Krankenhäuser bereits beschlossen.

Architektur- und Fachplanungsbüros haben bereits umfangreiche Leistungen für die o. g.  Bauprojekte des Krankenhauses Friesoythe erbracht. Bislang wurden dafür Rechnungen in Höhe von 883.794,88 € beglichen und nachgewiesen.

Das Land Niedersachsen wird den beschlossenen Zuschuss anteilig voraussichtlich erst im Februar 2021 zahlen.

Zur Sicherstellung der Liquidität des St.-Marien-Hospital im Januar 2021, der Krankenhausversorgung der Bevölkerung vor Ort, der Zahlung der Gehälter der Mitarbeiter/innen und der weiteren Rechnungen für die Baumaßnahme, ist die Zahlung von 770.000,00 EUR bis Mitte Januar 2021 unabweisbar.

 

Es handelt sich um einen Eilfall nach § 89 S. 2 NKomVG, da der Kreistagsbeschluss nicht rechtzeitig vor der erforderlichen Auszahlung eingeholt werden konnte. Der angesetzte Kreistag vom 17.12.2020 wurde wegen der COVID-Pandemie-19 abgesagt. Der Kreisausschuss hatte bereits in seiner Sitzung am 10.12.2020 eine Beschlussempfehlung für den Kreistag beschlossen.

 


Finanzierung:

 

PSP-Element (Produkt)

I1.400145.525