Sachverhalt:
Die
außerplanmäßige Auszahlung ist zeitlich und sachlich unabweisbar, weil
rechtlich bindend der folgende Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 26.10.2010
zum Tragen kommt:
„Künftig
wird für im Landkreis Cloppenburg ansässige Krankenhäuser den Trägern der
Einrichtung auf Antrag ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Deckung von 2/3 des
Finanzierungsbedarfs (Defizits) der vom Land als förderfähig anerkannten
Investitionskosten bewilligt. Der Zuschuss ist auf max. 20 % der vom Land als
förderfähig anerkannten Investitionskosten begrenzt.
Die
Antragsteller (Krankenhausträger) haben angemessene Eigenmittel vorrangig
einzubringen. Voraussetzung für die Förderung durch den Landkreis ist weiterhin
eine Förderung derselben Investitionsmaßnahme auch aus der jeweiligen
Standortkommune. Sie hat einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zur Deckung des
restlichen Fehlbedarfs von 1/3 (bis zu 10 % der als förderfähig anerkannten
Investitionskosten) aufzubringen. Hierfür können auch Mittel Dritter
eingebracht werden (ausgenommen Eigenmittel des Krankenhauses).
Des Weiteren ist
Voraussetzung, dass die jeweilige Haushaltslage des Landkreises die
Zuschussgewährung zulässt. Es gilt der Vorbehalt der Veranschlagung im
jeweiligen Haushalt.
Die Gesamtsumme
der voraussichtlich förderfähigen Investitionskosten für die beantragte
Maßnahme nach § 9 Abs. 1 Krankenhausgesetz (KHG) beläuft sich auf 31.947.565,30
€. Auf den Landkreis Cloppenburg entfallen nach obigem Grundsatz insgesamt rund
6,5 Mio. € an Zuschussmitteln, die auf die Haushaltsjahre 2021 bis 2025 verteilt
werden sollen.
Die
Förderzusage der Stadt Friesoythe kann erst nach deren Beschlussfassung in den
entsprechenden Gremien erfolgen. Eine
Beschlussfassung der Kreisgremien erfolgt daher unter dem Vorbehalt der
erforderlichen Kofinanzierung der Stadt Friesoythe.
Das St.- Marien-
Hospital ist bereit, einen angemessenen Eigenanteil für die Gesamtmaßnahme
einzubringen. Dieser wird noch betraglich ermittelt.
Das Nds.
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat mit Schreiben vom
29.10.2020 zunächst 3,5 Mio. € bewilligt. Insgesamt beträgt die vorgesehene
Gesamtfördersumme 22 Mio. €. Die weiteren Bewilligungen erfolgen
voraussichtlich in Jahrestranchen.
Die sachlichen
Voraussetzungen liegen für den beantragten Zuschuss soweit vor, es fehlt der
Beschluss des Kreitages.
Mit
Kreisausschussbeschluss vom 10.12.2020 wurde über die Maßnahme entschieden. Die
anschließende Beschlussfassung im Kreistag am 17.12.2020 erfolgte nicht, weil
die Kreistagssitzung wegen der COVID-Pandemie-19 verschoben wurde. In gleicher
Kreistagssitzung sollte auch über den Haushaltsplan 2021 entschieden werden.
Haushaltsmittel
sind für die Maßnahme im Haushalt 2021-2025 eingeplant unter I1.400145.525 –
Sachkonto 781800 „St.-Marien-Hospital“
Die
Abschlagszahlung in Höhe von 770.000,00 EUR hätte nach
Kreistagsbeschlussfassung vom 17.12.2020 regelkonform im Januar 2021 ausgezahlt
werden können.
Jetzt
ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich, weil die nächstmögliche
Kreistagssitzung frühestens Ende Januar 2021 stattfinden wird, aber das
St.-Marien-Hospital Friesoythe bereits aus Liquditätsgründen Mitte Januar 2021
auf die Zahung angewiesen ist. Die Corona-Pandemie stellt auch das
St.-Marienhospital vor große finanzielle Herausforderungen. Aufgrund dessen hat
der Kreistag Cloppenburg für den Bedarfsfall eine Ausfallbürgschaft für die
kreisangehörigen Krankenhäuser bereits beschlossen.
Architektur-
und Fachplanungsbüros haben bereits umfangreiche Leistungen für die o. g. Bauprojekte des Krankenhauses Friesoythe
erbracht. Bislang wurden dafür Rechnungen in Höhe von 883.794,88 € beglichen
und nachgewiesen.
Das Land
Niedersachsen wird den beschlossenen Zuschuss anteilig voraussichtlich erst im
Februar 2021 zahlen.
Zur Sicherstellung
der Liquidität des St.-Marien-Hospital im Januar 2021, der
Krankenhausversorgung der Bevölkerung vor Ort, der Zahlung der Gehälter der
Mitarbeiter/innen und der weiteren Rechnungen für die Baumaßnahme, ist die
Zahlung von 770.000,00 EUR bis Mitte Januar 2021 unabweisbar.
Es handelt sich um
einen Eilfall nach § 89 S. 2 NKomVG, da der Kreistagsbeschluss nicht
rechtzeitig vor der erforderlichen Auszahlung eingeholt werden konnte. Der
angesetzte Kreistag vom 17.12.2020 wurde wegen der COVID-Pandemie-19 abgesagt.
Der Kreisausschuss hatte bereits in seiner Sitzung am 10.12.2020 eine
Beschlussempfehlung für den Kreistag beschlossen.
Finanzierung:
PSP-Element (Produkt)
I1.400145.525