Beschlussvorschlag:
Der Jahresabschluss 2019 sowie der Schlussbericht
des Rechnungsprüfungsamtes vom 22.02.2021 liegen an. Eine Stellungnahme der
Verwaltung war nicht erforderlich.
Der Kreistag beschließt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10
NKomVG über die Zuführung eines Überschusses an die Überschussrücklage.
Weiterhin beschließt der Kreistag über die
Entlastung des Landrates.
Sachverhalt:
Der
Jahresabschluss 2019 sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom
22.02.2021 liegen an. Eine Stellungnahme der Verwaltung war nicht erforderlich.
Der Kreistag
beschließt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG über die Zuführung eines
Überschusses an die Überschussrücklage.
Weiterhin
beschließt der Kreistag über die Entlastung des Landrates.
Anlagenverzeichnis:
Jahresabschluss 2019
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes