Betreff
Informationen zum Netzausbau Strom
Vorlage
V-PLA/21/301
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Zum Stand der Planungen wird in der Sitzung berichtet.

 

Netzentwicklungsplan 2035 (2021)

Die Übertragungsnetzbetreiber haben am 29. Januar 2021 den ersten Entwurf eines Netzentwicklungsplans für das Zieljahr 2035 veröffentlicht.

Eine neue Verbindung DC 34 Rastede – Bürstadt (Hessen, nahe Mannheim) ist für das Szenario C 2035 vorgesehen. Diese Verbindung verläuft östlich parallel zur Verbindung DC 21 Wilhelmshaven – Uentrop. Im letzten NEP 2030 (2019) war die Verbindung als Verlängerung dieser Verbindung von Uentrop nach Altbach enthalten (Maßnahme DC 23).

Dazu führt der Netzentwicklungsplan aus:

Im Szenario C 2035 sind gegenüber dem Szenario B 2035 weitere 125 km an AC-Netzverstärkungen erforderlich. Darüber hinaus steigt der Bedarf um eine weitere HGÜ-Verbindung (DC34) mit 2 GW Übertragungskapazität und einer Länge von rund 530 km. Als Grund wird die höhere Einspeisung erneuerbarer Energien im Norden und dementsprechend höherer Transportbedarf nach Süden genannt. Die Vielzahl an zusätzlichen Offshore-Anschlüssen im Vergleich zum NEP 2030 (2019) hat zu der Bewertung geführt, dass es netztechnisch sinnvoller ist, die Verbindung direkt im Norden Niedersachsens beginnen zu lassen.

Im Langfristszenario B 2040 wird festgestellt, dass über die in 2035 identifizierten DC-Maßnahmen (DC31 und DC34) hinaus in B 2040 keine weiteren DC-Maßnahmen erforderlich sein werden. Die bereits im Bundesbedarfsplangesetz vorgesehenen Maßnahmen DC 21 und DC 25, die mit hoher Wahrscheinlichkeit durch den Landkreis Cloppenburg führen werden, sind in allen drei Szenarien als notwendig vermerkt.

 

 

Planfeststellungsverfahren 380kV Conneforde – Cloppenburg – Merzen

Die Planfeststellung soll mit dem Planungsabschnitt 1 (Conneforde – Bad Zwischenahn) beginnen. Es folgen die im Bereich des Landkreises Cloppenburg liegenden Abschnitte 2a (Beverbruch – Umspannwerk Garrel/Ost) und 3 (Umspannwerk Garrel/Ost – Umspannwerk Cappeln/West).

Der Abschnitt 2 (Bad Zwischenahn – Beverbruch) wurde aufgrund eines notwendigen Zielabweichungsverfahrens zurück gestellt.

Bisher wurde noch kein Verfahren eröffnet. Mit dem Beginn des Verfahrens für den Abschnitt 2a wird nach Aussage der Tennet voraussichtlich im zweiten Quartal 2021 gerechnet.

Die neu zu errichtenden Umspannwerke Garrel/Ost und Cappeln/West sind nicht Teil der Planfeststellungsverfahren, sondern werden nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImschG) gesondert genehmigt.

 

 

Genehmigungsverfahren Umspannwerk Cappeln/West im Zuge 380kV CCM

 

Der Standort für das Umspannwerk wurde in der Gemeinde Cappeln, südlich der Kampstraße, gesichert.

Die Anlagen sollen durch ein Antragsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz durch das Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg genehmigt werden. Das Genehmigungsverfahren wurde am 26.11.2020 mit einer Antragskonferenz eingeleitet.

 

 

Genehmigungsverfahren Umspannwerk Garrel/Ost im Zuge 380kV CCM

Der Standort für das Umspannwerk wurde in der Gemeinde Garrel, südlich der Beverbrucher Straße, gesichert.

Die Anlagen sollen durch ein Antragsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz durch das Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg genehmigt werden. Das Genehmigungsverfahren wurde am 13.02.2020 mit einer Antragskonferenz eingeleitet.

 

 

Ausbau der 110kV Hochspannungsleitung Essen (Oldb.) – Dinklage

Die Unterlagen für ein Planfeststellungsverfahren werden durch den Netzbetreiber Avacon erstellt.

 

 

Ausbau der 110kV Hochspannungsleitung Cloppenburg(West) – Essen (Oldb.)

Die Avacon lässt auch für einen Ersatzneubau zur Netzverstärkung der 110 kV Leitung zwischen Cloppenburg/West und Essen Oldb. die Planfeststellungsunterlagen erstellen.

 

 

DC21/ DC25

Eine konkrete Planung liegt noch nicht vor.

 

 

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