Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur tierschutzgerechten
Unterbringung der Fundtiere aus den Städten und Gemeinden des Landkreises
Cloppenburg und der vom Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
beschlagnahmten Tiere in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden sowie dem
Tierschutzverein Friesoythe und Umgebung e. V. zu erarbeiten.
Sachverhalt:
Der Tierschutzverein Friesoythe und Umgebung e. V.
übernimmt im Landkreis Cloppenburg seit über 30 Jahren die öffentliche Aufgabe,
vom Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung beschlagnahmte Tiere und
Fundtiere aus den Gemeinden des
Landkreises aufzunehmen und ausgesetzten, kranken und verletzten Tieren zu
helfen. Neben der Sicherstellung einer guten Grundversorgung übernimmt der Tierschutzverein zusammen mit
der betreuenden Tierarztpraxis wichtige Aufgaben im Rahmen der
Gesundheitspflege der Tiere. Insbesondere durch Kastration aller aufgenommenen
Katzen, um eine weitere unkontrollierte Vermehrung zu verhindern, unterstützt
das Tierheim die Umsetzung der Katzen-Kastrationsverordnung im Landkreis. Im
Tierheim in Sedelsberg werden durchschnittlich 400 Tiere im Jahr aufgenommen,
gepflegt und vermittelt.
Zum Zwecke des Betreibens eines Tierheims wird dem
Verein vom Landkreis Cloppenburg seit dem 15.11.1992 ein Grundstück nebst
aufstehenden Gebäuden zur Verfügung gestellt, zu diesem Zwecke wurde ein
Nutzungsvertrag geschlossen. Ein Entgelt wird für die Nutzung nicht erhoben.
Bei den Gebäuden handelt es sich um ehemalige landwirtschaftlich genutzte
Gebäude.
Die Haltung von Hunden ist (zusätzlich zum
Tierschutzgesetz) gesetzlich durch die Tierschutz-Hundeverordnung näher
bestimmt. Für Katzen ist bisher keine gesetzliche Grundlage zur Haltung
festgeschrieben, zur Beurteilung werden Empfehlungen der Tierärztlichen
Vereinigung für Tierschutz (TVT) e.V. herangezogen.
Eine Besichtigung der vorhandenen Gebäude durch die
Verwaltung hat ergeben, dass diese nicht mehr dem Standard, der üblicherweise
an Tierheime gestellt wird, entsprechen. In den vergangenen 30 Jahren wurden
keine nennenswerten Instandhaltungsarbeiten an und in den Gebäuden vorgenommen,
dies schlägt sich in der Gebäudesubstanz nieder.
Dabei wurde deutlich, dass die bauliche Substanz in
überwiegenden Anteilen für eine dauerhafte/ nachhaltige Sanierung und in Folge
für eine auch in der Zukunft tierschutzgerechte Tierhaltung nicht ausreicht.
Des Weiteren fehlen Freilaufflächen für die Hunde.
Die festgestellten Mängel werden kurzfristig
behoben, für eine dauerhafte tierschutzgerechte Unterbringung sind allerdings
erhebliche kostenintensive Maßnahmen erforderlich. Der Tierschutzverein
Friesoythe und Umgebung e. V. ist als eingetragener Verein wirtschaftlich nicht
in der Lage, diese Investitionen zu tätigen.
Seit 2017 wird der Tierschutzverein Friesoythe und
Umgebung e. V. vom Landkreis Cloppenburg jährlich mit 65.000,00 EUR
unterstützt. Zusätzlich erhält er von den Städten und Gemeinden eine Summe in
gleicher Höhe. Diese Zuschüsse werden ausschließlich für Unterbringung,
medizinische Versorgung, Pflege und Verpflegung der Tiere genutzt.
Nach Maßgabe der Platzbedarfsangaben für Katzen
laut TVT e.V. können im Tierheim Sedelsberg in den baurechtlich genehmigten
Räumen lediglich 14 Katzen gehalten werden. Zu Spitzenzeiten müssen jedoch bis
zu 70 Katzen untergebracht werden, so dass die Kapazitäten der Räumlichkeiten
nicht ausreichen. Um die Bereiche der Katzenhaltung zu erweitern, wurde seitens
des Tierschutzvereins ein Container aufgestellt. Für eine adäquate Nutzung muss
zusätzlich ein Außengehege angebaut werden. Finanzierung und Umsetzung dieses
Anbaus erfolgen durch den Landkreis Cloppenburg.
Für die originäre Aufgabe im Landkreis Cloppenburg,
Fundtiere in Zuständigkeit der Gemeinden und vom Amt für Veterinärwesen und
Lebensmittelüberwachung beschlagnahmte Tiere zu versorgen, werden mindestens 10
Hundezwinger nach Vorgaben der Tierschutz-Hundeverordnung und Raum für
mindestens 25 Katzen gemäß den Empfehlungen der TVT e.V. benötigt. Um
seuchenhygienischen Vorgaben gerecht zu werden, muss unbedingt Raum für eine
Quarantänestation sowie für eine Krankenstation im Bereich der Hundehaltung für
mindestens je zwei Hunde eingeplant und etabliert werden. Zusätzlich müssen
sowohl Hundezwinger als auch Katzenräume für die Fundtiere aus den Gemeinden
des Landkreises Cloppenburg eingeplant werden. An der Finanzierung dieser
Zwinger/ Räume sollten die Gemeinden sich beteiligen.
Der jetzige Standort in Sedelsberg hat sich bewährt
und ist geeignet für den Betrieb des Tierheimes. Erweiterungsmöglichkeiten sind
langfristig über ein Nachbargrundstück gegeben, welches sich im Eigentum des
Landkreises Cloppenburg befindet, jedoch gegenwärtig verpachtet ist.
Die Erweiterung ist dringend notwendig, da weder
ausreichend Auslaufflächen für die Hunde vorhanden sind, noch Parkplätze für
Mitarbeitende und Besucher des Tierheimes. Die vorhandenen Gebäude können den
Raumbedarf für die erforderliche Anzahl an Hundezwingern und Katzenräumen/
-gehegen nicht decken. Durch die Nutzung der genutzten Gebäude ist die
Einrichtung von Büroräumen, Lager-, Mitarbeiter- und Aufenthaltsräumen sowie
Sanitärräumen nur als behelfsmäßig anzusehen. Auch hier ist dringend eine
Verbesserung der Arbeitsbedingungen notwendig.
Die Planung eines Neubaus erscheint aus
tierschutzfachlicher Sicht für den langfristigen Erhalt eines adäquaten
Tierschutzes für den Landkreis Cloppenburg erstrebenswert.
Das öffentliche Interesse am Tierschutz nimmt
stetig an Bedeutung zu und gerade Hunde und Katzen als familiennahe Haustiere
stehen im Fokus der Bevölkerung. Die Verankerung des Tierschutzes im Leitbild
des Landkreises Cloppenburg zeigt ebenso den hohen Stellenwert des Tierschutzes
im öffentlichen Bereich. Ein wichtiger und unerlässlicher Baustein für eine
gute Tierschutzarbeit ist ein funktionierendes und gefördertes Tierheim. Die
Verwaltung sieht daher hier einen dringenden Handlungsbedarf, um auch in
Zukunft eine tierschutzgerechte Unterbringung im Tierheim gewährleisten zu
können.