Betreff
Sanierung des Tierheims für die tierschutzgerechte Unterbringung von Hunden und Katzen
Vorlage
V-PLA/21/300
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur tierschutzgerechten Unterbringung der Fundtiere aus den Städten und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg und der vom Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung beschlagnahmten Tiere in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden sowie dem Tierschutzverein Friesoythe und Umgebung e. V. zu erarbeiten.

 


Sachverhalt:

Der Tierschutzverein Friesoythe und Umgebung e. V. übernimmt im Landkreis Cloppenburg seit über 30 Jahren die öffentliche Aufgabe, vom Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung beschlagnahmte Tiere und Fundtiere aus den  Gemeinden des Landkreises aufzunehmen und ausgesetzten, kranken und verletzten Tieren zu helfen. Neben der Sicherstellung einer guten Grundversorgung  übernimmt der Tierschutzverein zusammen mit der betreuenden Tierarztpraxis wichtige Aufgaben im Rahmen der Gesundheitspflege der Tiere. Insbesondere durch Kastration aller aufgenommenen Katzen, um eine weitere unkontrollierte Vermehrung zu verhindern, unterstützt das Tierheim die Umsetzung der Katzen-Kastrationsverordnung im Landkreis. Im Tierheim in Sedelsberg werden durchschnittlich 400 Tiere im Jahr aufgenommen, gepflegt und vermittelt.

 

Zum Zwecke des Betreibens eines Tierheims wird dem Verein vom Landkreis Cloppenburg seit dem 15.11.1992 ein Grundstück nebst aufstehenden Gebäuden zur Verfügung gestellt, zu diesem Zwecke wurde ein Nutzungsvertrag geschlossen. Ein Entgelt wird für die Nutzung nicht erhoben. Bei den Gebäuden handelt es sich um ehemalige landwirtschaftlich genutzte Gebäude.

 

Die Haltung von Hunden ist (zusätzlich zum Tierschutzgesetz) gesetzlich durch die Tierschutz-Hundeverordnung näher bestimmt. Für Katzen ist bisher keine gesetzliche Grundlage zur Haltung festgeschrieben, zur Beurteilung werden Empfehlungen der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) e.V. herangezogen.

 

Eine Besichtigung der vorhandenen Gebäude durch die Verwaltung hat ergeben, dass diese nicht mehr dem Standard, der üblicherweise an Tierheime gestellt wird, entsprechen. In den vergangenen 30 Jahren wurden keine nennenswerten Instandhaltungsarbeiten an und in den Gebäuden vorgenommen, dies schlägt sich in der Gebäudesubstanz nieder.

 

Dabei wurde deutlich, dass die bauliche Substanz in überwiegenden Anteilen für eine dauerhafte/ nachhaltige Sanierung und in Folge für eine auch in der Zukunft tierschutzgerechte Tierhaltung nicht ausreicht. Des Weiteren fehlen Freilaufflächen für die Hunde.

 

Die festgestellten Mängel werden kurzfristig behoben, für eine dauerhafte tierschutzgerechte Unterbringung sind allerdings erhebliche kostenintensive Maßnahmen erforderlich. Der Tierschutzverein Friesoythe und Umgebung e. V. ist als eingetragener Verein wirtschaftlich nicht in der Lage, diese Investitionen zu tätigen.

 

Seit 2017 wird der Tierschutzverein Friesoythe und Umgebung e. V. vom Landkreis Cloppenburg jährlich mit 65.000,00 EUR unterstützt. Zusätzlich erhält er von den Städten und Gemeinden eine Summe in gleicher Höhe. Diese Zuschüsse werden ausschließlich für Unterbringung, medizinische Versorgung, Pflege und Verpflegung der Tiere genutzt.

 

Nach Maßgabe der Platzbedarfsangaben für Katzen laut TVT e.V. können im Tierheim Sedelsberg in den baurechtlich genehmigten Räumen lediglich 14 Katzen gehalten werden. Zu Spitzenzeiten müssen jedoch bis zu 70 Katzen untergebracht werden, so dass die Kapazitäten der Räumlichkeiten nicht ausreichen. Um die Bereiche der Katzenhaltung zu erweitern, wurde seitens des Tierschutzvereins ein Container aufgestellt. Für eine adäquate Nutzung muss zusätzlich ein Außengehege angebaut werden. Finanzierung und Umsetzung dieses Anbaus erfolgen durch den Landkreis Cloppenburg.

 

Für die originäre Aufgabe im Landkreis Cloppenburg, Fundtiere in Zuständigkeit der Gemeinden und vom Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung beschlagnahmte Tiere zu versorgen, werden mindestens 10 Hundezwinger nach Vorgaben der Tierschutz-Hundeverordnung und Raum für mindestens 25 Katzen gemäß den Empfehlungen der TVT e.V. benötigt. Um seuchenhygienischen Vorgaben gerecht zu werden, muss unbedingt Raum für eine Quarantänestation sowie für eine Krankenstation im Bereich der Hundehaltung für mindestens je zwei Hunde eingeplant und etabliert werden. Zusätzlich müssen sowohl Hundezwinger als auch Katzenräume für die Fundtiere aus den Gemeinden des Landkreises Cloppenburg eingeplant werden. An der Finanzierung dieser Zwinger/ Räume sollten die Gemeinden sich beteiligen.

 

Der jetzige Standort in Sedelsberg hat sich bewährt und ist geeignet für den Betrieb des Tierheimes. Erweiterungsmöglichkeiten sind langfristig über ein Nachbargrundstück gegeben, welches sich im Eigentum des Landkreises Cloppenburg befindet, jedoch gegenwärtig verpachtet ist.

 

Die Erweiterung ist dringend notwendig, da weder ausreichend Auslaufflächen für die Hunde vorhanden sind, noch Parkplätze für Mitarbeitende und Besucher des Tierheimes. Die vorhandenen Gebäude können den Raumbedarf für die erforderliche Anzahl an Hundezwingern und Katzenräumen/ -gehegen nicht decken. Durch die Nutzung der genutzten Gebäude ist die Einrichtung von Büroräumen, Lager-, Mitarbeiter- und Aufenthaltsräumen sowie Sanitärräumen nur als behelfsmäßig anzusehen. Auch hier ist dringend eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen notwendig.

 

Die Planung eines Neubaus erscheint aus tierschutzfachlicher Sicht für den langfristigen Erhalt eines adäquaten Tierschutzes für den Landkreis Cloppenburg erstrebenswert.

 

Das öffentliche Interesse am Tierschutz nimmt stetig an Bedeutung zu und gerade Hunde und Katzen als familiennahe Haustiere stehen im Fokus der Bevölkerung. Die Verankerung des Tierschutzes im Leitbild des Landkreises Cloppenburg zeigt ebenso den hohen Stellenwert des Tierschutzes im öffentlichen Bereich. Ein wichtiger und unerlässlicher Baustein für eine gute Tierschutzarbeit ist ein funktionierendes und gefördertes Tierheim. Die Verwaltung sieht daher hier einen dringenden Handlungsbedarf, um auch in Zukunft eine tierschutzgerechte Unterbringung im Tierheim gewährleisten zu können.