Betreff
Maßnahme zur Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten; Ausstattung der Kreishandwerkerschaft Cloppenburg
Vorlage
V-PLA/21/298
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Landkreis Cloppenburg bewilligt der Kreishandwerkerschaft Cloppenburg, vorbehaltlich der beantragten finanziellen Zuwendungen von Bund und Land, eine finanzielle Zuwendung zur Ausstattung des Bildungszentrums Handwerk in Höhe von max. 14.392,96 Euro.

 


Sachverhalt:

 

Die Kreishandwerkerschaft Cloppenburg hat mit Schreiben vom 07.12.2020 einen Antrag auf Gewährung einer finanziellen Zuwendung des Landkreises Cloppenburg zum Ausbau des Bildungszentrums Handwerk gestellt.

 

Mit Grundsatzbeschluss vom 17.01.2019 hat der Kreistag folgendes beschlossen:

 

„Künftig wird der Kreishandwerkerschaft Cloppenburg als Träger des Berufsbildungszentrums Handwerk auf Antrag ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Deckung von bis zu 2/3 des Finanzierungsfehlbedarfs (Defizits) der vom Bund und/ oder Land im Rahmen der Förderung der überbetrieblichen Bildungsstätten als förderfähig anerkannten Investitionskosten bewilligt. Der Zuschuss ist auf max. 20 % der vom Bund und/ oder Land als förderfähig anerkannten Investitionskosten begrenzt und ist zweckgebunden zur Reduzierung des ansonsten durch die Kreishandwerkerschaft zu tragenden Eigenanteils einzusetzen. Die Kreishandwerkerschaft hat angemessene Eigenmittel vorrangig einzubringen. Voraussetzung für die Förderung durch den Landkreis ist, dass die jeweilige Haushaltslage des Landkreises die Zuschussgewährung zulässt. Es gilt der Vorbehalt der Veranschlagung im jeweiligen Haushalt.

Die Anträge sind den politischen Gremien stets zur Beschlussfassung vorzulegen.“

 

Mit der beantragten Zuwendung soll für den Ersatz nicht mehr einsatzfähiger Maschinen gesorgt werden, insbesondere in den Werkstätten Elektro, Maurer, Zimmerei, KFZ, Sanitär-, Heizung- und Klimatechnik, Tischlerei, Metall und CNC.

 

Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf 149.879,70 Euro.

Nicht förderfähig sind insbesondere die Beschaffung von Verbrauchsmaterial (bspw. Filterelemente), wodurch sich die förderfähigen Kosten der Antragsmaßnahme laut Bundesinstitut für Berufsbildung (Bundesministerium für Bildung und Forschung) gem. Zuwendungsbescheid vom 03.12.2020 auf 148.393,00 Euro belaufen.

 

Folgender Finanzierungsplan für die förderfähigen Gesamtkosten wird für die Maßnahme zugrunde gelegt:

 

Eigenmittel Kreishandwerkerschaft

~25%

37.544,59 €

Bundesmittel

45%

66.776,85 €

Landesmittel

20 %

29.678,60 €

Landkreis Cloppenburg

~10 %

14.392,96 €

Gesamt:

100 %

148.393,00 €

 

Damit entspricht die Finanzierung dem Grundsatzbeschluss vom 17.01.2019.

 

Die Zuwendung wird unter dem Vorbehalt gewährt, dass sämtliche aufgeführte Zuwendungen gewährt und die Eigenmittel bereitgestellt werden.

 


Finanzierung:

Die Mittel sind im Haushalt 2021 veranschlagt.