Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgender Beschlussvorschlag empfohlen:

 

Die anliegende Entwurfsfassung des Regionalen Einzelhandelskonzepts wird verbindlich beschlossen. Dies beinhaltet insbesondere:

-          Konkretisierende Darstellung der städtebaulich intergierten Lagen i.S.d. LROP-VO für die Städte und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg

-          Festlegung der mittelzentralen Kongruenzräume für aperiodische Güter für die Mittelzentren Cloppenburg und Friesoythe

-          Festlegung einer regionalen Sortimentsliste

-          das regionalentwicklungspolitische Ziel, dass das Angebotsdefizit im Sortiment Möbel im Landkreis Cloppenburg durch die Ansiedlung eines marktfähigen Einrichtungshauses geschlossen werden soll

-          Ableitung raumverträglicher Randsortimentsgrößen für ein Möbelvorhaben im Mittelzentrum Cloppenburg

 

 


Sachverhalt:

Die Stadt Cloppenburg beabsichtigt die Errichtung eines großflächigen Möbelmarktes außerhalb der städtebaulich integrierten Lage.

 

Geplant war Stand Mai 2017 die Ansiedlung eines Kombinationsstandortes aus einem Möbelhaus mit 27.000 m² Gesamtverkaufsfläche und einem Möbelmitnahmemarkt mit 7.000 m² Gesamtverkaufsfläche. Als Randsortimente waren geplant:

 

Bettwaren                                                                     445 m²         zentrenrelevant

Haus-/Bett-/Tischwäsche                                             350 m²         zentrenrelevant

Glas/Porzellan/Keramik/Hausrat/Einrichtungszubeh.1.750 m²        zentrenrelevant

Heimtextilien                                                                820 m²         zentrenrelevant

Teppiche                                                                   1.160 m²

Lampen/Leuchten                                                        940 m²

 

Der Anteil der zentrenrelevanten Randsortimente an der geplanten Verkaufsfläche überschreitet die im Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP-VO) Abschnitt 2.3, Ziffer 06 a genannten Schwellen von 10% der Gesamtverkaufsfläche und höchstens 800 qm deutlich, so dass der Landkreis Cloppenburg als Träger der Regionalplanung und als untere Landesplanungsbehörde gemäß Abschnitt 2.3, Ziffer 06 b zum Nachweis der Raumverträglichkeit des größeren zentrenrelevanten Randsortiments ein regionales Einzelhandelskonzept (REHK) aufstellen musste.

 

Gemäß Beschluss des Kreistages vom 28.09.2017 wurde nach beschränkter Aus-schreibung der Auftrag für die Erstellung eines Regionalen Einzelhandelskonzeptes für den Landkreis Cloppenburg am 22.12.2017 an Stadt+Handel, Beckmann und Föhrer Stadtplaner PartGmbB vergeben.

 

Der Entwurf des Regionalen Einzelhandelskonzeptes wurde aufgrund des Beschlusses des Kreistages vom 18.12.2018 in ein Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange gegeben. Bis zum 31.01.2019 konnten Stellungnahmen abgegeben werden. Insgesamt sind 25 Stellungnahmen zu dem Konzept eingegangen. Die Würdigung dieser Stellungnahmen liegt in anliegender Tabelle bei.

Die Hinweise und Anregungen wurden – soweit plausibel und berechtigt – in dem anliegenden fortgeschriebenen Entwurf berücksichtigt.

 

Der abschließende Nachweis der Raumverträglichkeit eines größeren zentrenrelevanten Randsortiments ist nur für ein insgesamt raumverträgliches Vorhaben möglich. Der Nachweis der Raumverträglichkeit des der Untersuchung zugrundeliegenden Gesamtvorhabens kann jedoch aufgrund der zu großen Dimensionierung nicht erbracht werden.

Für das vom Flächenumfang kritische Sortiment Glas/Porzellan/Keramik/Hausrat/Einrichtungszubehör wird daher als Grundlage für die weitere Planung eine absatzwirtschaftlich und städtebaulich verträgliche Randsortimentsgröße hergeleitet.

 

Alle weiteren noch zu erbringenden Nachweise zur Überprüfung der Raumverträglichkeit sind auf der Grundlage des REHK für ein konkretes Möbelvorhaben durch standortbezogene Verträglichkeitsgutachten im Rahmen der Bauleitplanung zu erbringen.

 


Finanzierung:

PSP-Element (Produkt)

P1.511000

 


Anlagenverzeichnis:

 

Abwägungstabelle

Stellungnahme zum Gegengutachten der Stadt Friesoythe

Stellungnahme zum Gegengutachten der Gemeinde Garrel

Entwurf REHK Band 1 und 2