Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgender
Beschlussvorschlag empfohlen:
Die anliegende
Entwurfsfassung des Regionalen Einzelhandelskonzepts wird verbindlich
beschlossen. Dies beinhaltet insbesondere:
-
Konkretisierende
Darstellung der städtebaulich intergierten Lagen i.S.d. LROP-VO für die Städte
und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg
-
Festlegung
der mittelzentralen Kongruenzräume für aperiodische Güter für die Mittelzentren
Cloppenburg und Friesoythe
-
Festlegung
einer regionalen Sortimentsliste
-
das
regionalentwicklungspolitische Ziel, dass das Angebotsdefizit im Sortiment Möbel
im Landkreis Cloppenburg durch die Ansiedlung eines marktfähigen
Einrichtungshauses geschlossen werden soll
-
Ableitung
raumverträglicher Randsortimentsgrößen für ein Möbelvorhaben im Mittelzentrum
Cloppenburg
Sachverhalt:
Die Stadt Cloppenburg beabsichtigt
die Errichtung eines großflächigen Möbelmarktes außerhalb der städtebaulich
integrierten Lage.
Geplant war Stand Mai 2017 die
Ansiedlung eines Kombinationsstandortes aus einem Möbelhaus mit 27.000 m²
Gesamtverkaufsfläche und einem Möbelmitnahmemarkt mit 7.000 m²
Gesamtverkaufsfläche. Als Randsortimente waren geplant:
Bettwaren 445 m² zentrenrelevant
Haus-/Bett-/Tischwäsche 350 m² zentrenrelevant
Glas/Porzellan/Keramik/Hausrat/Einrichtungszubeh.1.750 m² zentrenrelevant
Heimtextilien 820 m² zentrenrelevant
Teppiche 1.160 m²
Lampen/Leuchten 940 m²
Der Anteil der zentrenrelevanten
Randsortimente an der geplanten Verkaufsfläche überschreitet die im
Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP-VO) Abschnitt 2.3, Ziffer 06 a
genannten Schwellen von 10% der Gesamtverkaufsfläche und höchstens 800 qm
deutlich, so dass der Landkreis Cloppenburg als Träger der Regionalplanung und
als untere Landesplanungsbehörde gemäß Abschnitt 2.3, Ziffer 06 b zum Nachweis
der Raumverträglichkeit des größeren zentrenrelevanten Randsortiments ein
regionales Einzelhandelskonzept (REHK) aufstellen musste.
Gemäß Beschluss des Kreistages vom
28.09.2017 wurde nach beschränkter Aus-schreibung der Auftrag für die
Erstellung eines Regionalen Einzelhandelskonzeptes für den Landkreis
Cloppenburg am 22.12.2017 an Stadt+Handel, Beckmann und Föhrer Stadtplaner
PartGmbB vergeben.
Der Entwurf des Regionalen Einzelhandelskonzeptes wurde aufgrund des
Beschlusses des Kreistages vom 18.12.2018 in ein Beteiligungsverfahren der
Träger öffentlicher Belange gegeben. Bis zum 31.01.2019 konnten Stellungnahmen
abgegeben werden. Insgesamt sind 25 Stellungnahmen zu dem Konzept eingegangen.
Die Würdigung dieser Stellungnahmen liegt in anliegender Tabelle bei.
Die Hinweise und Anregungen wurden – soweit plausibel und berechtigt –
in dem anliegenden fortgeschriebenen Entwurf berücksichtigt.
Der abschließende Nachweis der Raumverträglichkeit eines größeren
zentrenrelevanten Randsortiments ist nur für ein insgesamt raumverträgliches
Vorhaben möglich. Der Nachweis der Raumverträglichkeit des der Untersuchung
zugrundeliegenden Gesamtvorhabens kann jedoch aufgrund der zu großen
Dimensionierung nicht erbracht werden.
Für das vom Flächenumfang kritische Sortiment
Glas/Porzellan/Keramik/Hausrat/Einrichtungszubehör wird daher als Grundlage für
die weitere Planung eine absatzwirtschaftlich und städtebaulich verträgliche
Randsortimentsgröße hergeleitet.
Alle weiteren noch zu erbringenden Nachweise zur Überprüfung der Raumverträglichkeit sind auf der Grundlage des REHK für ein konkretes Möbelvorhaben durch standortbezogene Verträglichkeitsgutachten im Rahmen der Bauleitplanung zu erbringen.
Finanzierung:
PSP-Element (Produkt)
P1.511000
Anlagenverzeichnis:
Abwägungstabelle
Stellungnahme zum
Gegengutachten der Stadt Friesoythe
Stellungnahme zum
Gegengutachten der Gemeinde Garrel
Entwurf REHK Band 1 und 2