Betreff
Sachstand Kreisstraßen: Verbreiterungen und Sanierungen von Ortsdurchfahrten
Vorlage
V-VERK/21/196
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Verbreiterungen

 

Seit 2010 stellt der Landkreis Cloppenburg in Zusammenarbeit mit der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lingen, Verbreiterungskonzepte für sein Kreisstraßennetz mit dem Ziel auf, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die Verkehrsqualität der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur zu steigern und den Unterhaltungsaufwand zu reduzieren. Mit Beschluss des Kreistages vom 01.10.2019 konnte bereits das vierte Kreisstraßenverbreiterungsprogramm auf den Weg gebracht werden.

 

Der Stand der Planungen für die noch nicht umgesetzten Maßnahmen der jeweiligen Verbreiterungskonzepte stellt sich wie folgt dar:

 

 

Mehrjahressanierungskonzept II:

 

Ausbau der K 300 (Dorfstraße/Töpkes Höhe) von Augustendorf nach Neumarkhausen

 

Die Verbreiterung der K 300 soll von Augustendorf (Zum Herrensand) bis zur L 831 in Neumarkhausen auf einer Länge von ca. 5,8 km erfolgen. Die Fahrbahnbreite beträgt hier ca. 5,00 m und soll auf 6,00 m verbreitert werden. Gleichzeitig soll der parallel zur Fahrbahn verlaufende Radweg saniert und die Radwegbreite auf den heutigen Standard von 2,50 m angepasst werden.

 

Aufgrund der räumlichen Enge und des Eingriffs in das Landschaftsbild gestaltet sich hier die Planung sehr aufwendig.

 

Im März 2016 hat erstmalig eine Anliegerversammlung stattgefunden, in der die Planung vorgestellt wurde. Insbesondere hinsichtlich der Vielzahl der zu fällenden Bäume und der Veränderung des Ortsbildes bestehen bei einigen Anliegern in Augustendorf Bedenken gegen die Maßnahme. In mehreren Gesprächen mit dem Ortsverein von Augustendorf und auch in einer weiteren Anliegerversammlung im Oktober 2016 wurde die Planung abermals erläutert und sich dazu ausgetauscht, um Einverständnis für die Planung zu erlangen und um den erforderlichen Grunderwerb bei den Anliegern tätigen zu können. Hierbei wurden verschiedene Varianten (z. B. Verlegung des Radweges im südlichen Bereich hinter die Baumreihen) überprüft. Jedoch konnte nicht mit allen Anliegern das Einvernehmen hergestellt werden.

 

Im April 2017 hat der Ortsverein Augustendorf dann bei der Stadt Friesoythe den Antrag auf Ausweisung der Ortschaft Augustendorf als „Geschlossene Ortschaft“ gestellt. Hierdurch soll u. a. auch das Ortsbild erhalten werden, da im Bereich der „Geschlossen Ortschaft“ die Aufstellung von Schutzplanken entfällt und nur die für eine Verbreiterung erforderlichen Bäume entfernt werden müssen.

 

Als Ergebnis eines Gesprächs mit der Stadt Friesoythe wurde das Planungsbüro beauftragt, die Planungen für den Ausbau der K 300 in dem Bereich von Augustendorf, für den die Anordnung einer „Geschlossenen Ortschaft“ in Frage kommt, baulich so zu gestalten, dass der Charakter einer Ortschaft verstärkt wird.

 

Die Stadt Friesoythe hat vorbehaltlich der Umsetzung dieser baulichen Maßnahmen in Aussicht gestellt, den Bereich von Augustendorf von Bau-km 3+872 bis Bau-km 5+430 (Ca. Dorfstraße 1 bis Dorfstraße 25) als „Geschlossenen Ortschaft“ auszuweisen. Die geänderte Planung wurde den Anliegern in einer weiteren Informationsveranstaltung am 29.05.2018 vorgestellt. Mit einem Großteil der Anlieger in Augustendorf konnte daraufhin Einigung hinsichtlich des Grunderwerbs erzielt werden.

 

Aufgrund des vergangenen Zeitraumes seit Beginn der Planungen ist es erforderlich geworden, einige Unterlagen für das Verfahren zu aktualisieren. Dazu sind u. a. auch Kartierungsarbeiten von einem entsprechend qualifiziertem Planungsbüro durchzuführen gewesen. Deren Ergebnisse wurden in die Planunterlagen eingearbeitet, so dass ein aktueller Variantenvergleich durchgeführt werden konnte. Für die ermittelte Vorzugsvariante soll nunmehr in 2021 das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden.

 

Die Baukosten für diese Maßnahme werden nach derzeitigem Planungsstand ca. 4,8 Mio. EUR betragen.

 

Es ist beabsichtigt, für diese Maßnahme NGVFG-Mittel einzuwerben.

 

 

Kreisstraßenverbreiterungskonzept III

 

Ausbau der K 153 (Resthauser Straße) von Cloppenburg nach Resthausen

 

Beim Ausbau der K 153 handelt es sich um eine Maßnahme, die im Rahmen des Mehrjahressanierungskonzepts II zunächst zurückgestellt wurde, um eine Verkehrsmengenüberprüfung nach Inbetriebnahme der Anschlussstelle „Molberger Straße“ durchzuführen. Nach den Verkehrszählungen in 2010 war das Verkehrsaufkommen hier um das Dreifache angestiegen.

 

Die aktuell vorliegenden Verkehrszahlen konnten die in 2010 sehr stark angestiegenen Werte nicht bestätigen.

 

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und –qualität soll eine Verbreiterung der K 153 von der K 152 (Varrelbuscher Straße) bis zur Ortsumgehung auf 6,00 m erfolgen. Gleichzeitig ist eine Verbreiterung des bestehenden Radweges entlang der K 153 auf 2,50 m beabsichtigt.

 

Die Vermessungsarbeiten wurden bereits in 2019 durchgeführt. Im Anschluss hieran wurden in 2020 die Kartierungsarbeiten vorgenommen. Parallel wurde mit der Erstellung der Planunterlagen begonnen.

 

Die Planungen gestalten sich hier aufwendiger, da sich an der K 153 auf einem Streckenabschnitt von ca. 800 m eine Allee befindet, die erhalten werden soll. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 03.11.2020 daher die Kreisverwaltung beauftragt, die Notwendigkeit eines Ausbaus im Lichte aktueller Verkehrszahlen zu überprüfen und Alternativen zum Ausbau, darunter auch einen vollständigen Verzicht auf einen Ausbau, vorzulegen.

 

Gemeinsam mit der NLStBV, GB Lingen, wurden Varianten erarbeitet und ein Variantenvergleich durchgeführt. Das Ergebnis wird in der Verkehrsausschusssitzung am 25.02.2021 unter einem gesonderten TOP vorgestellt.

 

 

Ausbau der K 164 (Angelbecker Straße/Winkumer Straße) von Löningen bis zur Kreisgrenze des Landkreises Osnabrück

 

Eine Maßnahme aus dem Kreisstraßenverbreiterungskonzept III ist der Ausbau der K 164 von Löningen bis zur Kreisgrenze des Landkreises Osnabrück auf einer Länge von knapp 6 km von 5,00 – 5,50 m auf 6,00 m. Aufgrund der Länge der Maßnahme wurde diese in zwei Abschnitte aufgeteilt.

 

Der erste Bauabschnitt beinhaltet die Verbreiterung der K 164 von Huckelrieden bis zur Kreisgrenze Osnabrück auf einer Länge von ca. 3 km sowie den Lückenschluss des Radweges zwischen Winkum und der Kreisgrenze Osnabrück auf einer Länge von ca. 1,9 km. Dieser erste Bauabschnitt wurde Anfang 2020 durch die Fa. Dallmann aus Bramsche fertiggestellt. Die Kosten für diese Maßnahme betragen rd. 2,6 Mio. EUR. Hierfür wurden Fördermittel nach dem NGVFG in Höhe von 60 % genehmigt.

 

In einem zweiten Bauabschnitt zwischen Löningen und Huckelrieden ist eine Verbreiterung der Fahrbahn vorgesehen. Gleichzeitig soll in diesem Teilabschnitt der hier vorhandene Radweg auf eine Breite von 2,50 m gebracht werden. Für den Bereich Angelbeck ist in Abstimmung mit der Stadt Löningen ein Ausbau als Ortsdurchfahrt vorgesehen. Für diesen Bereich erfolgt eine Kostenteilung mit der Stadt Löningen.

 

Die Umsetzung des 2. Bauabschnittes erfolgt, insbesondere aufgrund der zeitintensiven Bauarbeiten in der Ortsdurchfahrt Angelbeck, in zwei Bauabschnitten. Begonnen wurde mit der Maßnahme im August 2020. In einem ersten Abschnitt zwischen Angelbeck und Huckelrieden konnte – bis auf wenige Restarbeiten – neben der Fertigstellung der Ortsdurchfahrt Angelbeck die Verbreiterung der Fahrbahn und des Radweges der K 164 bis Huckelrieden abgeschlossen werden.

 

In 2021 soll nun der letzte noch fehlende Teilabschnitt zwischen Löningen und Angelbeck fertiggestellt werden. Neben der Verbreiterung der Fahrbahn und des Radweges wird im Bereich der Straße Merschweg eine Querungshilfe installiert. Eine weitere Querungshilfe wurde bereits in der Ortsdurchfahrt Angelbeck in Höhe der K 328 (Ehrener Straße) hergestellt.

 

Die Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme soll im Frühjahr 2021 erfolgen.

 

Die Kosten für den 2. Bauabschnitt betragen rd. 2,4 Mio. EUR. Mit Bescheid vom 03.12.2019 wurden auch für diesen 2. Bauabschnitt Fördermittel nach dem NGVFG in Höhe von 60 % genehmigt.

 

 

Ausbau der K 353 (Kanalstraße) von der L 831 (Altenoyther Straße) in Edewechterdamm bis zur Kantinenstraße in Vehnemoor

 

Es ist beabsichtigt, die ca. 5,30 m breite Fahrbahn der K 353 auf einer Länge von rd. 1,25 km auf 6,00 m zu verbreitern. Im weiteren Verlauf ist bereits eine Breite von 6,00 m gegeben. Die Verbreiterung wird zur kanalabgewandten Seite erfolgen. Im Rahmen dieser Maßnahme soll in Abstimmung mit der Stadt Friesoythe auch der Neubau eines Radweges von der Landesstraße 831 bis zur Radwegbrücke über den Küstenkanal/die K 353 realisiert werden.

 

Aufgrund der beengten Verhältnisse auf der gesamten Strecke, insbesondere jedoch im Einmündungsbereich mit der L 831 und im Bereich der Radwegbrücke über den Küstenkanal/K 353, stellt die Planung eine Herausforderung dar.

 

Um den Einmündungsbereich der K 353 mit der L 831 verkehrssicherer gestalten zu können, wird im Zuge der Maßnahme das dort vorhandene Wohnhaus entfernt. Somit kann hier die Radwegverbindung geschlossen und der Einmündungsbereich zur Landesstraße optimiert werden.

 

Des Weiteren wird ein Teilersatzneubau der Radwegbrücke über den Küstenkanal/die K 353 im Bereich der Kreisstraße notwendig. Im Rahmen einer Variantenuntersuchung wurde eine Vorzugsvariante ermittelt. Die Gemeinde Edewecht als Baulastträger ist in die Planung involviert worden. Sie trägt diese mit.

 

Den betroffenen Anliegern wurde der Planungsentwurf in einer Anliegerversammlung am 21.11.2019 in der Schützenhalle Edewechterdamm vorgestellt. Die sich anschließenden Grunderwerbsverhandlungen konnten positiv abgeschlossen werden.

 

Die Umsetzung der Maßnahme soll in 2021 erfolgen. Dazu soll die Ausschreibung der Bauarbeiten im Frühjahr durchgeführt werden.

 

Die Baukosten einschl. Grunderwerbskosten werden nach derzeitiger Schätzung ca. 1,8 Mio. EUR betragen. Eine 60 %ige Förderung mit NGVFG-Mitteln wurde mit Bescheid vom 21.12.2020 bewilligt.

 

 

Ausbau der K 355 (Warnstedter Straße/Heerdamm) von der K 176 bis zur L 837 in Warnstedt

 

Als letzte Maßnahme des Kreisstraßenverbreiterungskonzepts III ist der Ausbau der K 355 (Warnstedter Straße/Heerdamm) von der K 176 (Bartmannsholter Straße) in Darrel bis zur L 837 (Alte Straße) in Warnstedt geplant. Gleichzeitig soll hier die Radweglücke zwischen Landesstraße und der Gemeindestraße „Kampstraße“ geschlossen werden. Seitens der Gemeinde Cappeln wurde ein entsprechender Beschluss gefasst.

 

Vorbereitende Arbeiten wie z. B. die Vermessung wurden abgeschlossen. Die Kartierungsarbeiten dauern noch bis zum Sommer 2021 an.

 

Um den bestehenden Baumbestand möglichst zu schützen, wurden verschiedene Alternativen betrachtet und einem Variantenvergleich unterzogen. Die ermittelte Vorzugsvariante, bei der der neue Radweg auf langen Streckenabschnitten hinter der östlichen Baumreihe geführt wird, soll den direkten Anliegern in einer Videokonferenz im Frühjahr 2021 vorgestellt werden.

 

Die Genehmigung der Maßnahme soll noch im Herbst 2021 erfolgen, so dass mit einer Umsetzung der Maßnahme in 2022 geplant wird.

 

Die Baukosten für diese Maßnahmen werden derzeit grob auf 2,5 Mio. EUR geschätzt.

 

Mit dem Ausbau der K 355 wird auch das Kreisstraßenverbreiterungskonzept III abgeschlossen sein.

 

 

Kreisstraßenverbreiterungskonzept IV

 

In seiner Sitzung am 01.10.2019 hat der Kreistag des Landkreises Cloppenburg das Kreisstraßenverbreiterungskonzept IV beschlossen. Die Planungen wurden wie folgt aufgenommen:

 

Ausbau der K 147 (Neuscharreler Straße) zwischen Gehlenberg und Neuscharrel

 

Bei der K 147 handelt es sich um einen ca. 2,78 km langen Streckenabschnitt mit einer Breite von 5,70 m. Aufgrund der starken Verkehrsbelastung ist evtl. eine Verbreiterung dieses Streckenabschnitts auf mehr als 6,00 m sinnvoll. Gleichzeitig ist ein Radwegausbau auf 2,50 m geplant.

 

Mit den Vermessungsarbeiten wurde im Herbst 2020 angefangen. Die Kartierungsarbeiten sollen im März 2021 beginnen. Im Vorfeld hierzu ist eine Begehung mit der Unteren Naturschutzbehörde im Februar 2021 vorgesehen, um den Kartierungsumfang festzulegen.

 

Die Umsetzung der Maßnahme ist derzeit für 2023 geplant.

 

 

Ausbau der K 155 (Ermker Straße) von der K 357 (Linderner Straße) in Großenging bis zur L 843 (Lastruper Straße

 

Die K 155 soll auf gesamter Strecke von 3,45 km auf 6,00 m verbreitert werden. Die Fahrbahn weist derzeit eine durchschnittliche Breite von 5,50 m auf. Gleichzeitig ist beabsichtigt, die Radweglücke bis zur L 834 auf einer Länge von ca. 2,1 km zu schließen und den Bestandsradweg auf 2,50 m zu verbreitern.

 

Die Vermessungsarbeiten wurden im Januar 2021 beauftragt. Ab März 2021 sollen auch hier die Kartierungsarbeiten beginnen. Daher ist im Februar 2021 ebenfalls ein Begehungstermin mit der Unteren Naturschutzbehörde zur Festlegung des Kartierungsumfangs vorgesehen.

 

Es ist geplant, diese Maßnahme ebenfalls in 2023 durchzuführen.

 

 

Ausbau der K 307 (Deichstraße/Klosterstraße) von der L 829 (Hauptstraße) in Barßel  bis zum Elisabethfehnkanal sowie der K 351 (Deichstraße) von der K 307 bis zur Kreisgrenze des Landkreises Leer

 

Zwei weitere Maßnahmen aus dem Kreisstraßenverbreiterungskonzept IV sind der Ausbau der K 307 und der K 351. Aufgrund des räumlichen Zusammenhanges der beiden Kreisstraßen bietet sich hier ein gemeinsamer Ausbau an.

 

Die K 307 soll auf gesamter Länge von rd. 4,5 km auf 6, 00 m verbreitert werden. Derzeit hat die K 307 eine Breite von durchschnittlich 4,90 m. Der an der K 307 auf gesamter Strecke vorhandene Radweg soll auf 2,50 m verbreitert werden.

 

Die K 307 verläuft ab der L 829 in Barßel auf einer Länge von 3.070 m auf der Deichkrone des linken Deiches der Soeste (Deichverteidigungsweg). Dieser Schutzdeich besitzt nach Aussage des für den Ausbau des Deiches zuständigen Leda-Jümme-Verbandes keine ausreichende Höhe und soll angepasst werden. Der Leda-Jümme-Verband ist gleichzeitig für die Ertüchtigung des auf der Deichkrone verlaufenden Deichverteidigungsweges bis zu einer Breite von 3,50 m zuständig. Für die darüber hinausgehende Breite trägt der Landkreis Cloppenburg die Verantwortung. Um Synergieeffekte zu generieren, soll der erforderliche Ausbau der K 307 gleichzeitig mit der Deicherhöhung umgesetzt werden. Um die Planungen abzustimmen, soll im Februar 2021 mit dem Leda-Jümme-Verband und dem NLWKN ein erster Auftakttermin stattfinden.

 

Bei der K 351 handelt es sich um eine ca. 1 km lange Strecke, die an die K 307 in der Klosterstraße anschließt und bis zur Kreisgrenze des Landkreises Leer führt. Die K 351 weist im Bestand eine Breite von 4,50 m auf und soll ebenfalls auf 6,00 m verbreitert werden. Der an der K 351 vorhandene Radweg soll auch auf 2,50 m verbreitert werden. Die Radweglücke von der Brücke Roggenberg bis zur Kreisgrenze soll auf einer Länge von 170 m geschlossen werden. Hinsichtlich einer Weiterführung des Radweges wurde Kontakt mit dem Landkreis Leer aufgenommen. Eine Prüfung wurde zugesagt. Das Ergebnis steht noch aus.

 

Der Ausbau ist derzeit in Abhängigkeit von der Deicherhöhungsmaßnahme für 2024 angedacht.

 

 

Ausbau der K 162 (Elberger Straße/Alte Löninger Straße) von Löningen nach Wachtum

 

Eine weitere Maßnahme aus dem Kreisstraßenverbreiterungskonzept IV ist der Ausbau der K 162 auf einer Länge von rd. 5,8 km. Die Breite der derzeitigen Fahrbahn beträgt 5,20 m und soll auf 6,00 m verbreitert werden. Auch hier ist eine Verbreiterung des auf gesamter Länge vorhandenen Radweges auf 2,50 m vorgesehen.

 

Mit den Vermessungsarbeiten wurde Ende 2020 begonnen. Für die Festlegung des Kartierungsumfangs wurde ein Begehungstermin im September 2020 mit der Unteren Naturschutzbehörde durchgeführt. Aufgrund der hier vorhandenen Naturschutz- und Umweltbelange (Landschaftsschutzgebiete) werden umfangreichere und zeitintensivere Planungen naturschutzrechtlicher Art erforderlich. Daher wird mit einer Umsetzung der Maßnahme frühestens in 2024 geplant.

 

 

Im Kreisstraßenverbreiterungskonzept IV sind außerdem noch folgende Maßnahmen enthalten:

 

- K 179, Emstek – L 870:                               ca. 1,7 km, einschl. Radwegausbau und

                                                                        ca. 4,1 km Radwegneubau

- K 324, Löningen – Hamstrup:                  ca. 6,29 km einschl. Radwegausbau

 

Die Planungen werden sukzessive aufgenommen sobald die Planungskapazitäten dieses erlauben.

 

 

Ortsdurchfahrten:

 

Sanierung von Ortsdurchfahrten im Zuge von Kreisstraßen

 

Die Gremien des Landkreises Cloppenburg haben Anfang 2017 beschlossen, die Ortsdurchfahrten (OD) der Kreisstraßen den Verkehrsbedingungen anzupassen. Das gilt insbesondere für solche Ortsdurchfahrten, die aufgrund ihrer Konstruktion nicht sanierungsfähig sind.

 

Zunächst wurden die nachfolgend aufgeführten drei Ortsdurchfahrten für eine Sanierung eruiert. Der Sachstand der Planungen stellt sich wie folgt dar:

 

 

Ortsdurchfahrt Höltinghausen im Zuge der K 178 (Hauptstraße)

 

Gemeinsam mit der Gemeinde Emstek wurde die Sanierung der Ortsdurchfahrt Höltinghausen geplant. Hierbei handelt es sich um den ca. 670 m langen Streckenabschnitt von der Schule bis zur Volksbank in Höltinghausen.

 

Die Sanierung beinhaltet neben dem Vollausbau der Fahrbahn den Ausbau der Nebenanlagen. Hier sollen beidseitig der Fahrbahn kombinierte Geh- und Radwege in einer Breite von 2,50 m entstehen. Auf der Nordostseite ist bereits ein kombinierter Geh- und Radweg vorhanden. Der Verkehrsraum reicht auf dieser Seite aus, um diesen auf eine Breite von 2,50 m zu erweitern. Auf der südwestlichen Seite ist der vorhandene Gehweg um ca. 0,50 m zu verbreitern. In Höhe der Volksbank ist eine Querungshilfe vorgesehen.

 

Die Gemeinde Emstek hat sich dazu entschieden, im Kreuzungsbereich Hauptstraße/Kirchstraße ein Ampelsystem, bestehend aus zwei Dunkelampeln, zu installieren.

Seitens der Gemeinde Emstek ist zudem der Regenwasserkanal zu erneuern, der Schmutzwasserkanal soll in Teilbereichen saniert werden.

 

Für die Maßnahme wurden mit Bescheid vom 03.12.2019 Fördermittel in Höhe von 60 % bewilligt.

 

Die Kosten für die Sanierung der Ortsdurchfahrt werden nach derzeitigem Stand ca. 2,2 Mio. EUR betragen. Eine Kostenteilung wird nach den OD-Richtlinien vorgenommen.

 

Die Bauarbeiten werden von der Fa. Peters aus Vrees durchgeführt. Der Stand der Bauarbeiten stellt sich wie folgt dar:

 

Die Sanierung der Ortsdurchfahrt begann im August 2020 zwischen der Volksbank und der Kreuzung Kirchstraße / Hauptstraße. Dieser 1. Bauabschnitt soll Mitte Februar für den Verkehrsteilnehmer freigegeben werden. Aktuell wird der 2. Bauabschnitt von der Kreuzung Kirchstraße / Hauptstraße bis zur Schulstraße komplett saniert. Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis Mai 2021 an.

 

 

Ortsdurchfahrt Garrel im Zuge der K 356 (Thüler Straße)

 

Eine weitere Maßnahme ist die Sanierung der Ortsdurchfahrt in Garrel im Zuge der K 356 (Thüler Straße). Es handelt sich hierbei um den Abschnitt vom Beginn der Ortsdurchfahrt aus Richtung Thüle bis zur K 150 (Petersfelder Straße) auf einer Länge von ca. 640 m.

 

Die Maßnahme wurde in 2020 von der Fa. Peters aus Vrees umgesetzt.

 

Im Fahrbahnbereich wurde ein grundhafter Ausbau vorgenommen. Gleichzeitig wurde in Abstimmung mit der Gemeinde Garrel südlich der Fahrbahn durchgehend eine Hochbordanlage erstellt. Auf der Nordseite wurde von der K 150 (Petersfelder Straße) kommend der heute vorhandene kombinierte Geh- und Radweg auf eine Breite von 2,50 m gebracht.

 

Seitens der Gemeinde Garrel wurde zudem bereits im Vorfeld der Regenwasserkanal saniert.

 

Die Kosten für die Sanierung der Ortsdurchfahrt betragen rd. 850.000,- EUR. Eine Kostenteilung wird nach den OD-Richtlinien vorgenommen.

 

Für diese Maßnahme wurden mit Bescheid vom 04.12.2019 GVFG-Mittel in Höhe von 60 % bewilligt.

 

 

Ortsdurchfahrt Petersdorf im Zuge der K 149

 

Weiterhin ist die Sanierung der Ortsdurchfahrt in Petersdorf geplant. Die K 149 (Hauptstraße) soll auf einer Länge von ca. 785 m ausgebaut werden.

 

Neben der Sanierung der Fahrbahn soll in Abstimmung mit der Gemeinde Bösel eine Neugestaltung des Verkehrsraumes erfolgen. Die Planung sieht vor, den gradlinigen Verlauf der vorhandenen Fahrbahn durch die wechselseitige Anlage des geplanten Parkstreifens zu unterbrechen. Die hieraus resultierenden Fahrbahnverschwenkungen haben eine geschwindigkeitsreduzierende Wirkung und sollen den Charakter des Streckenabschnittes als Ortsdurchfahrt stärken.

 

Im Bereich der Ortsdurchfahrt sind vier Querungshilfen vorhanden. Im Kreuzungsbereich mit den Gemeindestraßen „Sandkamp“ und „Am Sportplatz“ entfällt infolge der Planung eine der beiden bestehenden Querungshilfen. Die anderen Querungshilfen werden im Zuge der Baumaßnahme neu angelegt und mit einem taktilen Leitsystem ausgestattet.

 

Die vorhandene Fahrbahnbreite wird beibehalten, um einen uneingeschränkten Begegnungsverkehr zu gewährleisten. Diese Breite ist aufgrund der Verschwenkungen und der Querungshilfen weiterhin erforderlich.

 

Die in der Ortsdurchfahrt bestehenden Bushaltestellen werden ebenfalls im Rahmen der Baumaßnahme erneuert und barrierefrei hergestellt.

 

Außerdem soll seitens der Gemeinde Bösel der Regenwasserkanal erneuert werden.

 

Die Anlieger wurden in einer Anliegerversammlung am 22.08.2019 und alle weiteren interessierten Einwohner in einer öffentlichen Veranstaltung der Gemeinde Bösel am 11.11.2019 über die Planung informiert. Mit den durch Grunderwerb betroffenen Anliegern ist Einvernehmen erreicht worden.

 

Die Baukosten werden nach derzeitiger Kostenberechnung ca. 1,8 Mio. EUR betragen und nach den OD-Richtlinien zwischen der Gemeinde und dem Landkreis aufgeteilt.

 

Der Ausbau soll bis 2022 erfolgen. Dazu soll die Ausschreibung der Bauarbeiten im Frühjahr durchgeführt werden.

 

 

Ortsdurchfahrtenprogramm:

 

In den letzten Jahren wurden erste Ortsdurchfahrten erneuert/ausgebaut. Dadurch konnten neben der Ertüchtigung des Straßenoberbaus in Abstimmung mit den Gemeinden die Querschnitte zugunsten der Fußgänger und Radfahrer umgestaltet werden. Auch in Zukunft sollen weitere Ortsdurchfahrten erneuert werden, welche aufgrund Ihres Zustandes keine „normale“ Sanierung zulassen oder sich aufgrund anderer Kriterien, wie z.B. unzureichender Nebenanlagen, anbieten. Dazu wird ein entsprechendes Konzept unter Berücksichtigung noch festzulegender Bewertungskriterien entwickelt.

 

 

Radwegeausbaukonzept:

 

Der Landkreis Cloppenburg hat sich mit Beschluss des Kreistages vom 04.04.2019 zum Ziel gesetzt, das vorhandene Radwegenetz weiter zu verbessern und auszubauen. Dazu sollen entsprechende Konzepte, ähnlich denen der Kreisstraßenverbreiterungen, entwickelt werden. So werden auch für die Radwege verschiedene Bewertungskriterien, wie z.B. die vorhandenen Radwegbreiten, zur Entwicklung einer Rangfolge bzw. Dringlichkeit herangezogen. Die Auswahl der genauen Bewertungskriterien steht noch aus. Es sollen nach Möglichkeit jedoch auch die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie Radschnellwegverbindungen in die Bewertung eingebunden werden.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Übersichtskarte Maßnahmen