Betreff
Radwegebau an Kreisstraßen; hier: Antrag der Gemeinde Cappeln auf Neubau eines Radweges an der K 171 von Cappeln bis zur Stadtgrenze Cloppenburg und Neubau eines Radweges an der K 257 von der L 842 bis zur Kreisgrenze des Landkreises Vechta
Vorlage
V-VERK/21/194
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Dem Antrag der Gemeinde Cappeln auf Bezuschussung des Radwegneubaus an der K 171 von Cappeln bis zur Stadtgrenze der Stadt Cloppenburg sowie der K 257 von der L 842 bis zur Kreisgrenze des Landkreises Vechta wird zugestimmt. Der Landkreis Cloppenburg beteiligt sich an den nach Abzug der GVFG-Förderung verbleibenden Bau-, Planungs- und Grunderwerbskosten mit 75 %.

 


Sachverhalt:

 

In einer Grundsatzentscheidung hat der Verkehrsausschuss am 20.02.2007 das Konzept für den Radwegebau an Kreisstraßen auf den Weg gebracht, welches dann am 17.07.2007 vom Kreistag beschlossen wurde. Dieser Grundsatzbeschluss wurde mit Beschluss des Kreistages vom 04.04.2019 hinsichtlich der Förderhöhe geändert.

Danach können die Gemeinden Vorschläge für den Bau von Radwegen an Kreisstraßen machen, die realisiert werden sollen. Soweit die Kriterien des Beschlusses vom 20.02.2007 erfüllt werden, können diese Maßnahmen dann vom Landkreis Cloppenburg mit 75 % der nicht durch Förderung Dritter gedeckten Bau-, Planungs- und Grunderwerbskosten bezuschusst werden.

 

Von der Gemeinde Cappeln wurden nunmehr der Radwegneubau an der K 171 (Sevelter Straße/Nuttelner Straße/Stapelfelder Straße) von Cappeln bis zur Stadtgrenze Cloppenburg sowie der Radwegneubau an der K 257 (Langfördener Straße) von der L 842 (Bakumer Straße) bis zur Kreisgrenze Vechta gemeldet (siehe Anlage).

 

Der Bau der Radwege wird von der Gemeinde Cappeln geplant und durchgeführt. Die Finanzierung der Maßnahme wurde von der Gemeinde Cappeln in Aussicht gestellt. Weiterhin sollen aus dem Sonderprogramm des Landes Niedersachsen für den Radwegebau GVFG-Mittel eingeworben werden. Darüber hinaus wird beantragt, den Radwegebau gemäß dem Beschluss des Kreistages vom 04.04.2019 durch den Landkreis Cloppenburg zu bezuschussen.

 

Der Neubau des Radweges an der K 171 von Cappeln über Sevelten und Nutteln bis zur Gemeindegrenze der Stadt Cloppenburg mit einer Breite von 2,50 m erfolgt auf einer Länge von ca. 6,75 km. Die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Radwegneubaumaßnahme betragen nach Angaben der Gemeinde Cappeln ca. 2.706.000,- EUR. Der Kostenanteil des Landkreises Cloppenburg von 75 % würde ca. 2.029.500,- EUR betragen. Bei einer Förderung mit GVFG-Mitteln würde sich der Anteil auf ca. 812.000,- EUR verringern.

 

Die Stadt Cloppenburg wurde über die Neubauabsichten der Gemeinde Cappeln informiert und um Prüfung gebeten, ob seitens der Stadt Cloppenburg eine Weiterführung des Radweges entlang der K 171 von der Gemeindegrenze Cappeln bis zur B 68 erfolgen soll. Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates der Stadt Cloppenburg wurde ein grundsätzliches Interesse bekundet.

 

Als weitere Maßnahme beabsichtigt die Gemeinde Cappeln den Neubau eines 2,50 m breiten Radweges an der K 257 (Langfördener Straße) von der L 842 (Bakumer Straße) bis zur Kreisgrenze des Landkreises Vechta. Hierbei handelt es sich um einen ca. 2 km langen Streckenabschnitt. Die voraussichtlichen Gesamtkosten werden seitens der Gemeinde Cappeln mit rd. 900.000,- EUR beziffert. Der Anteil des Landkreises Cloppenburg würde sich auf ca. 675.000,- EUR belaufen. Nach Abzug der Fördermittel würden noch Kosten in Höhe von ca. 270.000,- EUR zu tragen sein.

 

Im weiteren Verlauf der K 257 ist auf dem Gebiet des Landkreises Vechta derzeit kein Radweg vorhanden. Nach Rücksprache mit dem Landkreis Vechta besteht jedoch grundsätzlich ein Interesse, die Radweglücke zu schließen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Antrag der Gemeinde Cappeln auf Neubau Radweg K 171

Anlage 2 – Übersichtskarte Radweg K 171

Anlage 3 – Antrag der Gemeinde Cappeln auf Neubau Radweg K 257

Anlage 4 – Übersichtskarte Radweg K 257