Betreff
Schulbudget, hier: Übertragung von Haushausmitteln
Vorlage
V-SCHUL/21/189
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird empfohlen, über eine Neufassung des Beschlusses vom 27.02.1996 dahingehend zu beschließen, dass eine Übertragung nicht verausgabter Haushaltsmittel in das nächste Haushaltsjahr nicht mehr stattfindet. Der Beschluss vom 27.02.1996 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

 


Sachverhalt:

Laut Beschluss des Kreistages vom 27.02.1996 sind die nicht verausgabten Mittel einzelner Sachkonten (Schulbudget) bei den in Trägerschaft des Landkreises Cloppenburg befindlichen Schulen in das nächste Haushaltsjahr zu übertragen. Hiermit sollte den Schulen eine flexible Haushaltsführung ermöglicht werden. Dieses Verfahren wurde jahrelang angewandt.

 

Mit der Umstellung auf die Doppik im Jahre 2010/2011 wurden die Schulbudgets in neue Sachkonten umgewandelt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) stellte im Rahmen seiner Jahresprüfung für das Haushaltsjahr 2018 fest, dass von der Umsetzung des bestehenden Beschlusses abgewichen wurde, indem die nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen des Schulbudgets nur zum Teil (10% der gesamten Haushaltsmittel) übertragen wurden.

 

Mit Einführung der Doppik ist die Rechtsgrundlage für die Bildung von Haushaltsresten für die Schulbudgets entfallen.

 

Der Beschluss vom 27.02.1996 deckt somit die mittlerweile neue Rechtslage nicht mehr ab, da nunmehr jährlich neue Haushaltsmittel veranschlagt werden. Haushaltsreste dürfen nicht mehr gebildet und übertragen werden. Eine Änderung des Beschlusses vom 27.02.1996 ist somit notwendig geworden.