Betreff
Neufestsetzung des Jagdwertes für die nicht verpachteten Jagden
Vorlage
V-KA/20/633
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt, dem Kreistag zu empfehlen, für die nicht verpachteten Eigenjagdbezirke einen Jagdwert in Höhe von 5,00 EUR pro ha festzusetzen.

 

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 3 Abs. 4 der Jagdsteuersatzung vom 06.07.2004 gilt bei nicht verpachteten Jagden als Jagdwert 75 % des Wertes, der sich aus den auf den Hektar umgerechneten Jagdwerten aller verpachteten gleichgearteten Jagdbezirke im Landkreis ergibt. Dieser Wert wurde für die Steuerjahre 2015/2016 bis 2019/2020 auf 5,00 EUR pro ha festgesetzt und ist ab 01.04.2020 für weitere 5 Jahre (Steuerjahre 2020/2021 bis 2024/2025) neu festzusetzen und bekanntzumachen.

 

Der Durchschnittspachtpreis beträgt nach anliegender Aufstellung pro ha

 

a) für die verpachteten gemeinschaftlichen Jagdbezirke                      5,37 EUR

b) für die verpachteten Eigenjagdbezirke                                            18,04 EUR.

 

Nach § 4 der Jagdsteuersatzung des Landkreises Cloppenburg ist demnach für die nicht verpachteten Eigenjagdbezirke ein Jagdwert in Höhe von 75 % von 6,20 EUR = 4,65 EUR, aufgerundet auf volle Euro = 5,00 EUR pro ha festzusetzen.

 

Von der unteren Jagdbehörde wurden keine Bedenken gegen diese Festsetzung erhoben.

 

 


Finanzierung:

 

P.611000

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Festsetzung des Jagdwertes für nicht verpachtete Eigenpachten