Betreff
Zuschuss des Landkreises für die Errichtung und den Betrieb des Frauen- und Kinderschutzhauses für den Landkreis Cloppenburg
Vorlage
V-SOZ/20/135
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Landkreis Cloppenburg stellt dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Cloppenburg e. V. finanzielle Mittel in Höhe von 550.000 Euro für die Errichtung eines Frauen- und Kinderschutzhauses im Gebäudekomplex des DRK Gewaltschutzzentrums Cloppenburg zur Verfügung. Im Falle einer längerfristigen Auslastung des Frauen- und Kinderschutzhauses unter 70 % ist der Landkreis Cloppenburg zur Zahlung eines Zuschusses zu den Betriebskosten bereit.


Sachverhalt:

 

Bezug:

·         Sozialausschuss am 17.05.2018,V-SOZ/18/073

·         Kreisausschuss am 12.06.2018

·         Kreistag am 19.06.2018

·         Kreistag 27.06.2019 TOP 33.1 Anfrage der Gruppe Grüne/UWG vom 10.06.2019 - Frauenpolitik

·         Sozialausschusses am 21.11.2019, V-SOZ/19/113

·         Kreisausschuss am 07.01.2020, V-KA/19/579

·         Kreistag am 16.01.2020

·         Sozialausschuss am 25.02.2020, V-SOZ/20/117

·         Sozialausschusses am 11.06.2020, V-SOZ/20/119 

·         Kreistag am 07.07.2020

 

 

Das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Cloppenburg e. V.  stellte mit Schreiben vom 10.11.2020 den Antrag auf finanzielle Förderung für die Errichtung und den Betrieb des Frauen- und Kinderschutzhauses für den Landkreis Cloppenburg (Anlage 1)..

 

Das Deutsche Rote Kreuz plant das Frauen- und Kinderschutzhaus in einen Gebäudekomplex einzubetten, in dem ebenfalls die Frauenberatung bei Bedrohung und Gewalt und die BISS Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt, die sich ebenfalls in Trägerschaft des DRK befinden, neue Räumlichkeiten erhalten sollen. Somit soll ein DRK Gewaltschutzzentrum Cloppenburg entstehen, in dem Synergieeffekte zwischen den einzelnen Beratungs- und Anlaufstellen für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder auch durch räumliche Nähe und kurze Wege gefördert werden sollen. Dieser konzeptionelle Ansatz ist aktuell in zahlreichen Neuerrichtungen von Frauen- und Kinderschutzhäusern bundesweit zu finden.

 

Das anhängende „Konzept DRK Frauen- und Kinderschutzhaus“ (Anlage 2) entspricht den im „Rahmenkonzept des Frauen- und Kinderschutzhauses für den Landkreis Cloppenburg“, das am 07.07.2020 vom Kreistag gebilligt wurde, festgelegten Eckdaten und Kriterien. Die ebenfalls anhängenden Projektierungen zum geplanten Neubau verdeutlichen das Zusammenspiel von Beratungsstellen, Multifunktionsräumen und einer Kinderbetreuung im Erdgeschoss und dem separaten, gesicherten Bereich des Frauen- und Kinderschutzhauses in den oberen Stockwerken. Der geplante Dachgarten ermöglicht einen Aufenthalt in Freien, ohne dass dieser von außen einsehbar ist (weitere Einzelheiten siehe Pläne in Anlage 3).

 

Die Fläche des gesamten Gebäudes beträgt 1670 qm, wobei die Fläche des Frauen- und Kinderschutzhauses 994 qm umfasst. Die Baukosten des Gesamtgebäudes belaufen sich auf aktuell ca. 3.5 Mio. Euro, von denen ca. 2,2 Mio. auf das Frauen- und Kinderschutzhaus entfallen.

 

Wie im Rahmenkonzept des Frauen- und Kinderschutzhauses für den Landkreis Cloppenburg beschrieben, können für die Errichtung der Immobilie aktuell Finanzmittel über das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ für die Jahre 2020-2013 beantragt werden. Sowohl Rücksprachen des DRK als auch der Verwaltung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung haben ergeben, dass die ausgeschriebenen Bundesfördermittel für Niedersachsen aktuell bereits stark überzeichnet sind und das Bearbeitungsverzögerungen in diesem Jahr dazu geführt haben, dass Anträge aus diesem Jahr erst im nächsten Jahr zum Zuge kommen werden, mit der Folge, dass sämtliche folgenden Anträge auch mit starken Verzögerungen im Bewilligungsverfahren rechnen müssen. Außerdem sei mit einer deutlich geringeren Förderhöhe als den maximal ausgeschriebenen 90 % zu rechnen.

Unter Berücksichtigung dieser Auskünfte aus dem zuständigen Ministerium ist nicht mit einer ev. Bewilligung des Bauvorhabens vor 2022 zu rechnen. Dieser zeitliche Verzug würde laut Auskunft des Deutschen Roten Kreuzes zu einer Steigerung der Baukosten in nicht unerheblichem Maße führen.

 

Daher würde das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Cloppenburg e. V. eine direkte Projektumsetzung ohne die Bundesfördermittel anstreben und versuchen im Rahmen der Planungs- und Bauphase weitere Fördermittel, z. B. für den behindertengeeigneten Ausbau, einzuwerben. Das Deutsche Rote Kreuz ist bereit drei Grundstücke im Wert von 550.000 Euro in das Projekt als Eigenanteil mit einzubringen und bittet um einen Investitionskostenzuschuss von ebenfalls 550.000 Euro vom Landkreis Cloppenburg. Die restlichen Errichtungskosten würden in den zu kalkulierenden Tagessatz mit einfließen. Bei diesem Finanzierungsmodell könnten die Planungen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden und mit dem Bau im kommenden Jahr begonnen werden.

 

Laut Beschluss des Kreistages vom 16.01.2020 wurden bereits 100.00 Euro für die Schaffung eines Frauen- und Kinderschutzhauses in den Haushaltsplan 2020 aufgenommen und ein Beitrag von 400.000 Euro als Verpflichtungsermächtigungen ebenfalls in den Haushaltsplan 2020 aufgenommen.

 

Laut Information des Deutschen Roten Kreuzes stellen die Investitions- und Sachkosten allerdings nur ca. 25 % der jährlichen Belastungen eines Frauen- und Kinderschutzhauses dar. Der Großteil der Kosten sind Personalkosten, welche sich laut Konzept auf 5,3 Vollzeitkräfte belaufen. Die Kalkulation der Betriebskosten und der daraus resultierende Tagessatzgeht von einer Auslastung von 70 % aus. Hierbei handelt es sich um eine reguläre Planungsgröße, die bundesweit für Frauenhäuser Anwendung findet.

 

Sollte sich die Auslastung des Frauen- und Kinderschutzhauses längerfristig deutlich unter 70 % bewegen, wäre der Träger auf einen Ausgleich bzw. Zuschuss zu den Betriebskosten seitens des Landkreises angewiesen, um den Betrieb der Einrichtung zu sichern. Auch hierfür bittet das Deutsche Rote Kreuz um die Bereitschaft des Landkreises.


Finanzierung:

PSP-Element (Produkt)

I1.100426.500

 


Anlagenverzeichnis:

1)    Antrag des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Cloppenburg vom 10.11.2020

2)    Konzept des Frauen- und Kinderschutzhauses

3)    Pläne/Ansicht des Frauen- und Kinderschutzhauses