Betreff
Gewährung eines Zuschusses aus der Kreisschulbaukasse an den Landkreis Cloppenburg für die Erweiterung der Elisabethschule Friesoythe
Vorlage
V-SCHUL/20/175
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Dem Landkreis Cloppenburg wird für die Erweiterung der Elisabethschule Friesoythe ein Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von bis zu 7.139.950 EUR gewährt.

 


Sachverhalt:

Die Schulträger erhalten aus der Kreisschulbaukasse Zuschüsse für schulisch

notwendige Baumaßnahmen inklusive der erforderlichen Ersteinrichtung sowie für die Erstellung der Außenanlagen.

 

Die Zuschüsse betragen im Primarbereich ein Drittel und in den Sekundarbereichen I und II die Hälfte der als schulisch notwendig anerkannten Maßnahmekosten.

 

Der Landkreis Cloppenburg beantragt mit Schreiben vom 01.08.2019 (siehe Anlage) einen anteiligen Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse für die Erweiterung der Elisabethschule Friesoythe. Es entstehen voraussichtlich Gesamtkosten in Höhe von ca. 21.064.177,09 EUR. Der Landkreis Cloppenburg beantragt eine anteilige Bezuschussung aus der Kreisschulbaukasse.

 

Die Elisabethschule Friesoythe befindet sich in einem kontinuierlichen Wachstum durch den Schwerpunkt Geistige Entwicklung und Sprache aufgrund des Förder- und Unterstützungsbedarfes und des Wahlrechtes der Erziehungsberechtigten. Aktuell unterrichtet die Elisabethschule Friesoythe insgesamt 23 Klassen, davon 15 Klassen im Schwerpunkt Geistige Entwicklung, 7 Klassen im Schwerpunkt Sprache und 1 Klasse im Schwerpunkt Lernen. Die Förderschule hat langfristig einen Bedarf von 16 Klassenräumen für den Schwerpunkt Geistige Entwicklung mit 16 Gruppen-/Differenzierungsräumen und jeweils einer eigenen Küchenzeile. Für den Schwerpunkt Sprache sind langfristig 10 allgemeine Klassenräume nachzuweisen. Jeweils 2 Klassen sollen sich einen an den Klassenraum angrenzenden Gruppen-/Differenzierungsraum mit 3 Zugängen teilen.

Der Bereich für den Schwerpunkt Sprache (SR-Bereich) unterliegt durch das Land Niedersachsen einem Bestandschutz. Hier soll die vorhandene Klassenanzahl bis zur SR-Klasse 4 ausgebaut werden. Für den Schwerpunkt Lernen sind im Jahr 2020 noch mindestens 4 Lernklassen erforderlich.

 

Der Landkreis Cloppenburg plant einen dreigeschossigen Neubau zwischen der vorhandenen Schule und der Sporthalle. Dieser wird mit dem Bestandsgebäude durch einen neuen Eingangsbereich verbunden. Zudem wird das Bestandsgebäude um einen Sportbereich mit Turnhalle und Gymnastikbereich erweitert. Im Innenbereich des neuen Gebäudes entsteht eine große, zweigeschossige Aula mit Bühne, die als Forum und Mensa genutzt werden kann. Im zweiten Obergeschoss über der Aula ist ein nach oben offener Therapiegarten vorgesehen. Zwischen dem Neubau und dem Bestandsgebäude soll ein Pausenhof angelegt werden. Zudem sind um das Schulgebäude herum Freiflächen für Bewegung, Freiarbeit und Unterricht geplant. Zwischen dem neuen Gebäude und der Turnhalle ist der Lehrerparkplatz vorgesehen.

 

Der erste Bauabschnitt, der die Durchführung der o.g. Maßnahmen beinhaltet, soll bis zu den Osterferien 2022 fertiggestellt werden. Die Fertigstellung des zweiten Bauabschnitts, in dem die Umbaumaßnahmen im Bestandsgebäude durchgeführt werden, erfolgt voraussichtlich zu den Sommerferien 2023.

 

Der vorzeitige Maßnahmebeginn für den 1. Bauabschnitt wurde genehmigt.

 

Die eingereichten Planungsunterlagen nebst Kostenschätzung wurden von der Hochbauabteilung des Landkreises Cloppenburg hinsichtlich der Bezuschussungsfähigkeit aus der Kreisschulbaukasse geprüft.

 

Insgesamt belaufen sich die zuwendungsfähigen Kosten nach Prüfung der Hochbauabteilung auf 14.279.900,00 EUR.

 

Somit ergibt sich ein Zuschuss an den Landkreis Cloppenburg in Höhe von 7.139.950 EUR (1/2 der zuwendungsfähigen Kosten).

 

Die geringeren zuwendungsfähigen Baukosten ergeben sich zum einen aus der Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten auf die Kostengruppen 300 (Bauwerk/Bauwerkkonstruktion)+400 (Bauwerk/technische Anlagen).

Für den Neubau sowie für den Abbruch des Gebäudes wurden die zuwendungsfähigen Kosten der Kostengruppen 300 und 400 nach den Planungskosten für Förder- und Sonderschulen gemäß dem Baukosteninformationszentrum (BKI) berechnet. Diese sind dementsprechend niedriger als die tatsächlich errechneten Kosten.

 

Zudem wurden für die Kostengruppe 500 (Außenanlagen) zuwendungsfähige Kosten in Höhe von lediglich 7,30 % von den Kostengruppen 300 und 400 errechnet. Die Kosten der Kostengruppe 600 (Ausstattung und Kunstwerke) errechnen sich auf 1,10 % von den Kostengruppen 300 und 400. Die zuwendungsfähigen Kosten der Kostengruppen 500 und 600 sind somit wesentlich geringer als die tatsächlich errechneten Kosten der Kostengruppen 500 und 600.

 


 

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag vom 01.08.2019