Betreff
Kommunalwahl am 12.09.2021 - Einteilung der Wahlbereiche
Vorlage
V-KA/20/629
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen:

Für die Kommunalwahl 2021 wird eine Einteilung in 6 Wahlbereiche vorgenommen:

Wahlbereich I:                        Barßel, Saterland

Wahlbereich II:                       Friesoythe

Wahlbereich III:                      Bösel, Garrel, Molbergen

Wahlbereich IV:                      Cloppenburg

Wahlbereich V:                       Emstek, Cappeln, Essen

Wahlbereich VI:                      Löningen, Lastrup, Lindern

 


Sachverhalt:

Das Wahlgebiet des Landkreises Cloppenburg ist gemäß § 7 Nds. Kommunalwahlgesetz (NKWG) in mehrere Wahlbereiche einzuteilen. Die Einteilung muss vor jeder Wahl neu vorgenommen werden, sie gilt nicht automatisch fort. Die Zahl und die Abgrenzung der Wahlbereiche hat der Kreistag zu beschließen. Die Anzahl der Wahlbereiche hängt von der Wahl der zu wählenden Vertreter (Kreistagsmandate) ab. Die Anzahl der Kreistagsmandate ist wiederum abhängig von der Einwohnerzahl des Landkreises. Nach der jüngsten Statistik betrug die Einwohnerzahl zum Stichtag 30.06.2020  172.837.

 

Die Abgrenzung der Wahlbereiche kann nach Bestimmung des Wahltages erfolgen. Der Wahltag ist durch Verordnung der der Nds. Landesregierung vom 31.10.2020 – Nds. GVBl. Seite 378 – auf den 12. September 2021 festgelegt worden. Außerdem muss die Zahl der zu wählenden Vertreter feststehen. Gemäß § 46 Abs. 2 NKomVG sind bei 150.0001 bis 175.000 Einwohnern 54 Kreistagsabgeordnete zu wählen. Durch Beschluss des Kreistages vom 25.03.2020 wurde mit Satzung nach § 46 Abs. 4 NKomVG die Zahl der zu wählenden Kreistagsabgeordneten für die kommende10. Wahlperiode (2021-2026) um 6 auf 48 Mandate verringert.

 

Bei 48 zu wählenden Vertreterinnen und Vertretern sieht § 7 Abs. 4 NKWG in der aktuellen Fassung vor, dass mindestens 3 und höchstens 6 Wahlbereiche zu bilden sind.

 

Bei der Abgrenzung der Wahlbereiche sind bestimmte Voraussetzungen einzuhalten:

·         Örtliche Verhältnisse sind zu berücksichtigen, d.h. die Gemeindegrenzen sollen möglichst im Interesse der Übersichtlichkeit und eines Mindestmaßes an persönlichen Beziehungen zwischen Wählerschaft und Kandidaten eingehalten werden.

·         Wahlbereiche sollen annähernd gleich groß sein und nicht mehr als 25 % von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl abweichen.

·         Gewisse Größenunterschiede verstoßen nicht gegen den Grundsatz der freien Wahl.

Bei der Kommunalwahl 2016 sind seinerzeit 6 Wahlbereiche gebildet worden. Diese bisherige Wahlbereichsabgrenzung könnte hinsichtlich der Bevölkerungszahlen in den einzelnen Wahlbereichen bestehen bleiben. In keinem Wahlbereich wird um mehr als 25 % von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl abgewichen (Anlage 1). Wie eine Einteilung in 3, 4 oder 5 Wahlbereiche aussehen könnte, zeigen die Anlagen 2 bis 4.

 

Vorgeschlagen wird, die Einteilung von 6 Wahlbereichen wie bei der Kommunalwahl 2016 zu belassen:

 

Wahlbereich I:                        Barßel, Saterland

Wahlbereich II:                                   Friesoythe

Wahlbereich III:                       Bösel, Garrel, Molbergen

Wahlbereich IV:                      Cloppenburg

Wahlbereich V:                       Emstek, Cappeln, Essen

Wahlbereich VI:                      Löningen, Lastrup, Lindern

 

Der spätest mögliche Zeitpunkt für die Abgrenzung der Wahlbereiche ergibt sich daraus, dass diese spätestens am 120. Tage vor der Wahl (15.05.2021) bekannt gemacht werden muss (§ 16 NKWG).

 


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1 - Einteilung in 6 Wahlbereiche

Anlage 2 - Einteilung in 3 Wahlbereiche

Anlage 3 - Einteilung in 4 Wahlbereiche

Anlage 4 – Einteilung in 5 Wahlbereiche