Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag
wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen:
Auf die
Beteiligung der Fachausschüsse bei der Vorbereitung der Beschlüsse des
Kreisausschusses und des Kreistages wird bis zum Jahresende 2020 verzichtet.
Die Sitzungen der Fachausschüsse fallen aus.
Angelegenheiten,
die keiner Beschlussfassung in 2020 bedürfen, werden in das Jahr 2021
verlagert.
Sachverhalt:
Nach
§ 85 Abs. 1 Satz 2 NKomVG soll der Landrat, die Fachausschüsse im Rahmen der
Vorbereitung der Beschlüsse des Kreisausschusses zu beteiligen. Bereits diese
„Soll-Vorschrift“ ermöglicht grundsätzlich mit einer entsprechenden Begründung
auf eine Beteiligung der Fachausschüsse zu verzichten. In § 182 NKomVG hat der
Gesetzgeber für epidemische Lagen hierfür eine ausdückliche Rechtsgrundlage
geschaffen.
Danach
kann der Hauptverwaltungsbeamte nach § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 NKomVG im Rahmen
der Sonderregelungen für epidemische Lagen bei der Vorbereitung von Beschlüssen
des Kreisausschusses auf die Beteiligung der beratenden Ausschüsse verzichten,
wenn der Kreisausschuss nichts anderes bestimmt.
Aufgrund
der aktuellen Entwicklung des Corona-Geschehens im Landkreis Cloppenburg sollen
Kontakte insgesamt auf das zwingend erforderliche Maß begrenzt werden. Vor
diesem Hintergrund sind Verwaltung und Landrat der Auffassung, dass bei
Angelegenheiten, die einer Beschlussfassung noch in 2020 bedürfen, auf die
Vorbereitung in den Fachausschüssen verzichtet werden soll. Die Sitzungen der
Fachausschüsse sollten daher bis Ende 2020 abgesagt werden. Angelegenheiten,
die zeitlich geschoben werden können, werden auf das nächste Jahr verlagert.
Auch
wenn die Entscheidung durch den Landrat getroffen werden kann, soll die Absage
im Einvernehmen mit den politischen Vertreterinnen und Vertretern erfolgen und
von diesen mitgetragen werden. Dies auch
vor dem Hintergrund, dass nach § 76 Abs. 6 NKomVG dem Kreisausschuss eine
koordinierende Funktion bei der Beteiligung der Fachausschüsse zukommt.