Beschlussvorschlag:
Dem
Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
a) der Landkreis Cloppenburg nimmt
vorbehaltlich der Bewilligung der Mittel durch das Land Niedersachsen vom
01.12.2020 bis zum 31.12.2021 weiter im Rahmen der „Richtlinie über die
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familien unterstützenden Maßnahmen“
am Projekt, das sich auf die erste Phase des Ankommens von Flüchtlingen in
Niedersachsen und auf deren weitere Begleitung richtet, teil
b) das Projekt wird vom Sozialdienst
katholischer Frauen (SkF) Cloppenburg e.V. fortgeführt
c) die notwendige Kofinanzierung in Höhe
von 17.062,50 EUR zuzüglich evtl. Mehrausgaben bis zur Höhe der Gesamtausgaben
in Höhe von 34.125,00 EUR durch Kürzung des Landeszuschusses wird vom Landkreis
Cloppenburg sichergestellt.
Sachverhalt:
Mit
dem Landesprogramm „Richtlinie über
die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familien unterstützenden
Maßnahmen“ unterstützt das Land Niedersachsen Maßnahmen für die Zielgruppe der
Schutz suchenden Familien (Flüchtlingsfamilien). Hiermit sollen
Unterstützungsmöglichkeiten für diesen Personenkreis geschaffen und die
Etablierung einer Willkommensstruktur gefördert werden.
Den
Trägern der öffentlichen Jugendhilfe wurde hierfür vom Land ein Förderbetrag
von bis zu 25.000 € pro Zuwendungsempfänger und maximal 80 % der
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bei einem Bewilligungszeitraum von bis zu 12
Monaten zur Verfügung gestellt.
Das
Jugendamt nimmt diese Fördermittel seit dem 01.12.2016 in Anspruch und hat
damit ein Familienpatenprojekt für Flüchtlingsfamilien initiiert. Unter
Berücksichtigung der vielfältigen Erfahrungen und bereits entwickelten Projekte
betr. Familienpaten wurde der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF)
Cloppenburg e.V. diesbezüglich beauftragt. Dieser hat sein Patenprojekt um den
Bereich der Flüchtlingsfamilien ausgeweitet und speziell für diesen
Personenkreis gezielt Paten akquiriert und geschult.
Derzeit
arbeiten 9 Familienpaten im Projekt. Es werden 9 Familien mit 35 Kindern
betreut. Außerdem liegen noch weitere Anfragen für eine Familienpatenschaft
vor. Die Paten unterstützen die Familien in Behördenangelegenheiten und
weiteren Hilfebedarfen. Auch während der diesjährigen Coronapandemie hat es
viele unterstützende Hilfen durch die Familienpaten gegeben. So wurde intensiv
telefonisch Kontakt gehalten, Spiel- und Bastelangebote weitergeleitet, es
wurde über Verhaltens- und Hygieneregeln während der Kontaktbeschränkungen in
der jeweiligen Landessprache informiert, es gab eine Hausaufgabenunterstützung
im Mehrgenerationenhaus des SkF und es wurden durch Spenden finanzierte
Lebensmittel- und Drogeriegutscheine vermittelt. Schließlich wurden auch eine
Familienfreizeit und eine Ferienbetreuung angeboten.
Eine
gute Zusammenarbeit besteht nach wie vor mit der kommunalen Koordinatorin der
Bildungsangebote für Neuzugewanderte und zur Koordinierungsstelle für Migration
und Teilhabe im Landkreis, mit den Mitarbeiter/-innen des Jugendamtes und
mehreren Dolmetschern. Außerdem besteht eine enge Vernetzung zu den
Flüchtlingswohnheimen und Integrationsbüros im Landkreis Cloppenburg.
Schließlich wurden auch aus der Schwangerenberatungsstelle und dem
Familienhebammendienst heraus Kontakte geknüpft und zu den Angeboten des
Mehrgenerationshauses vermittelt.
Das
Land Niedersachsen hat zum 01.01.2020 die „Richtlinie über die Gewährung von
Zuwendungen zur Förderung von Familien unterstützenden Maßnahmen“ in Kraft
gesetzt. Im Rahmen dieser Richtlinie werden Projekte gefördert, die sich auf
die erste Phase des Ankommens von Flüchtlingen in Niedersachsen und auf deren
weitere Begleitung richten. Es stehen somit für die nächsten zwei
Bewilligungszeiträume (01.12.2020 bis 28.02.2021 und 01.03.2021 bis 31.12.2021)
Haushaltsmittel im bisherigen Umfang zur Verfügung. Der SkF Cloppenburg möchte
das Projekt gerne fortsetzen, um die bisherige erfolgreiche Arbeit zu
verfestigen und angefangene Projekte und Hilfen weiterzuführen.
Die
Verwaltung des Landkreises Cloppenburg sieht diese Arbeit als wirkungsvolle
Hilfe zur Integration von neuzugezogenen Familien und der Bewältigung ihres
Lebens in der neuen Heimat an und spricht sich für eine Fortführung des
Projektes aus.
Das
Land Niedersachsen möchte zukünftig die Bewilligungszeiträume auf ein
Kalenderjahr festlegen, so dass nach der Mitteilung des Landes zunächst für den
Bewilligungszeitraum vom 01.12.2020 bis 28.02.2021 ein Antrag gestellt wurde.
Im Januar 2021 kann dann der Antrag für den Bewilligungszeitrum vom 01.03.2021
bis zum 31.12.2021 gestellt werden.
Beantragt
wurde zunächst für die Zeit vom 01.12.2020 bis zum 28.02.2021 bei
Gesamtausgaben von 7.875,00 EUR ein Zuwendungsbetrag in Höhe von 3.937,50 € (50
% der Gesamtausgaben).
Für
den darauffolgenden Zeitraum vom 01.03.2021 bis zum 31.12.2021 werden bei
Gesamtausgaben in Höhe von 26.250,00 EUR Fördermittel in Höhe von 13.125,00 EUR
(50 % der Gesamtausgaben) beantragt.
Auf
Grund des Besserstellungsverbots der Beschäftigten des SkF gegenüber den
Landesbediensteten ist es in den letzten zwei Jahren zu Kürzungen des
beantragten Zuschusses durch das Land gekommen.
Trotzdem
hat der Landkreis das Projekt im bisherigen Umfang fortgeführt und dem SkF die
Kofinanzierung in Höhe von 50 % zuzüglich der Mehrausgaben bis zur Höhe der
Gesamtausgaben zukommen lassen.
Finanzierung:
Die
Haushaltsmittel wurden vorsorglich für das Haushaltsjahr 2021 eingeplant.
Ausgaben:
31.500,00
EUR
Sachkonto:
431810/ PSP-Element: P1.363200
Erstattungen vom Land: 12.846,00
EUR
Sachkonto:
348110/ PSP-Element: P1.363200