Betreff
Weiterführung des Landesprogramms „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familien unterstützenden Maßnahmen“, ehemals „Gut ankommen in Niedersachsen“
Vorlage
V-JHA/20/183
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

a)   der Landkreis Cloppenburg nimmt vorbehaltlich der Bewilligung der Mittel durch das Land Niedersachsen vom 01.12.2020 bis zum 31.12.2021 weiter im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familien unterstützenden Maßnahmen“ am Projekt, das sich auf die erste Phase des Ankommens von Flüchtlingen in Niedersachsen und auf deren weitere Begleitung richtet, teil

b)   das Projekt wird vom Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Cloppenburg e.V. fortgeführt

c)   die notwendige Kofinanzierung in Höhe von 17.062,50 EUR zuzüglich evtl. Mehrausgaben bis zur Höhe der Gesamtausgaben in Höhe von 34.125,00 EUR durch Kürzung des Landeszuschusses wird vom Landkreis Cloppenburg sichergestellt.

 

 


Sachverhalt:

Mit dem Landesprogramm „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familien unterstützenden Maßnahmen“ unterstützt das Land Niedersachsen Maßnahmen für die Zielgruppe der Schutz suchenden Familien (Flüchtlingsfamilien). Hiermit sollen Unterstützungsmöglichkeiten für diesen Personenkreis geschaffen und die Etablierung einer Willkommensstruktur gefördert werden.

Den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe wurde hierfür vom Land ein Förderbetrag von bis zu 25.000 € pro Zuwendungsempfänger und maximal 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bei einem Bewilligungszeitraum von bis zu 12 Monaten zur Verfügung gestellt.

 

Das Jugendamt nimmt diese Fördermittel seit dem 01.12.2016 in Anspruch und hat damit ein Familienpatenprojekt für Flüchtlingsfamilien initiiert. Unter Berücksichtigung der vielfältigen Erfahrungen und bereits entwickelten Projekte betr. Familienpaten wurde der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Cloppenburg e.V. diesbezüglich beauftragt. Dieser hat sein Patenprojekt um den Bereich der Flüchtlingsfamilien ausgeweitet und speziell für diesen Personenkreis gezielt Paten akquiriert und geschult.

Derzeit arbeiten 9 Familienpaten im Projekt. Es werden 9 Familien mit 35 Kindern betreut. Außerdem liegen noch weitere Anfragen für eine Familienpatenschaft vor. Die Paten unterstützen die Familien in Behördenangelegenheiten und weiteren Hilfebedarfen. Auch während der diesjährigen Coronapandemie hat es viele unterstützende Hilfen durch die Familienpaten gegeben. So wurde intensiv telefonisch Kontakt gehalten, Spiel- und Bastelangebote weitergeleitet, es wurde über Verhaltens- und Hygieneregeln während der Kontaktbeschränkungen in der jeweiligen Landessprache informiert, es gab eine Hausaufgabenunterstützung im Mehrgenerationenhaus des SkF und es wurden durch Spenden finanzierte Lebensmittel- und Drogeriegutscheine vermittelt. Schließlich wurden auch eine Familienfreizeit und eine Ferienbetreuung angeboten.

 

Eine gute Zusammenarbeit besteht nach wie vor mit der kommunalen Koordinatorin der Bildungsangebote für Neuzugewanderte und zur Koordinierungsstelle für Migration und Teilhabe im Landkreis, mit den Mitarbeiter/-innen des Jugendamtes und mehreren Dolmetschern. Außerdem besteht eine enge Vernetzung zu den Flüchtlingswohnheimen und Integrationsbüros im Landkreis Cloppenburg. Schließlich wurden auch aus der Schwangerenberatungsstelle und dem Familienhebammendienst heraus Kontakte geknüpft und zu den Angeboten des Mehrgenerationshauses vermittelt.

 

Das Land Niedersachsen hat zum 01.01.2020 die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familien unterstützenden Maßnahmen“ in Kraft gesetzt. Im Rahmen dieser Richtlinie werden Projekte gefördert, die sich auf die erste Phase des Ankommens von Flüchtlingen in Niedersachsen und auf deren weitere Begleitung richten. Es stehen somit für die nächsten zwei Bewilligungszeiträume (01.12.2020 bis 28.02.2021 und 01.03.2021 bis 31.12.2021) Haushaltsmittel im bisherigen Umfang zur Verfügung. Der SkF Cloppenburg möchte das Projekt gerne fortsetzen, um die bisherige erfolgreiche Arbeit zu verfestigen und angefangene Projekte und Hilfen weiterzuführen.

Die Verwaltung des Landkreises Cloppenburg sieht diese Arbeit als wirkungsvolle Hilfe zur Integration von neuzugezogenen Familien und der Bewältigung ihres Lebens in der neuen Heimat an und spricht sich für eine Fortführung des Projektes aus.

Das Land Niedersachsen möchte zukünftig die Bewilligungszeiträume auf ein Kalenderjahr festlegen, so dass nach der Mitteilung des Landes zunächst für den Bewilligungszeitraum vom 01.12.2020 bis 28.02.2021 ein Antrag gestellt wurde. Im Januar 2021 kann dann der Antrag für den Bewilligungszeitrum vom 01.03.2021 bis zum 31.12.2021 gestellt werden.

 

Beantragt wurde zunächst für die Zeit vom 01.12.2020 bis zum 28.02.2021 bei Gesamtausgaben von 7.875,00 EUR ein Zuwendungsbetrag in Höhe von 3.937,50 € (50 % der Gesamtausgaben).

 

Für den darauffolgenden Zeitraum vom 01.03.2021 bis zum 31.12.2021 werden bei Gesamtausgaben in Höhe von 26.250,00 EUR Fördermittel in Höhe von 13.125,00 EUR (50 % der Gesamtausgaben) beantragt.

 

Auf Grund des Besserstellungsverbots der Beschäftigten des SkF gegenüber den Landesbediensteten ist es in den letzten zwei Jahren zu Kürzungen des beantragten Zuschusses durch das Land gekommen.

Trotzdem hat der Landkreis das Projekt im bisherigen Umfang fortgeführt und dem SkF die Kofinanzierung in Höhe von 50 % zuzüglich der Mehrausgaben bis zur Höhe der Gesamtausgaben zukommen lassen.

 

 


Finanzierung:

Die Haushaltsmittel wurden vorsorglich für das Haushaltsjahr 2021 eingeplant.

 

Ausgaben:                                                            31.500,00 EUR

Sachkonto: 431810/ PSP-Element: P1.363200

 

Erstattungen vom Land:                                     12.846,00 EUR

Sachkonto: 348110/ PSP-Element: P1.363200