Betreff
Außerplanmäßige Auszahlung 2020
Vorlage
V-KA/20/620
Art
Sitzungsvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Ersatzbeschaffung eines neuen Gabelstaplers bei der FTZ für 36.000,00 EUR

 

Die Genehmigung dieser außerplanmäßigen Auszahlung erfolgte im Eilverfahren nach § 89 S. 2 NKomVG.

 

Der bisherige Stapler ist wegen eines Motorschadens nicht mehr nutzbar. Der Gabelstapler ist bei der FTZ eingesetzt und wird im Tagesdienst benötigt, um weiterhin die gesetzlich vorgeschriebenen Fahrzeug- und Geräteprüfungen durchführen zu können. Aufgrund der täglichen Nutzung ist eine Ersatzbeschaffung notwendig.

 

Die Deckung erfolgt über Mehreinnahmen (Bußgelder) im Ordnungsamt.

 

Gemäß § 89 S. 3 NKomVG sind der Kreisausschuss und der Kreistag über diese Eilentscheidung unverzüglich zu informieren.

 

 


Finanzierung:

PSP-Element (Produkt)

I1.100430.510-783110