Betreff
Änderung der Öffnungszeiten der Wertstoffsammelstellen
Vorlage
V-PLA/20/289
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird empfohlen, die Dauer der Öffnung der Wertstoffsammelstellen an Samstagen auf fünf Stunden und 30 Minuten festzusetzen sowie den  Beginn und das Ende der Öffnungszeit auf (9:30 bis 15:00 Uhr beziehungsweise 9:00 bis 14:30 Uhr) festzulegen.

 

Bei Zustimmung durch die Mitglieder des Ausschusses für Planung und Umwelt ist die Festlegung der Öffnungszeit auf einen der beiden Vorschläge zu konkretisieren.    

 


Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 07.07.2020 hat der Kreistag die Verlängerung der Öffnungszeiten für die Wertstoffsammelstellen an Samstagen von derzeit 9:00 bis 13:00 Uhr auf 9.00 bis 15.00 Uhr zum nächstmöglichen Zeitpunkt beschlossen. Damit verlängert sich die regelmäßige Öffnungszeit an Samstagen von vier auf sechs Stunden.

 

Im Zuge der Umsetzung dieses Beschlusses ist eine Anpassung der zwischen dem Landkreis Cloppenburg und den Wertstoffhofwärtern*innen bestehenden Arbeitsverträge in Bezug auf die dort vereinbarte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit erforderlich. In diesem Zusammenhang sind die Vorschriften des Arbeitszeitrechts beachtlich. Nach § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)ist die Arbeit durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden insgesamt zu unterbrechen. Diese arbeitsschutzrechtliche Vorschrift ist unabdingbar. Sie kann weder durch vertragliche Vereinbarung noch durch Anordnung des Arbeitgebers oder freiwillige Bereitschaft des Arbeitnehmers aufgehoben oder verändert werden.

 

Bei reiner Betrachtung der Öffnungszeiten ergibt sich diesbezüglich auch kein Problem. Allerdings ist unter Berücksichtigung der den Arbeitnehmer*innen zur Vor- und Nachbereitung der zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Rüstzeiten eine Überschreitung der maximal zulässigen pausenfreien Arbeitszeit festzustellen. Nach der Definition des § 2 Abs. 1 ArbZG ist Arbeitszeit die Zeit vom Beginn der Arbeit bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Die sogenannte Rüstzeit ist insoweit als Arbeitszeit der Mitarbeiter*innen zu betrachten und somit für die o. g. Pausenregelung maßgeblich.

 

Im Rahmen durchgeführter Arbeitsplatzbesichtigungen konnte festgestellt werden, dass die Mitarbeiter*innen vor Öffnung der Wertstoffsammelstellen im Mittel eine Vorbereitungszeit von zehn Minuten benötigen. In dieser Zeit sind die Vorbereitungen zur Aufnahme des Anlieferbetriebs zu treffen. Hierzu gehören u. a. die Öffnung des Wertstoffhofwärterhäuschens, das Hochfahren des Kassensystems, die Bereitstellung des Wechselgeldes, das Öffnen der unter Verschluss gehaltenen Wertstoffcontainer, die Kontrolle des ordnungsgemäßen Zustands der Fahr- und Wegeflächen, die Bereitstellung von Besen und Schaufeln bis hin zum Öffnen des Tores zur festgesetzten Zeit.

Die Arbeiten nach Schließung der Wertstoffsammelstellen sind aufgrund der im Nachgang zu erledigenden umfassenderen Tätigkeiten mit einen höheren Zeitanteil zu berücksichtigen. Neben der Abrechnung der Tageseinnahmen und der Übertragung der Daten des elektronischen Kassensystems auf den Systemserver, sind Aufräumarbeiten zu erledigen, die z. B. in den Verladebereichen rund um die Container sowie dem Tonnentauschplatz durchzuführen sind. Ebenfalls sind Mitteilungen über den Bedarf an Tauschtonnen und den Tausch voller Container abzusetzen. Vor Verlassen des Betriebsgeländes sind die Arbeiten zur Sicherung der Anlage durchzuführen sowie das Tor ordnungsgemäß zu verschließen. Nach den Ergebnissen der oben bereits erwähnten Arbeitsplatzbesichtigungen erscheint für die Tätigkeiten im Zuge der Nachbereitung ein Zeitrahmen von 20 Minuten gerechtfertigt

 

Zwar lassen sich die beschriebenen Arbeiten nicht minutengenau festlegen, jedoch sind in Abstimmung mit dem Amt für Zentrale Aufgaben und Finanzen, Abteilung Service Organisation und Personal, die hier ermittelten Werte mit Blick auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers so gewählt, dass durchschnittlich leistungsfähige Mitarbeiter*innen die Arbeiten in den bemessenen Zeiträumen erledigen können.

 

Mit diesem Ansatz erhöht sich die Arbeitszeit der Wertstoffhofwärter*innen um 30 Minuten für jeden Öffnungstag. Was die Öffnungszeiten betrifft, bleibt dies für den Betrieb am Mittwoch und Freitag ohne Folgen. Für die mit Beschluss des Kreistages vom 07.07.2020 festgelegte sechsstündige Öffnungszeit an Samstagen ergibt sich jedoch eine tatsächliche Arbeitszeit von sechs Stunden und 30 Minuten, womit der zwingend einzuhaltenden Pausenregelung des § 4 ArbZG  nicht genügt wird.

 

Insoweit ist nach Auffassung der Verwaltung eine Klarstellung des Beschlusses dahingehend erforderlich, wie Arbeitszeit und Pausenregelung mit der Maßgabe der sechsstündigen Öffnungszeit in Einklang gebracht werden kann/soll.

 

Aus Sicht der Verwaltung wären folgende Varianten denkbar:

a.)   Für den Samstagsbetrieb wird eine Pause während der Öffnungszeit festgesetzt. Die Wertstoffsammelstellen werden für die Dauer der Pause geschlossen. Durch die Unterbrechung der Öffnungszeit können sich Wartezeiten für die Kunden ergeben. Je nach Lage und Verkehrsanbindung der Wertstoffsammelstellen können sich während der Pause Warteschlangen bis auf die Zufahrtstraßen bilden und für erhebliche Verkehrsbehinderungen sorgen. Aufgrund dieser Nachteile wird seitens der Verwaltung empfohlen, von der Einführung einer Pause während der Öffnungszeiten abzusehen.

b.)   Die Öffnungszeit der Wertstoffsammelstellen an Samstagen wird von sechs Stunden auf fünf Stunden und 30 Minuten gekürzt. Unter Berücksichtigung der dreißigminütigen Vor- und Nachbereitungszeiten würde die nach dem ArbZG zugelassene Gesamtarbeitszeit der Wertstoffhofwärter*innen von sechs Stunden nicht überschritten und eine Pause wäre somit nicht verpflichtend.
Erforderlich wäre in diesem Fall die Neufestsetzung der Öffnungszeiten. Denkbar wäre z. B. die Verschiebung der Öffnungszeit von 9.00 auf 9:30 Uhr oder das Vorziehen der Schließzeit von 15:00 auf 14:30 Uhr.
Unter Beachtung der Anforderungen des ArbZG wird diese Lösung von der Verwaltung favorisiert.