Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird empfohlen, die Berichtigung der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Lethe“ in der vorliegenden Fassung (Anlagen 2 bis 5) zu beschließen.

 


Sachverhalt:

Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat in seiner Sitzung am 27.06.2019 (TOP 18) die Verordnung über das Naturschutzgebiet (NSG) „Lethe“ in der Gemeinde Garrel, Landkreis Cloppenburg, und den Gemeinden Großenkneten und Wardenburg, Landkreis Oldenburg, vom 02.07.2019 beschlossen und damit sein Einvernehmen hergestellt.

Es handelte sich um die Sicherung des FFH-Gebietes 012 „Sager Meer, Ahlhorner Fischteiche und Lethe“ mittels Neuausweisung des NSG „Lethe“ entsprechend der Vorgaben der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen). Durch Erlass des Nds. Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz wurde die Zuständigkeit für die Ausweisung des Gesamtgebietes auf den Landkreis Oldenburg übertragen, der das Ausweisungsverfahren durchführte und dessen Kreistag die Naturschutzgebietsverordnung am 02.07.2019 mit beschloss.

Zwischenzeitlich wurde festgestellt, dass in der Übersichtskarte 1.2 sowie in den Karten 2.8 und 2.9 zur Naturschutzgebietsverordnung, die der Beschlussfassung und der anschließenden Verkündung der Naturschutzgebietsverordnung zugrunde lagen, ein redaktioneller Fehler enthalten ist. Mit einer Berichtigung soll dies korrigiert werden.

 

Der von den zu berichtigenden Karten betroffene Bereich befindet sich auf dem Gebiet des Landkreises Oldenburg.

Im Rahmen der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Ausweisungsverfahren hatte die Kreisverwaltung eine Herausnahme von Flächen (Eigentümer Hunte-Wasseracht) unterhalb des Lethedükers unter der Hunte in der Gemeinde Wardenburg vorgeschlagen (Seite 2 der seinerzeitigen Abwägungsvorschläge, Einwendung der Hunte-Wasseracht zu § 1 (3), s. V-PLA/19/256 Anlage Tabelle Einwendungen Anregungen Hinweise). Die Herausnahme betrifft das Vorland und den Flussdeich am in Fließrichtung rechten Ufer vom Lethedüker bis zur Einmündung in den Osternburger Kanal sowie eine kleine Fläche am linken Ufer. Die Kreistage der Landkreises Oldenburg und Cloppenburg hatten die Verordnung entsprechend diesem Abwägungsvorschlag beschlossen bzw. das Einvernehmen hergestellt.

 

Versehentlich war die Herausnahme der Flächen weder in den Karten, die Teil der Sitzungsvorlage waren, noch bei der unterschriebenen oder verkündeten Version eingearbeitet worden. Eine Änderung der fehlerhaften Karten für das NSG „Lethe“ (Übersichtskarte 1.2 und Detailkarten 2.8 und 2.9) soll in Absprache mit dem Landkreis Oldenburg erfolgen. Der berichtigte Bereich ist in der Anlage 1 kenntlich gemacht.

Durch die Herausnahme der Flächen ergibt sich für das NSG Lethe ein um ca. 4 ha kleinerer Geltungsbereich. Die Verordnung und Begründung müssen daher ebenfalls entsprechend angepasst werden. 

 

Da die Änderung der Abgrenzung des Geltungsbereiches bereits im Rahmen des Ausweisungsverfahrens beschlossen worden war, ist eine erneute Durchführung des Beteiligungsverfahrens gem. § 14 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz nicht erforderlich

 

Der Beschluss des Landkreises Oldenburg zur Berichtigung der Verordnung und der Karten ist durch den dortigen Kreistag bereits am 14.07.2020 erfolgt.

Nunmehr ist auch beim Landkreis Cloppenburg eine entsprechende Beschlussfassung erforderlich.

 

Dieser Vorlage als Anlage beigefügt sind

-       die Karte mit Kennzeichnung des Änderungsbereiches (Anlage 1),

-       der berichtigte Entwurf der Verordnung und der Begründungüber das NSG „Lethe“(Anlage Nr. 2) sowie

-       die berichtigten Karten zur Verordnung über das NSG „Lethe“ (Anlagen 3 bis 5)

 

 


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1: NSG Lethe Karte mit Kennzeichnung des

                  Änderungsbereiches

Anlage 2: NSG Lethe Berichtigung der Verordnung und der

                  Begründung

Anlage 3: NSG Lethe Berichtigte Übersichtskarte 1.2

Anlage 4: NSG Lethe Berichtigte Karte 2.8

Anlage 5: NSG Lethe Berichtigte Karte 2.9