Betreff
Vergabe von Wirtschaftsförderungsmitteln; Endausbau der Boschstraße im Gewerbegebiet Koppelweg in Garrel (B-Plan Nr. 79)
Vorlage
V-PLA/20/283
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Gemeinde Garrel wird ein Zuschuss aus Wirtschaftsförderungsmitteln für den Endausbau der „Boschstraße“ im Gewerbegebiet „Koppelweg“ B-Plan Nr. 79 in Höhe von 25 %, max. 81.916,63 Euro gewährt.

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Garrel beantragt mit Schreiben vom 14.05.2020 sowie weiteren Informationen vom 14.08.2020 Wirtschaftsförderungsmittel für den Endausbau der Boschstraße im Gewerbegebiet „ Koppelweg“ (B-Plan Nr. 79).

 

Zurzeit stehen keinerlei freie Flächen für Gewerbe in Garrel zur Verfügung. Durch den Endausbau soll für die bestehenden Firmen die Möglichkeit zur besseren Anbindung und zur Betriebserweiterung geschaffen werden. Erweiterungen werden durch die ansässigen Firmen bereits vorangetrieben bzw. sind in der Planung.

 

Das Gewerbegebiet „Koppelweg“ in Garrel befindet sich südlich der Straße „Koppelweg“ und hat eine Größe von ca. 5,72 ha. Die jetzige Erschließungsstraße ist so ausgelegt, dass zukünftige südlich liegende Flächen ebenfalls über die "Boschstraße" erschlossen werden sollen.

 

Bislang sind drei ansiedlungswillige Unternehmen aus den Bereichen Zerspannungstechnik, Metallbau und der Lackier- und Pulvertechnik betroffen. Bei allen handelt es sich um Betriebserweiterungen, die ihren Sitz bereits in Garrel haben.

Die Gemeinde Garrel teilt mit, dass nach Rücksprache mit den Betrieben mit ca. 20-30 zusätzlichen Arbeitsplätzen zu rechnen ist.

 

Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen geplant:

 

a)    Erschließungsstraße des neuen Gewerbegebietes in Asphaltbauweise mit einer Fahrbahnbreite von 5,50 m und Länge von ca. 300 m, ausgehend von der Straße „ Koppelstraße“. Kosten: 164.767,40 €

b)    Herstellung der Regenwasserkanalisation: 4.879,00 €

c)    Planungskosten: 24.276,00 €

d)    Parkstreifen einseitig 2m Breite:  80.729,60 €

e)    Geh und Radweg einseitig: 49.206,50 €

f)     Schmutzwasserkanalisation: 2.380,00 €

g)    Begrünung: 1.428,00 €

 

Die förderfähigen Kosten belaufen sich auf 327.666,50 Euro. Der darauf entfallende Zuschuss aus Wirtschaftsförderungsmitteln des Landkreises beträgt 81.916,63€ (=25%).

 


Finanzierung:

Investives PSP-Element

I1.50072.525

 


Anlagenverzeichnis:

Übersichtskarte Garrel  Koppelweg