Beschlussvorschlag:
Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung
empfohlen:
Die Stadt Cloppenburg erhält für die Grundschule
Galgenmoor für den Mensabau, die Einrichtung und die Außenanlagen aus der
Kreisschulbaukasse einen Zuschuss in Höhe von insgesamt bis zu 1.095.500,00
EUR. Der bereits am 28.09.2017 beschlossene Zuschuss in Höhe von 935.500,00 EUR
(V-SCHUL/17/105/1) erhöht sich um 160.000,00 EUR für die Kosten der
Außenanlagen und der Einrichtung.
Sachverhalt:
Die Schulträger erhalten
aus der Kreisschulbaukasse Zuschüsse für schulisch
notwendige Baumaßnahmen
inklusive der erforderlichen Ersteinrichtung sowie für die Erstellung der
Außenanlagen.
Die Zuschüsse betragen im
Primarbereich ein Drittel und in den Sekundarbereichen I und II die Hälfte der
als schulisch notwendig anerkannten Maßnahmekosten.
Die Stadt Cloppenburg
beantragte am 28.01.2015 einen anteiligen Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse
für die Grundschule Galgenmoor für einen Mensabau, die
Einrichtung und die
Außenanlagen.
Die Notwendigkeit der Maßnahme wurde anerkannt.
Die eingereichten
Planungsunterlagen nebst Kostenschätzung wurden von der Hochbauabteilung des
Landkreises Cloppenburg geprüft. Insgesamt belaufen sich die zuwendungsfähigen
Kosten nach Prüfung der Hochbauabteilung vom 04.01.2016 auf 1.871.000,00 EUR.
Somit ergab sich ein
Zuschuss an die Stadt Cloppenburg in Höhe von 935.500,00 EUR (1/2 der
zuwendungsfähigen Kosten).
Die Gewährung eines
entsprechenden Zuschusses hat der Kreistag bereits am 28.09.2017 einstimmig
beschlossen (V-SCHUL/17/105/1). Der
Zuschuss in Höhe von 935.500,00 EUR wurde bereits ausgezahlt.
Allerdings wurden bei den
zuwendungsfähigen Kosten die Kosten für die Außenanlagen (KG 500) in Höhe von
240.000,00 EUR und für die Einrichtung in Höhe von 80.000,00 EUR nicht berücksichtigt.
Insgesamt belaufen sich die
zuwendungsfähigen Kosten unter Berücksichtigung der Kosten für die Außenanlagen
und die Einrichtung somit auf 2.191.000,00
EUR (Berechnung der Hochbauabteilung, Außenanlagen und Einrichtungskosten).
Demnach ergibt sich ein
erhöhter Zuschuss an die Stadt Cloppenburg in Höhe von
insgesamt 1.095.500,00 EUR (1/2 der
zuwendungsfähigen Kosten).
Abzüglich des bereits
gewährten Zuschusses in Höhe von 935.500,00 EUR würde ein weiterer Zuschuss in
Höhe von 160.000,00 EUR an die Stadt Cloppenburg gewährt werden.
Sollten die
zuwendungsfähigen Kosten die tatsächlichen Kosten übersteigen, so wird
lediglich 1/2 der tatsächlichen Kosten ausgezahlt.