Betreff
Antrag der Stadt Cloppenburg auf Gewährung eines Zuschusses aus der Kreisschulbaukasse für die Grundschule Galgenmoor für den Mensabau, die Einrichtung und die Außenanlagen (369)
Vorlage
V-SCHUL/20/172
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Die Stadt Cloppenburg erhält für die Grundschule Galgenmoor für den Mensabau, die Einrichtung und die Außenanlagen aus der Kreisschulbaukasse einen Zuschuss in Höhe von insgesamt bis zu 1.095.500,00 EUR. Der bereits am 28.09.2017 beschlossene Zuschuss in Höhe von 935.500,00 EUR (V-SCHUL/17/105/1) erhöht sich um 160.000,00 EUR für die Kosten der Außenanlagen und der Einrichtung.

 

 


Sachverhalt:

Die Schulträger erhalten aus der Kreisschulbaukasse Zuschüsse für schulisch

notwendige Baumaßnahmen inklusive der erforderlichen Ersteinrichtung sowie für die Erstellung der Außenanlagen.

 

Die Zuschüsse betragen im Primarbereich ein Drittel und in den Sekundarbereichen I und II die Hälfte der als schulisch notwendig anerkannten Maßnahmekosten.

 

Die Stadt Cloppenburg beantragte am 28.01.2015 einen anteiligen Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse für die Grundschule Galgenmoor für einen Mensabau, die

Einrichtung und die Außenanlagen.

 

Die Notwendigkeit der Maßnahme wurde anerkannt.

 

Die eingereichten Planungsunterlagen nebst Kostenschätzung wurden von der Hochbauabteilung des Landkreises Cloppenburg geprüft. Insgesamt belaufen sich die zuwendungsfähigen Kosten nach Prüfung der Hochbauabteilung vom 04.01.2016 auf 1.871.000,00 EUR.

 

Somit ergab sich ein Zuschuss an die Stadt Cloppenburg in Höhe von 935.500,00 EUR (1/2 der zuwendungsfähigen Kosten).

 

Die Gewährung eines entsprechenden Zuschusses hat der Kreistag bereits am 28.09.2017 einstimmig beschlossen (V-SCHUL/17/105/1). Der Zuschuss in Höhe von 935.500,00 EUR wurde bereits ausgezahlt.

 

Allerdings wurden bei den zuwendungsfähigen Kosten die Kosten für die Außenanlagen (KG 500) in Höhe von 240.000,00 EUR und für die Einrichtung in Höhe von 80.000,00 EUR nicht berücksichtigt.

 

Insgesamt belaufen sich die zuwendungsfähigen Kosten unter Berücksichtigung der Kosten für die Außenanlagen und die Einrichtung somit auf 2.191.000,00 EUR (Berechnung der Hochbauabteilung, Außenanlagen und Einrichtungskosten).

 

Demnach ergibt sich ein erhöhter Zuschuss an die Stadt Cloppenburg in Höhe von

insgesamt 1.095.500,00 EUR (1/2 der zuwendungsfähigen Kosten).

 

Abzüglich des bereits gewährten Zuschusses in Höhe von 935.500,00 EUR würde ein weiterer Zuschuss in Höhe von 160.000,00 EUR an die Stadt Cloppenburg gewährt werden.

 

Sollten die zuwendungsfähigen Kosten die tatsächlichen Kosten übersteigen, so wird lediglich 1/2 der tatsächlichen Kosten ausgezahlt.