Betreff
Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG "Kinderschutzprojekte für den Landkreis Cloppenburg"
Vorlage
V-JHA/20/172
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Antrag der Gruppe Grüne/UWG zur Schaffung eines niederschwelligen Zugangs zu einem einzurichtenden Kinderschutzbüro über ein Kinderschutzprojekt, vergleichbar mit den Projekten „Eule“ oder „Notinsel“, wird abgelehnt.


Sachverhalt:

 

Vorbemerkung:

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschuss vom 11.02.20220 war der Antrag erstmals erörtert und nach einstimmigen Beschluss zwecks eines Vortrages zum Thema „Struktureller Kinderschutz im Landkreis Cloppenburg“ auf die Sitzung des Jugendhilfeausschuss am 28.05.2020 vertagt worden. Bedingt durch die Corona-Pandemie wurde der Antrag „Kinderschutzprojekt für den Landkreis Cloppenburg“ der Gruppe Grüne/UWG am 28.05.2020 per einstimmigen Beschluss zum nächstmöglichen Sitzungstermin des Jugendhilfeausschuss, an dem ein Vortrag und Austausch zu dem Thema mit der pädagogischen Leitung des Jugendamtes möglich ist, vertagt.

 

Die originäre Vorlage aus der Februar Sitzung, V-JHA/20/162:

 

Die Gruppe Grüne / UWG hat mit Schreiben vom 22.01.2020 beantragt, eine Ansprechstelle zum Kinderschutz im Landkreis Cloppenburg zu schaffen, welche in Form eines Projektes als niederschwelliger Zugang zu einem Kinderschutzbüro umgesetzt werden kann.

 

Das Antragsbegehren bezieht sich maßgeblich auf ein Kinderschutzprojekt des Präventionsrates Lohne. Näheres ist dem beigefügten Antrag zu entnehmen. 

 

Das Jugendamt des Landkreises Cloppenburg ist für Kinder- und Jugendschutz, insbesondere für die Abwendung von Kindeswohlgefährdungen, als Träger der öffentlichen Jugendhilfe in eigener Kernkompetenz zuständig. Neben der Bezirkssozialarbeit als erster Adressat für Meldungen nach § 8a SGB VIII (Kindeswohlgefährdung) verfolgt das Jugendamt den gesetzlichen Auftrag nach § 8b SGB VIII und § 4 KKG Träger der freien Jugendhilfe, Vereinen, Institutionen, Schulen, Einrichtungen der Kinderbetreuung und die Kindertagespflege mit fachlicher Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen bei der Entwicklung und Anwendung fachlicher Handlungslinien zur Seite zu stehen. Im Auftrag des Landkreises Cloppenburg übernimmt die Erziehungsberatungsstelle die Beratungsarbeit hinsichtlich § 8a SGB VIII teilweise. Für Akteure und Institutionen außerhalb der Jugendhilfe übernehmen die insoweit erfahrenen Fachkräfte der Erziehungsberatungsstelle die Beratung nach 8b SGB VIII und § 4 KKG vollumfänglich.

 

Im Landkreis Cloppenburg wird für Kinder im Säuglingsalter bis zum jungen Heranwachsenden ein lückenloses System zum strukturellen Kinderschutz vorgehalten (bspw. Koordinierungsstelle Netzwerk „Frühe Hilfen“, Jugendschutzkontrollen der Kreisjugendpflege etc.). Ergänzt wird dies durch ehrenamtliche Initiativen. In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen der Vorlage V-JHA/19/141 und die flankierende Diskussion zum Thema „Kinderarmut“ aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 09.05.2019 verwiesen.

 

Generalpräventive Maßnahmen für ergänzende Möglichkeiten Kinder im öffentlichen Raum breiteneffektiv und niederschwellig zu unterstützen sind auch die sog. „Notinseln“ im Landkreis Vechta. Diese werden durch eine bundesweite Stiftung getragen und sind unter dem Motto: „Wo wir sind, bist Du sicher“ kreisweit in Vechta an vielen Läden und Geschäften durch ein Notinsel-Zeichen erkennbar.

 

Nach Auskunft des Kreisverwaltung Vechta wurde die Standortpartnerschaft im Landkreis Vechta durch eine private Initiative umgesetzt. Es erfolgt durch den Landkreis Vechta keine personelle oder finanzielle Unterstützung. In Situationen, in denen Kinder ad-Hoc einen Anlaufpunkt und Unterstützung benötigen (Belästigung, Bedrohung, Stalking, ein Heftpflaster benötigt wird, aber auch wenn Eltern oder einfach der Hausschlüssel verloren gegangen sind) bieten die Notinseln eine praktikable Schutzzone.

 

Die Umsetzung eines „Notinsel“-Projektes können gemeinnützige Stiftungen, kommunale oder gemeinnützige Träger übernehmen.

 

Laut Auskunft des Landkreises Vechta und der Stadtverwaltung Lohne haben sich bis Dato aus beiden vorgenannten Projekten keine Meldungen ergeben, wonach Kinder eigeninitiativ Anlaufpunkte der „Notinsel“ oder der „Eule“ aufsuchten, um auf eigenen Schutzbedarf struktureller Natur aufmerksam zu machen. Ferner wurde bis Dato vom Personal teilnehmender Geschäfte und Läden kein Fall mit einschlägigen Indizien, welche einen Kinderschutzfall begründen könnten, gemeldet. Jenseits von Situationen in denen Kinder Unterstützung brauchten, hat sich aus den Erfahrungen des Jugendamtes des Landkreises Vechta sowohl mit den „Notinseln“, als auch mit dem Lohner Projekt „Hier findet ihr  Recht“ folgende Erkenntnis ergeben: Kinder offenbaren sich und ihren grundsätzlichen Schutzbedarf an ihnen bekannten und vertrauten Orten und gegenüber Personen des Vertrauens. Diese finden Kinder in ihren familiärem, nachbarschaftlichem und institutionellem (Kindergarten, Schule, Verein) Umfeld.

 

 

 

 


 

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag der Gruppe GRÜNE / UWG für ein Kinderschutzprojekt