Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende
Beschlussfassung empfohlen:
Der Antrag der Gruppe Grüne/UWG zur Schaffung eines niederschwelligen Zugangs zu einem einzurichtenden Kinderschutzbüro über ein Kinderschutzprojekt, vergleichbar mit den Projekten „Eule“ oder „Notinsel“, wird abgelehnt.
Sachverhalt:
Vorbemerkung:
In der Sitzung des Jugendhilfeausschuss vom 11.02.20220 war
der Antrag erstmals erörtert und nach einstimmigen Beschluss zwecks eines
Vortrages zum Thema „Struktureller Kinderschutz im Landkreis Cloppenburg“ auf
die Sitzung des Jugendhilfeausschuss am 28.05.2020 vertagt worden. Bedingt
durch die Corona-Pandemie wurde der Antrag „Kinderschutzprojekt für den
Landkreis Cloppenburg“ der Gruppe Grüne/UWG am 28.05.2020 per einstimmigen
Beschluss zum nächstmöglichen Sitzungstermin des Jugendhilfeausschuss, an dem
ein Vortrag und Austausch zu dem Thema mit der pädagogischen Leitung des
Jugendamtes möglich ist, vertagt.
Die originäre Vorlage aus der Februar Sitzung,
V-JHA/20/162:
Die Gruppe Grüne / UWG hat
mit Schreiben vom 22.01.2020 beantragt, eine Ansprechstelle zum Kinderschutz im
Landkreis Cloppenburg zu schaffen, welche in Form eines Projektes als
niederschwelliger Zugang zu einem Kinderschutzbüro umgesetzt werden kann.
Das Antragsbegehren bezieht
sich maßgeblich auf ein Kinderschutzprojekt des Präventionsrates Lohne. Näheres
ist dem beigefügten Antrag zu entnehmen.
Das Jugendamt des Landkreises
Cloppenburg ist für Kinder- und Jugendschutz, insbesondere für die Abwendung
von Kindeswohlgefährdungen, als Träger der öffentlichen Jugendhilfe in eigener
Kernkompetenz zuständig. Neben der Bezirkssozialarbeit als erster Adressat für
Meldungen nach § 8a SGB VIII (Kindeswohlgefährdung) verfolgt das Jugendamt den
gesetzlichen Auftrag nach § 8b SGB VIII und § 4 KKG Träger der freien
Jugendhilfe, Vereinen, Institutionen, Schulen, Einrichtungen der
Kinderbetreuung und die Kindertagespflege mit fachlicher Beratung und
Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen bei der Entwicklung und
Anwendung fachlicher Handlungslinien zur Seite zu stehen. Im Auftrag des
Landkreises Cloppenburg übernimmt die Erziehungsberatungsstelle die
Beratungsarbeit hinsichtlich § 8a SGB VIII teilweise. Für Akteure und
Institutionen außerhalb der Jugendhilfe übernehmen die insoweit erfahrenen
Fachkräfte der Erziehungsberatungsstelle die Beratung nach 8b SGB VIII und § 4
KKG vollumfänglich.
Im Landkreis Cloppenburg wird
für Kinder im Säuglingsalter bis zum jungen Heranwachsenden ein lückenloses
System zum strukturellen Kinderschutz vorgehalten (bspw. Koordinierungsstelle
Netzwerk „Frühe Hilfen“, Jugendschutzkontrollen der Kreisjugendpflege etc.).
Ergänzt wird dies durch ehrenamtliche Initiativen. In diesem Zusammenhang wird
auf die Ausführungen der Vorlage V-JHA/19/141 und die flankierende Diskussion
zum Thema „Kinderarmut“ aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom
09.05.2019 verwiesen.
Generalpräventive Maßnahmen
für ergänzende Möglichkeiten Kinder im öffentlichen Raum breiteneffektiv und
niederschwellig zu unterstützen sind auch die sog. „Notinseln“ im Landkreis
Vechta. Diese werden durch eine bundesweite Stiftung getragen und sind unter
dem Motto: „Wo wir sind, bist Du sicher“ kreisweit in Vechta an vielen Läden
und Geschäften durch ein Notinsel-Zeichen erkennbar.
Nach Auskunft des
Kreisverwaltung Vechta wurde die Standortpartnerschaft im Landkreis Vechta
durch eine private Initiative umgesetzt. Es erfolgt durch den Landkreis Vechta
keine personelle oder finanzielle Unterstützung. In Situationen, in denen
Kinder ad-Hoc einen Anlaufpunkt und Unterstützung benötigen (Belästigung,
Bedrohung, Stalking, ein Heftpflaster benötigt wird, aber auch wenn Eltern oder
einfach der Hausschlüssel verloren gegangen sind) bieten die Notinseln eine
praktikable Schutzzone.
Die Umsetzung eines
„Notinsel“-Projektes können gemeinnützige Stiftungen, kommunale oder
gemeinnützige Träger übernehmen.
Laut Auskunft des Landkreises
Vechta und der Stadtverwaltung Lohne haben sich bis Dato aus beiden
vorgenannten Projekten keine Meldungen ergeben, wonach Kinder eigeninitiativ
Anlaufpunkte der „Notinsel“ oder der „Eule“ aufsuchten, um auf eigenen
Schutzbedarf struktureller Natur aufmerksam zu machen. Ferner wurde bis Dato
vom Personal teilnehmender Geschäfte und Läden kein Fall mit einschlägigen
Indizien, welche einen Kinderschutzfall begründen könnten, gemeldet. Jenseits
von Situationen in denen Kinder Unterstützung brauchten, hat sich aus den Erfahrungen
des Jugendamtes des Landkreises Vechta sowohl mit den „Notinseln“, als auch mit
dem Lohner Projekt „Hier findet ihr
Recht“ folgende Erkenntnis ergeben: Kinder offenbaren sich und ihren
grundsätzlichen Schutzbedarf an ihnen bekannten und vertrauten Orten und
gegenüber Personen des Vertrauens. Diese finden Kinder in ihren familiärem,
nachbarschaftlichem und institutionellem (Kindergarten, Schule, Verein) Umfeld.
Anlagenverzeichnis:
Antrag der Gruppe GRÜNE / UWG für ein Kinderschutzprojekt