Betreff
Beschaffung eines ferngesteuerten Löschunterstützungsfahrzeuges
Vorlage
V-PLA/11/028
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Zu den übergemeindlichen Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung des Landkreises Cloppenburg gehören gemäß § 3 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG ) auch die Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes.

 

Bei verschiedenen Großbränden in der jüngsten Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Freiwilligen Feuerwehren beim Löschen großer Hallen im Industriebereich zunehmend mit den herkömmlichen Löscheinrichtungen an ihre Grenzen stoßen

 

Im Industriebau wird von den Firmen der Bau immer größerer Hallen beantragt. Um die kostenaufwendigen brandschutztechnischen Auflagen nicht ins uferlose steigen zu lassen und zur Erhaltung und Stärkung des Landkreises Cloppenburg als Industriestandort sind aus der Sicht des vorbeugenden Brandschutzes weitergehende brandschutztechnische Einrichtungen über die vorhandene Feuerwehrtechnik hinaus notwendig.

 

Aus der Sicht der Freiwilligen Feuerwehren ist die Vorhaltung eines Löschunterstützungsfahrzeuges ( LUF )

 

- zur Verbesserung der persönlichen Sicherheit der freiwilligen Feuerwehrleute beim Löschangriff,

- zur wesentlich schnelleren Brandbekämpfung und

- zur Verminderung umweltschädlicher Einflüsse

 

zu begrüßen.

 

Das sogenannte Löschunterstützungsfahrzeug ( LUF ) ist ein von einer österreichischen Firma entwickeltes, funkferngesteuertes Raupenfahrzeug mit aufgebauter Turbine (Ventilator mit einem Volumenstrom von 90.000 cbm/h, Abgabe von Nebel, Schwer-, Mittel- und Leichtschaum, Wurfweite 60 m - deshalb die Bezeichnung: LUF 60 ) - siehe beigefügte Beschreibung -.

 

Die Leistung des LUF 60 kann wie folgt beschrieben werden: die Leistung von 4 Schwerschaumrohren mit 400 l/min schafft das LUF 60 in der halben Zeit.

 

Mit dem LUF 60 können Löschangriffe ohne Gefährdung der Feuerwehrleute vor allem im Innenbereich von Hallen gezielt durchgeführt werden. Aufgrund der enormen Wurfweite der Löschmittel kann parallel hinter dem LUF 60 im Innenbereich von Hallen mit dem Löschangriff durch Feuerwehrleute begonnen werden.

 

Das LUF 60 ist aufgrund vielfacher internationaler Patentierung nur von der österreichischen Herstellerfirma zu beziehen. Nach einem unverbindlichen Angebot vom Herbst 2010 belaufen sich die Beschaffungskosten für eine den Erfordernissen des Landkreises Cloppenburg angepasste Ausführung des LUF 60 auf rund 200.000 €.

 

Die Beschaffung des LUF 60 könnte im Haushaltsjahr 2012 mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes im Wege der freihändigen Vergabe auf der Basis eines verbindlichen Herstellerangebotes erfolgen.

 

Gemäß VOL / A, Abschnitt 1, § 3, Abs. 5l ist eine freihändige Vergabe zulässig,

wenn für die Leistung aus besonderen Gründen nur ein Unternehmer in Betracht kommt. Ein besonderer Grund ist in diesem Fall die vielfache Patentierung auf die Herstellerfirma.

 

Auf eine EU-Ausschreibung kann verzichtet werden, da der Nettobeschaffungswert unter der Schwelle von 193.000 € liegt.

 

Vorschlag zur Finanzierung:

 

Ausgabe: Investitionsmaßnahme 2012                                         = 200.000 €

Einnahmen: Vorwegabzug Feuerschutzsteuer

                         2012                                                                                        =   33.330 €

                         2013                                                                                        =   33.330 €

 

 

PSP-Element (Produkt)

Im Haushaltsplan noch nicht enthalten