Betreff
Kostenübernahme für die Verlegung der K 163 im Bereich Helmighausen im Zuge der E 233-Ausbauplanung
Vorlage
V-VERK/20/190
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Planung und dem Bau zur Verlegung der K163 mit höhengleichem Bahnübergang im Zuge der E233-Ausbauplanung wird zugestimmt und die hierfür vom Landkreis zu tragenden Kosten, derzeit abgeschätzt mit ca. 2,3 Mio. Euro, werden übernommen.


Sachverhalt:

 

In der E233-Ausbauplanung ist im Planungsabschnitt 4 (PA 4) im Bereich Helmighausen eine Anschlussstelle vorgesehen. Über die K163 (Herßumer Straße) soll das nachgeordnete Straßen-netz an die E233 angebunden werden. Mit diesem Anschluss werden insbesondere der westliche Teil Löningens mit seinen Gewerbegebieten und relativ verkehrsferne Räume im östlichen Emsland mit dem überregionalen Straßennetz angebunden.

 

Die K163 führt von der B213 durch Helmighausen. Im Bereich der Ortslage ist sie von Bebauung umgeben. Mittig befindet sich unmittelbar östlich der Kreisstraße der Bahnhof Helmighausen. Aufgrund der durch die Anschlussstelle hervorgerufenen, deutlich stärkeren Verkehrsbelastung (3.500 Kfz/24h, Verkehrsuntersuchung aus Juli 2019 mit Prognosehorizont 2030) ist der Bahn-übergang mit einer Sicherungsanlage (Schranken) zu versehen. Da dieses aufgrund der kurzen Entfernung zum Bahnhof bei zu erwartenden langen Schließzeiten zu erheblichem Rückstau auf der K 163 führen würde, ist aus Verkehrssicherheitsgründen eine Verlegung der K163 mitsamt des Bahnübergangs erforderlich. Die K 163 könnte im angebauten Bereich nicht ohne erhebliche Eingriffe in die benachbarten Grundstücke im erforderlichen Maße ausgebaut werden (8,0 m Breite und Radweg). Weiterhin könnten die Anlieger aufgrund der beengten Lage nicht mit Lärmschutzwällen oder Wänden geschützt werden. Somit wirkt sich eine Verlegung der K 163 sehr positiv für die Ortslage aus.

 

In der Planung ist ein höhengleicher Bahnübergang vorgesehen, da die Frequenz auf der Bahnstrecke Meppen-Essen sehr gering ist. Der Ausbau der Kreuzung zu einer Überführung der K163 über die Bahnstrecke bleibt jedoch möglich - im Gegensatz zur bestehenden Situation. Folge der Verlegung der K163 ist insbesondere, dass der alte Bahnübergang zu schließen, der abgehängte Teil der K 163alt zwischen Bahntrasse und neuer E233-Trasse mit einer Stichstraße anzubinden, die K163 im Norden an die Anschlussstelle heranzuführen und der Knotenpunkt K163 / B213alt umzugestalten ist.

 

Derzeit wird für den PA 4 der Feststellungsentwurf aufgestellt. In diesem Zusammenhang hat sich die Planfeststellungsbehörde kürzlich erste Unterlagen dieses Entwurfes vorstellen lassen. Daraus ergab sich, dass die Anpassungen der K163 an die verkehrlichen Erfordernisse entsprechend §9 (1) Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) von dem Straßenbaulastträger vorzunehmen und nicht dem Bund als Träger des Ausbauprojektes E233 zuzuordnen sind. Die erforderliche Verlegung der K163 sowie die notwendigen Anpassungen sind daher vom Landkreis Cloppenburg als Straßenbaulastträger der K163 zu tragen.

Für die Kostenregelung des Bahnüberganges ist das Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) einschlägig. Danach erfolgt grundsätzlich eine Kostendrittelung zwischen dem Land, dem Straßenbaulastträger (Landkreis Cloppenburg) und dem Baulastträger des Schienenweges (Emsländische Eisenbahn GmbH). Die aufzustellende Vereinbarung zur Kostentragung ist noch ab-zustimmen.

Nach derzeitiger Kostenberechnung liegen die vom Landkreis zu tragenden Aufwendungen für diese Maßnahme bei ca. 2,3 Mio. Euro. Der Bau und die Kostentragung für die Anschlussstelle verbleiben beim Bund.

 

Sollte die Verlegung nicht im Zuge der E233-Ausbauplanung vorgenommen werden, würde eine kritische Verkehrssituation, die nicht in bestehender Lage vollständig zu lösen ist, zu erwarten sein. Dieses würde die Realisierung der Anschlussstelle in Frage stellen.

 


Finanzierung:

 

PSP-Element (Produkt)

 

PI.542000


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Ausschnitt Übersichtslageplan