Betreff
Rahmenkonzept für das Frauen- und Kinderschutzhaus für den Landkreis Cloppenburg
Vorlage
V-SOZ/20/119
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen die Schaffung eines Frauen- und Kinderschutzhauses für den Landkreis Cloppenburg auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes zu unterstützen.

 


Sachverhalt:

 

Bezug:

Sozialausschuss am 17.05.2018,V-SOZ/18/073

Kreisausschuss am 12.06.2018

Kreistag am 19.06.2018

Kreistag 27.06.2019 TOP 33.1 Anfrage der Gruppe Grüne/UWG vom 10.06.2019 -   
   Frauenpolitik

Sozialausschusses am 21.11.2019, V-SOZ/19/113

Kreisausschuss am 07.01.2020, V-KA/19/579

Kreistag am 16.01.2020

Sozialausschuss am 25.02.2020, V-SOZ/20/117

 

 

Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 25.02.2020 die Verwaltung beauftragt, ein Rahmenkonzept für ein Frauen- und Kinderschutzhaus für den Landkreis Cloppenburg zu erarbeiten, das sich mit grundsätzlichen Fragen wie Standortwahl, der angestrebten Kapazität und einem geeigneten Träger/Betreiber auseinandersetzt.

 

Das anhängende Rahmenkonzept behandelt nachfolgende Punkte: 1. Träger/Betreiber, 2. Zuschussbedarf, 3. Kapazität der Schutzeinrichtung, 4. Standort/Sicherheit, 5. Immobilie, 6. Personal, 7. Beratungs- und Hilfsangebote im Frauenhaus.

 

Ergänzend zu Punkt 2 „Zuschussbedarf“ sind nachfolgende Informationen und Fristen zu beachten:

Der voraussichtliche Zuschussbedarf des Frauen- und Kinderschutzhauses für den Landkreis Cloppenburg wird sich an der geplanten Größe der Einrichtung orientieren. Für die Errichtung des Gebäudes können aktuell  Finanzmittel über das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ beantragt werden. Dieses ist ein zentrales Element des Aktionsprogramms der Bundesregierung zur Prävention und Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder. Ziel des Bundesförderprogramms ist die Entwicklung von weiteren passgenauen Maßnahmen zur Verbesserung der Erreichbarkeit, Zugänglichkeit und Funktionsfähigkeit von Hilfseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder in kommunalen, regionalen und überregionalen Sozialräumen.

Ein Strang des Investitionsprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ beinhaltet eine „Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für investive Maßnahmen zur Unterstützung von Innovation im Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder“. Diese ist am 18.02.2020 in Kraft getreten und bezieht sich auf die finanzielle Förderung von investiven, baulichen Maßnahmen einschließlich Sanierungen. Als ein Ziel der Förderung ist unter Punkt I.(2)b. des Förderprogramms  die „Schaffung von mehr räumlichen Unterbringungsmöglichkeiten in unterversorgten Regionen und für bislang unzureichend erreichte Zielgruppen“ genannt. Unter dieses genannte Ziel fällt auch die Schaffung eines Frauen- und Kinderschutzhauses für den Landkreis Cloppenburg. Hierfür könnten bestenfalls Investitionskostenzuschüsse in Höhe von 90 % in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt werden (siehe Anhang. Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für investive Maßnahmen zur Unterstützung von Innovation im Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder vom 18.02.2020).

Die Förderung basiert neben der Bundesrichtlinie auf einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern, die vom Land Niedersachen am 15.04.2020 unterzeichnet wurde. Die Verwaltungsvereinbarung regelt die Grundsätze hinsichtlich der Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Programms. Das  Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) betreut im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ)das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“. Die Bundesservicestelle (BSS) im BAFzA arbeitet eng mit den Bundesländern zusammen und übernimmt die Koordination der Förderungen. Zuständig für die Umsetzung in Niedersachsen ist das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Von Seiten des Bundes sind 2020 zwei Antragsrunden, für 2021 eine Antragsrunde vorgesehen. Frühestmöglicher Termin für die Antragstellung auf finanzielle Förderung für die Errichtung der Immobilie für das Frauen- und Kinderschutzhaus für den Landkreis Cloppenburg erscheint die Antragsrunde 2021, bei der die Antragstellung bei der Bundesservicestelle bis zum 31.03.2021 erfolgen muss. Die Förderanfrage an das MS muss allerdings bereits bis zum 15.09.2020 bzw. am 31.10.2020 dort eingegangen sein. 

Nach Rücksprache mit dem niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung stehen in Niedersachsen von 2020-2022 jährlich 2,6 Mio. Euro für Fördermaßnahmen zur Verfügung. Dieser Betrag wird nach aktuellem Stand voraussichtlich nicht zur Deckung aller Förderanfragen reichen, sodass vielleicht mit einem niedrigeren Fördersatz gerechnet werden muss oder dass einigen Förderanfragen ev. nicht entsprochen werden kann. Grundvoraussetzung für eine Chance auf finanzielle Förderung aus dem Bundesprogramm ist immer die Darlegung eines innovativen Konzeptes.

 

Darüber hinaus fördert das Land Niedersachsen laufende Maßnahmen für Frauen, die von Gewalt betroffen sind bislang über die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind“, Erl.d. MS v. 30.6.2017 – 202-38131. Die Drittmittelakquise und -bewirtschaftung (z. B. von Landes- und Bundesmitteln) für das Frauen- und Kinderschutzhaus erfolgt, wie im Rahmenkonzept ausgeführt,  über den Träger/Betreiber desselben.

 

Das endgültige Konzept wird vom zukünftigen Träger/Betreiber des Frauen- und Kinderschutzhauses in Anlehnung an das Rahmenkonzept und in enger Abstimmung mit dem Landkreis Cloppenburg erarbeitet. Die politischen Gremien des Landkreises werden fortlaufend über den aktuellen Planungsstand bezüglich des Frauen- und Kinderschutzhauses für den Landkreis Cloppenburg informiert.

 


Finanzierung:

PSP-Element (Produkt)   I1.100426.500


Anlagenverzeichnis:

Anhang

·         Rahmenkonzept Frauen- und Kinderschutzhaus für den Landkreis Cloppenburg

·         Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für investive Maßnahmen zur Unterstützung von Innovation im Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder vom 18.02.2020