Betreff
Neuregelung der Kindergartenbezuschussung durch den Landkreis Cloppenburg
Vorlage
V-JHA/20/164
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Landkreis Cloppenburg gewährt für den Neu-/Erweiterungsbau zur Schaffung weiterer Kindergartenplätze pauschalen Zuschussbetrag von 7.800,00 EUR pro Platz. Der Pauschalbetrag wird ab dem Jahr 2022 jährlich aufgrund der vom Statistischen Bundesamt Wiesbaden ermittelten Steigerungsrate/Minderungsrate erhöht bzw. zu reduziert.

Der Kreisausschuss wird ermächtigt, zukünftig über die Einzelanträge der Städte und Gemeinden zu entscheiden.

 

 


Sachverhalt:

Nach dem Kreistagsbeschluss vom 19.06.2018 sollen die Neu- und Erweiterungsbauten sowie Umbauten von Kindergärten vom Landkreis Cloppenburg nach den bisherigen Grundsätzen bezuschusst werden. Eine Bedarfsprüfung erfolgt durch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden.

 

Bezüglich der Höhe des Landkreiszuschusses gewährt der Landkreis für Neubauten/ Erweiterungen mit Schaffung neuer Kindergartenplätzen einen Pauschalbetrag pro Platz entsprechend der jährlich vom statistischen Bundesamt Wiesbaden ermittelten und veröffentlichten prozentualen Steigerungsrate für Baugewerke. Der pauschale Zuschussbetrag für kommunale und kirchliche Kindergärten beträgt ab dem 01.09.2019 6.553,00 EUR pro Platz.

 

Das Land Niedersachsen hat bislang die Schaffung neuer Kindergartenplätzen nicht gefördert. Mit der „Richtlinie über Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in der Tagesbetreuung für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung (RIT)“ vom 26.02.2020 gewährt das Land Niedersachsen für Investitionsvorhaben, die ab dem 08.04.2019 begonnen wurden und bis zum 22.02.2022 abgeschlossen sind, bis zu 7.200,00 EUR pro Platz. Die maximalen Fördersumme für den Landkreis Cloppenburg ist auf 760.000,00 EUR begrenzt.

 

Der Kreisverwaltung sind derzeit Planungen für 24 Kindergartengruppen, somit 600 Plätzen (24 Gr. x 25 Pl.) bekannt. Die Landesmittel reichen bei einer Förderung von 7.200,00 EUR pro Platz für ca. 4,2 Kindergartengruppen bzw. rd. 105 Plätze aus. Sollten andere Jugendhilfeträger ihre Fördermittel nicht oder nichtvollständig abrufen, erfolgt eine Umverteilung der frei gewordenen Mittel auf die übrigen Jugendhilfeträger.

Um eine Förderung aller im Landkreis Cloppenburg geplanten Kindergartengruppen in gleicher Höhe zu ermöglichen, schlägt die Kreisverwaltung vor, die maximale Fördersumme des Landes Niedersachsen von 760.000,00 EUR auf die geplanten Kindergartengruppen zu verteilen und den pauschalen Zuschussbetrag von derzeit 6.553,00 EUR auf 7.800,00 EUR zu erhöhen.

 

Damit die Landesmittel in voller Höhe in den Landkreis Cloppenburg fließen, wird die Kreisverwaltung für die ersten nach dieser Neuregelung geförderten Kindergartengruppen die Landesmittel abrufen.

 

Der Zuschussbetrag soll auch für zukünftige Neu-/Erweiterungsbauten gewährt werden. Der Pauschalbetrag wird jährlich nach Ablauf der Förderrichtlinie, somit ab dem Jahr 2022, aufgrund der vom Statistischen Bundesamt Wiesbaden ermittelten Steigerungsrate/Minderungsrate erhöht bzw. zu reduziert.

 

Die Verwaltung des Landkreises Cloppenburg schlägt vor, einen entsprechenden Grundsatzbeschluss des Kreistages zu fassen. Der Kreisausschuss sollte ermächtigt werden, nach Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses über die einzelnen Anträge der Städte und Gemeinden zu entscheiden.

 

 


Finanzierung:

Teilhaushalt Jugendamt 2020

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

 

Zuweisung an Gemeinden für Neubau Kindergarten:                       1.275.000 EUR