Beschlussvorschlag:
Dem
Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der
Landkreis Cloppenburg gewährt für den Neu-/Erweiterungsbau zur Schaffung
weiterer Kindergartenplätze pauschalen Zuschussbetrag von 7.800,00 EUR pro
Platz. Der Pauschalbetrag wird ab dem Jahr 2022 jährlich aufgrund der vom
Statistischen Bundesamt Wiesbaden ermittelten Steigerungsrate/Minderungsrate
erhöht bzw. zu reduziert.
Der
Kreisausschuss wird ermächtigt, zukünftig über die Einzelanträge der Städte und
Gemeinden zu entscheiden.
Sachverhalt:
Nach
dem Kreistagsbeschluss vom 19.06.2018 sollen die Neu- und Erweiterungsbauten
sowie Umbauten von Kindergärten vom Landkreis Cloppenburg nach den bisherigen
Grundsätzen bezuschusst werden. Eine Bedarfsprüfung erfolgt durch die
kreisangehörigen Städte und Gemeinden.
Bezüglich
der Höhe des Landkreiszuschusses gewährt der Landkreis für Neubauten/
Erweiterungen mit Schaffung neuer Kindergartenplätzen einen Pauschalbetrag pro
Platz entsprechend der jährlich vom statistischen Bundesamt Wiesbaden
ermittelten und veröffentlichten prozentualen Steigerungsrate für Baugewerke.
Der pauschale Zuschussbetrag für kommunale und kirchliche Kindergärten beträgt
ab dem 01.09.2019 6.553,00 EUR pro Platz.
Das
Land Niedersachsen hat bislang die Schaffung neuer Kindergartenplätzen nicht
gefördert. Mit der „Richtlinie über Gewährung von Zuwendungen für Investitionen
in der Tagesbetreuung für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung
(RIT)“ vom 26.02.2020 gewährt das Land Niedersachsen für Investitionsvorhaben,
die ab dem 08.04.2019 begonnen wurden und bis zum 22.02.2022 abgeschlossen
sind, bis zu 7.200,00 EUR pro Platz. Die maximalen Fördersumme für den
Landkreis Cloppenburg ist auf 760.000,00 EUR begrenzt.
Der
Kreisverwaltung sind derzeit Planungen für 24 Kindergartengruppen, somit 600
Plätzen (24 Gr. x 25 Pl.) bekannt. Die Landesmittel reichen bei einer Förderung
von 7.200,00 EUR pro Platz für ca. 4,2 Kindergartengruppen bzw. rd. 105 Plätze
aus. Sollten andere Jugendhilfeträger ihre Fördermittel nicht oder
nichtvollständig abrufen, erfolgt eine Umverteilung der frei gewordenen Mittel
auf die übrigen Jugendhilfeträger.
Um
eine Förderung aller im Landkreis Cloppenburg geplanten Kindergartengruppen in
gleicher Höhe zu ermöglichen, schlägt die Kreisverwaltung vor, die maximale
Fördersumme des Landes Niedersachsen von 760.000,00 EUR auf die geplanten
Kindergartengruppen zu verteilen und den pauschalen Zuschussbetrag von derzeit
6.553,00 EUR auf 7.800,00 EUR zu erhöhen.
Damit
die Landesmittel in voller Höhe in den Landkreis Cloppenburg fließen, wird die
Kreisverwaltung für die ersten nach dieser Neuregelung geförderten
Kindergartengruppen die Landesmittel abrufen.
Der
Zuschussbetrag soll auch für zukünftige Neu-/Erweiterungsbauten gewährt werden. Der Pauschalbetrag
wird jährlich nach Ablauf der Förderrichtlinie, somit ab dem Jahr 2022,
aufgrund der vom Statistischen Bundesamt Wiesbaden ermittelten
Steigerungsrate/Minderungsrate erhöht bzw. zu reduziert.
Die
Verwaltung des Landkreises Cloppenburg schlägt vor, einen entsprechenden
Grundsatzbeschluss des Kreistages zu fassen. Der Kreisausschuss sollte
ermächtigt werden, nach Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses über die
einzelnen Anträge der Städte und Gemeinden zu entscheiden.
Finanzierung:
Teilhaushalt
Jugendamt 2020
Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen:
Zuweisung an Gemeinden für
Neubau Kindergarten: 1.275.000
EUR