Betreff
Antrag der Stadt Cloppenburg auf Gewährung eines Zuschusses aus der Kreisschulbaukasse für die Erweiterung der Johann-Comenius-Oberschule
Vorlage
V-SCHUL/20/167
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, an die Stadt Cloppenburg für die Erweiterung der Johann-Comenius-Oberschule aus der Kreisschulbaukasse einen Zuschuss in Höhe von bis zu 324.050,00 EUR zu gewähren.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Schulträger erhalten aus der Kreisschulbaukasse Zuschüsse für schulisch

notwendige Baumaßnahmen inklusive der erforderlichen Ersteinrichtung sowie für die Erstellung der Außenanlagen.

 

Die Zuschüsse betragen im Primarbereich ein Drittel und in den Sekundarbereichen I und II die Hälfte der als schulisch notwendig anerkannten Maßnahmekosten.

 

Die Stadt Cloppenburg beantragt am 07.07.2017 einen anteiligen Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse für die Johann-Comenius-Oberschule für die Erweiterung um vier allgemeine Unterrichtsräume.

 

Die Notwendigkeit der Maßnahme wird anerkannt.

 

Entsprechend der von der Stadt Cloppenburg angegebenen Schätzung belaufen sich die Baukosten auf 1.000.000,00 EUR (Kostenschätzung Stand Juli 2017).

 

Die eingereichten Planungsunterlagen nebst Kostenschätzung wurden von der Hochbauabteilung des Landkreises Cloppenburg geprüft.

 

Insgesamt belaufen sich die zuwendungsfähigen Kosten auf 464.100,00 EUR nach Prüfung der Hochbauabteilung.

 

Zu den zuwendungsfähigen Kosten werden die Kosten der Außenanlagen (KG 500) in Höhe von ca. 124.000,00 EUR und die Einrichtungskosten in Höhe von ca. 60.000,00 EUR hinzugerechnet.

 

Somit ergeben sich insgesamt zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 648.100,00 EUR.

 

 

Der Zuschuss an die Stadt Cloppenburg würde bis zu 324.050,00 EUR (1/2 der

zuwendungsfähigen Kosten) betragen.

 

Die gegenüber der Kostenschätzung deutlich geringeren zuwendungsfähigen Kosten ergeben sich insbesondere daraus, dass noch eine Berechnung der bezuschussungsfähigen Kosten nach den Preisindexzahlen des Runderlasses des Nds. Sozialministeriums erfolgte. Die dabei festgesetzten Kosten führten in der Vergangenheit für die jeweiligen Schulträger oftmals nicht zu einer auskömmlichen Finanzierung. Zur Gleichbehandlung mit anderen zurückliegenden Anträgen erfolgt zu dem vorliegenden Antrag noch eine Berechnung nach den Preisindexzahlen des Runderlasses des Nds. Sozialministeriums. Erst bei Anträgen ab dem 01.01.2018 erfolgt eine Berechnung der bezuschussungsfähigen Kosten nach dem Baukostenindex nach dem Baukosteninformationssystem.

 

Hinzu kommt, dass für die Erweiterung der Johann-Comenius-Oberschule um 4 Allgemeine Unterrichtsräume der Baukostenindex reduziert wurde, da die Versorgungsleitungen wie Heizung, Elektrik und Wasser an das bereits vorhandene Gebäude angeschlossen werden können.

 

 


Finanzierung:

 

Entsprechende Mittel für die Maßnahme wurden im Haushalt des Landkreises Cloppenburg (Kreisschulbaukasse) veranschlagt.