Betreff
Ausgleichszahlungen im freigestellten Schülerverkehr sowie für die Schulträgerpflichtfahrten zu außerschulischen Lernorten aufgrund des Schulausfalls im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Vorlage
V-VERK/20/184
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Die vom Landkreis Cloppenburg im freigestellten Schülerverkehr beauftragten Verkehrs- und Taxiunternehmen erhalten auf Antrag für den Zeitraum vom 13.03.20 bis zum 27.03.2020 sowie vom 15.04.20 bis zum 24.04.20 Ausgleichszahlungen in Höhe von 50 % der üblichen bzw. durchschnittlichen Beträge als freiwillige Leistung ohne weitere Einzelfallprüfung.

 

Die vom Landkreis Cloppenburg für die Fahrten zu den Sport- und Schwimmstätten der kreiseigenen sowie die Projektfahrten der Soeste-Schule beauftragten Verkehrs- und Taxiunternehmen erhalten auf Antrag ab dem 16.03.2020 zunächst befristet bis zur Aufhebung des Verbots über die Durchführung dieser Fahrten, maximal jedoch bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020, 50 % der üblichen bzw. durchschnittlichen Beträge ohne weitere Einzelfallprüfung.


Sachverhalt:

 

Zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus verfügte das Land Niedersachsen ab dem 16.03.2020 bis zum 18.04.2020 einen Schulausfall und anschließend bis zum 24.04.2020 die Untersagung von Präsenzunterricht vor der anschließenden stufenweisen Wiederaufnahme des Unterrichts.

 

Durch die Schließung der Schulen wurden die freigestellten Schülerverkehre weitestgehend eingestellt. Nur die erforderlichen Beförderungen zur Notbetreuung wurden sichergestellt. Bei den freigestellten Schülerverkehren handelt es sich um die Beförderungen außerhalb des ÖPNV, vornehmlich um Einzelbeförderungen zu den Förderschulen sowie zusätzlich eingerichtete Verkehre der Verkehrsunternehmen.

 

Nach Bekanntgabe der vorsorglichen Schulschließungen erfolgten vielfache Nachfragen seitens der Unternehmer, wie mit den entstandenen Verlusten umgegangen werden soll.

 

Grundsätzlich haben die Verkehrsunternehmen diesen Verlust selbst zu tragen, da keine vertragliche Regelung für die Zahlung von Ausgleichszahlungen bei Schulausfall besteht, es gibt also keinen rechtlichen Anspruch der Unternehmer. Aufgrund bestehender Absprachen werden bei witterungsbedingten Schulausfällen 50 % der üblichen Beträge gezahlt. Dabei handelt es sich aber bisher immer nur um einzelne ausgefallene Schultage. In den Ferienzeiten erfolgt durch den Landkreis grundsätzlich keine Kostenübernahme. Diese üblichen „Auszeiten“ werden durch die Unternehmer in den Kosten mit einkalkuliert.

Aufgrund der Dauer des angeordneten Schulausfalls bedingt durch das Corona-Virus muss aber berücksichtigt werden, dass die Unternehmen durch die dadurch entstehenden Verluste in ihrer Existenz gefährdet sein könnten und für die Zeit nach dem Schulausfall nicht mehr zur Verfügung ständen, so dass seitens des Landkreises die Sicherstellung der Schülerbeförderung gefährdet wäre.

 

Deshalb wurde seitens der Verwaltung entschieden, an die betroffenen Verkehrs- und Taxiunternehmen für den freigestellten Schülerverkehr als freiwillige Leistung ab dem 16.03.2020 zunächst befristet bis zum 27.03.2020 vor Beginn der Osterferien wie bei witterungsbedingten Schulausfällen 50 % der üblichen bzw. durchschnittlichen Beträge ohne weitere Einzelfallprüfung zu zahlen. Diese freiwillige Leistung in Höhe von 50 % der üblichen bzw. durchschnittlichen Beträge soll auch für den Zeitraum des Schulausfalls bzw. des Verbots von Präsensunterrichts vom für die Zeit vom 15.04 – 24.04.2020 gelten.

 

Die Zahlungen erfolgten ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und unter dem Vorbehalt der nachträglichen Zustimmung der politischen Gremien des Landkreises Cloppenburg.

 

Die Verkehrs- und Taxiunternehmen wurden deshalb darauf hingewiesen, dass die Zahlungen als Abschlagszahlungen auf der Grundlage der bestehenden Vereinbarungen für zukünftige Leistungen gewährt werden oder bei fehlenden Vereinbarungen umgehend zurückzuzahlen sind, wenn die erforderliche Zustimmung der politischen Gremien des Landkreises Cloppenburg nicht erteilt wird.

 

Die dargestellten freiwilligen Leistungen werden zu Auszahlungen in Höhe von bis zu 100.000 EUR führen, die in der Haushaltsplanung enthalten sind.

 

Durch die Schließung der Schulen infolge der Entscheidungen des Landes Niedersachsen im Rahmen der Corona-Pandemie wurden ebenfalls die Schulträgerpflichtfahrten zu außerschulischen Lernorten (Sport- und Schwimmfahrten, Projektfahrten Soeste-Schule) für die kreiseigenen Schulen eingestellt.

 

Für die Fahrten zu Sport- und Schwimmstätten der kreiseigenen Schulen sowie für die Projektfahrten der Soeste-Schule wurden bis zu den Sommerferien 2020 verschiedene Verkehrs- und Taxiunternehmen mit der Durchführung der Fahrten beauftragt. Es sind inzwischen Nachfragen seitens der Unternehmer eingegangen, wie mit den entstandenen Verlusten umgegangen werden soll.

 

Grundsätzlich haben die Verkehrsunternehmen diesen Verlust selbst zu tragen, da keine vertragliche Regelung für die Zahlung von Ausgleichszahlungen bei Schulausfall besteht, es gibt also keinen rechtlichen Anspruch der Unternehmer.

 

Allerdings muss auch hier berücksichtigt werden, dass die Unternehmen durch die entstehenden Verluste in ihrer Existenz gefährdet sein könnten und für die Zeit nach dem Schulausfall nicht mehr zur Verfügung ständen, so dass seitens des Landkreises die Sicherstellung der Fahrten zu Sport- und Schwimmstätten sowie die Projektfahrten der Soeste-Schule gefährdet wäre.

 

Dementsprechend sollte auch für die Fahrten der kreiseigenen Schulen, zu dessen Kostenübernahme der Landkreis als Schulträger verpflichtet ist, sprich vorliegend jene Fahrten zu den Sport- und Schwimmstätten sowie die Projektfahrten der Soeste-Schule, den betroffenen Verkehrs- und Taxiunternehmen als freiwillige Corona-Ausgleichszahlung ab dem 16.03.2020 zunächst befristet bis zur Aufhebung des Verbots über die Durchführung dieser Fahrten, maximal jedoch bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020, 50 % der üblichen bzw. durchschnittlichen Beträge ohne weitere Einzelfallprüfung zu zahlen.

 

Den Verkehrs- und Taxiunternehmen wurde bisher keine Zahlung zugesichert, auch nicht vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien.

 

Die dargestellten freiwilligen Corona-Ausgleichszahlungen für die Schulträgerpflichtfahrten werden zu Auszahlungen in Höhe von bis zu 18.000 EUR führen, die in der Haushaltsplanung enthalten sind.