Betreff
Radwegebau an Kreisstraßen; hier: Antrag der Gemeinde Essen auf Lückenschluss des Radweges an der K 176 von der Gemeindestraße „Großer Bruch“ bis zur B 68
Vorlage
V-VERK/20/182
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Dem Antrag der Gemeinde Essen auf Bezuschussung von 75 % der nicht durch Förderung Dritter gedeckten Bau-, Planungs- und Grunderwerbskosten für den Lückenschluss des Radweges an der K 176 von der Gemeindestraße „Großer Bruch“ bis zur B 68 wird zugestimmt.

Gegenüber der DB Netz AG wird eine Erklärung der verkehrlichen Dringlichkeit zur Nachrüstung des Bahnüberganges in km 52,985 im Zuge der K 176 abgegeben.


Sachverhalt:

In einer Grundsatzentscheidung hat der Verkehrsausschuss am 20.02.2007 das Konzept für den Radwegebau an Kreisstraßen auf den Weg gebracht, welches dann am 17.07.2007 vom Kreistag beschlossen wurde. Dieser Grundsatzbeschluss wurde mit Beschluss des Kreistages vom 04.04.2019 hinsichtlich der Förderhöhe geändert.

Danach können die Gemeinden Vorschläge für den Bau von Radwegen an Kreisstraßen machen, die realisiert werden sollen. Soweit die Kriterien des Beschlusses vom 20.02.2007 erfüllt werden, können diese Maßnahmen dann vom Landkreis Cloppenburg mit 75 % der nicht durch Förderung Dritter gedeckten Bau-, Planungs- und Grunderwerbskosten bezuschusst werden.

 

Von der Gemeinde Essen wurde nunmehr der Radweglückenschluss an der K 176 von der Gemeindestraße „Großer Bruch“ bis zur B 68 gemeldet (Siehe Anlage).

 

Die Gemeinde Essen hat in 2014 entlang der K 176 von Darrel bis zur Gemeindestraße „Großer Bruch“ auf der Südseite der Kreisstraße einen neuen Radweg gebaut. Ursprünglich sollte dieser Radweg an den Radweg entlang der B 68 anschließen, um hier den Lückenschluss zu erhalten. Hierfür hätte der zu kreuzende Bahnübergang in km 52,985 in Bartmannsholte nachgerüstet werden müssen. Eine zeitnahe Nachrüstung dieses Bahnüberganges konnte jedoch seitens der DB Netz AG zum damaligen Zeitpunkt aufgrund anderweitiger Prioritäten nicht in Aussicht gestellt werden. Daher konnte der Bau des Radweges auf dem restlichen Teilstück nicht erfolgen.

 

Die Schließung dieser Radweglücke gewinnt in Zusammenhang mit Überlegungen der DB Netz AG und der Gemeinde Essen zur Aufhebung des Bahnüberganges im Zuge der Gemeindestraße „Am Forst“ wieder an Aktualität. Sofern der Bahnübergang „Am Forst“ geschlossen wird, soll diese Gemeindestraße über einen neu zu bauende Ersatzweg parallel zur Bahnstrecke an die Gemeindestraße „Großer Bruch“ herangeführt werden. Hierdurch wird Mehrverkehr im Einmündungsbereich zur K 176 generiert. Die Gemeinde Essen beabsichtigt daher, die Radweglücke zu schließen.

 

Damit die für diesen neuen Radweg erforderlich werdende Nachrüstung des Bahnüberganges in der Prioritätenliste der DB Netz AG nach vorne rücken kann, ist nach Aussage der DB Netz AG ein Antrag des Straßenbaulastträgers erforderlich, aus dem die verkehrliche Dringlichkeit für eine Nachrüstung hervorgeht.

 

Diese Dringlichkeit zur Nachrüstung des Bahnüberganges ist aufgrund der vorliegenden Verkehrssituation gegeben.

 

Derzeit muss der aus Richtung Darrel/Calhorn kommende Radfahrer am Ende des Radweges die Fahrbahn der K 176 queren, um hier auf die rechte Fahrbahnseite zur B 68 zu gelangen. Sofern der Radfahrer weiter in Richtung Essen fahren möchte, muss er die K 176 im Einmündungsbereich mit der B 68 ein weiteres Mal queren. Er wird somit zweimal einer gefährlichen Verkehrssituation ausgesetzt. Zudem wird der Radfahrer am Ende des Radweges aufgrund der kurzen Radweglücke von ca. 100 m dazu verleitet, verkehrswidrig die linke Fahrbahnseite der K 176 zu nutzen, um zur B 68 zu gelangen.

 

Daher sollte die Nachrüstung des Bahnüberganges für einen Radweg bei der DB Netz AG beantragt werden.

 

Da es sich um eine Kreuzung einer Bundeseisenbahn mit einer kommunalen Straße handelt, fallen für diese Sicherungsmaßnahme im Kreuzungsbereich nach den aktuellen Regelungen des § 13 Abs. 2 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) keine Kosten für den Straßenbaulastträger an.

 

Der Bau des Radweges wird von der Gemeinde Essen geplant und durchgeführt. Die Finanzierung der Maßnahme wurde von der Gemeinde Essen in Aussicht gestellt. Weiterhin sollen aus dem Sonderprogramm des Landes Niedersachsen für den Radwegebau GVFG-Mittel eingeworben werden. Darüber hinaus wird beantragt, den Radwegebau gemäß dem Beschluss des Kreistages vom 04.04.2019 durch den Landkreis Cloppenburg zu bezuschussen.

 

Der Ausbau des Radweges erfolgt auf einer Länge von ca. 100 m. Die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Radwegneubaumaßnahme betragen nach Angaben der Gemeinde Essen ca. 80.000,- EUR. Der Kostenanteil des Landkreises Cloppenburg von 75 % würde ca. 60.000,- EUR betragen. Bei einer Förderung mit GVFG-Mitteln würde sich der Anteil auf ca. 24.000,- EUR verringern.


Finanzierung:

PSP-Element (Produkt):

 

I1.400


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1 - Antrag der Gemeinde Essen

Anlage 2 – Ausschnitt Lageplan