Betreff
Antrag der CDU- Fraktion- Fortsetzung der Förderung der Ladeinfrastruktur
Vorlage
V-PLA/20/276
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Die „Richtlinie zur Förderung des Ausbaus öffentlicher und halböffentlicher Ladestationen im Landkreis Cloppenburg“ wird beschlossen. Dafür wird ein Budget in Höhe von 300.000 Euro für die Laufzeit vom 01.04.2020 – 31.03.2023 zur Verfügung gestellt. Es handelt sich hierbei für das Haushaltsjahr 2020 um eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 100.000 Euro.

 


Sachverhalt:

 

Der Antrag der CDU-Fraktion vom 16.11.2019 wurde im Kreistag (V-KT/19/076) am 17.12.2019 zur Beratung in den Fachausschuss verwiesen.

 

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

 

Eine flächendeckende Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge gilt als einer der wesentlichen Einflussfaktoren zur Verbreitung der Elektromobilität. Der Landkreis Cloppenburg hat erstmalig mit dem Kreistagsbeschluss vom 21.06.2016 die Aufstellung von öffentlichen Ladestationen (AC-Ladesäulen) mit dem Ziel der Schaffung einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur im Landkreis Cloppenburg gefördert. Dieses Programm wurde erfolgreich umgesetzt und gut angenommen. Der Landkreis Cloppenburg setzt sich weiterhin das Ziel, das Thema Elektromobilität voranzubringen und die Ladeinfrastruktur im Landkreis zu verbessern.

 

Mit der anliegenden „Richtlinie zur Förderung des Ausbaus öffentlicher und halböffentlicher Ladestationen im Landkreis Cloppenburg“ soll ein breiteres Angebot an Ladeinfrastruktur geschaffen werden. Der weitere Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur nach den aktuell gültigen Standards und Mindestanforderungen für öffentliche Ladepunkte soll ebenso gefördert werden, wie der zusätzliche Ausbau halböffentlicher Ladepunkte bei groß- und mittelständigen Unternehmen, touristischen Leistungsträgern wie z.B. Hotel- und Gaststättengewerbe, Einzelhandel, Autohäuser etc..

 

Aufgrund der weiterhin hohen technischen Entwicklungsgeschwindigkeit und der Angebotsvielfalt sollte nicht nur der Kauf von Ladestationen, sondern auch eine langfristige Überlassung an den Zuwendungsempfänger im Rahmen von Miet-, Leasing-, oder Contractingverträgen bezuschusst werden.

 

Das Förderprogramm soll am 01.06.2020 mit einer Laufzeit von drei Jahren starten. Die Förderung hat das Ziel, möglichst viele Ladepunkte zu errichten und diese zudem sinnvoll im Kreisgebiet zu verteilen. Aus diesem Grund soll während der Laufzeit eine kontinuierliche Bewertung und Steuerung erfolgen, damit öffentliche und halböffentliche Ladepunkte kreisweit entstehen. Hierzu erarbeitet die Verwaltung bei Bedarf einen Leitfaden, nach dem die Förderanträge unter Berücksichtigung des realen Bedarfs bewertet und ausgewählt werden.

 


Finanzierung:

 

 


Anlagenverzeichnis:

Entwurf der „Richtlinie zur Förderung des Ausbaus öffentlicher und halböffentlicher Ladestationen im Landkreis Cloppenburg“