Betreff
Antrag des SV Harkebrügge von 1920 e.V. auf Gewährung eines Zuschusses nach der Sportförderrichtlinie für die Neuanlegung eines Naturrasenplatzes und eines Trainingsplatzes
Vorlage
V-KUL/20/160
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Kultur und Freizeit empfiehlt dem Kreisausschuss die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 27.540,00 EUR zuzustimmen.

 

 


Sachverhalt:

Der SV Harkebrügge von 1920 e.V. hat mit Datum vom 26.04.2019 einen Antrag auf Zahlung eines Zuschusses für die Neuanlegung eines Naturrasenplatzes und eines Trainingsplatzes gestellt.  Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Nach der hier vorgelegten Kostenaufstellung des Fachplaners betragen die Gesamtkosten für die o.a. Baumaßnahme insgesamt 166.243,00 EUR abzüglich der Vorsteuererstattung in Höhe von 26.544,00 EUR. Die bezuschussungsfähigen Baukosten betragen somit 137.700,00 EUR.

 

Prüffähige Angebote liegen bisher nicht vor, da dafür eine Ausschreibung nach den Vergaberichtlinien erforderlich ist. Diese kann durch den Verein jedoch erst erfolgen, wenn die für den Verein erforderlichen Fördergelder vom Landessportbund, dem Landkreis und der Gemeinde bewilligt wurden. Eine vollständige Auszahlung des Zuschusses an den Verein erfolgt erst nach Vorlage des Verwendungsnachweises.

 

Nach der Sportförderrichtlinie des Landkreises Cloppenburg könnte eine Zuwendung in Höhe von 20% der förderfähigen Kosten also in Höhe von bis zu 27.540,00 EUR gewährt werden.

 

Die Gemeinde Barßel wird die Baumaßnahme mit 20%, bis zu einer Zuschusshöhe von 28.940,00 EUR, bezuschussen.

 

 


Finanzierung:

Im Haushalt 2020 sind Mittel für Sportfördermaßnahmen veranschlagt.

 

PSP-Element (Produkt)

I1.400.131.525.020      Sachkonto: 781800

 

 


Anlagenverzeichnis: