Betreff
Antrag der Gruppe Grüne/UWG gemäß § 56 NKomVG - Unfall- bzw. Verkehrskommission im Landkreis Cloppenburg
Vorlage
V-VERK/20/181
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Antrag der Gruppe Grüne/UWG vom 28.01.2020 „Unfall- bzw. Verkehrskommission im Landkreis Cloppenburg“ wird abgelehnt. Die Unfallkommissions- und Verkehrskommissionsarbeit wird auch weiterhin den Fachleuten von Polizei, Straßenbaulastträger und Verkehrsbörde überlassen


Sachverhalt:

Mit Datum vom 28.01.2020, hier eingegangen am 29.01.2020, beantragt die Gruppe Grüne/UWG im Kreistag künftig in der Unfall- und Verkehrskommission folgendes Vorgehen:

 

„1. Über die Vertretung des Landkreises Cloppenburg in der Unfall- bzw. Verkehrskommission entscheidet zukünftig der Kreistag.

2. Den Landkreis Cloppenburg vertreten in der Unfall- bzw. Verkehrskommission zukünftig neben der Verwaltung auch sechs Personen auf Vorschlag der Fraktionen/Gruppen des Kreistages.“

 

Nach den VwV-StVO zu § 44 haben Straßenverkehrsbehörden, Straßenbaubehörden und Polizei zur Bekämpfung der Verkehrsunfälle eng zusammenzuarbeiten, um zu ermitteln, wo sich Unfälle häufen, worauf diese zurückzuführen sind und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um unfallbegünstigende Besonderheiten zu beseitigen. Dazu sind Unfallkommissionen einzurichten, deren Organisation, Zuständigkeiten und Aufgaben Ländererlasse regeln, hier der Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport vom 16.08.2016 - 24.2-30060/4.

Die Arbeit von Unfallkommissionen ist ein wesentlicher Bestandteil der Gesamtkonzeption zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in Deutschland. Bund, Länder und Kommunen tragen die Verantwortung für die Sicherheit im Straßenverkehr. In den Unfallkommissionen sind Polizei, Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden ständige Mitglieder.
Unfallkommissionen haben demnach bundesweit die Aufgabe, Unfallhäufungen zu erkennen, sie zu analysieren und Maßnahmen zu ihrer Beseitigung zu beschließen. Außerdem muss das Gremium sicherstellen, dass beschlossene Maßnahmen umgesetzt werden und eine Wirkungskontrolle erfolgt.

Das Spektrum umfasst bauliche, verkehrsrechtliche und verkehrspolizeiliche Maßnahmen. Dabei ist es die Aufgabe der Polizei die Einhaltung von Verkehrsvorschriften durch Verkehrsüberwachung zu gewährleisten, der Verkehrsbehörde obliegt die Anordnung der festgelegten Verkehrszeichen und die Baubehörde ist für die Ausführung dieser Anordnungen sowie für die Umsetzung gegebenenfalls erforderlicher Baumaßnahmen verantwortlich.

Der Arbeit der Unfallkommissionen kommt angesichts des mit den Verkehrsunfällen verbundenen menschlichen Leids und der immensen jährlichen Unfallkosten durch Straßenverkehrsunfälle eine bedeutende Aufgabe zu. Durch gezielte Bekämpfung der Unfallhäufungen kann die Verkehrssicherheit wirkungsvoll verbessert werden, denn eine Häufung von Unfällen an einer Örtlichkeit liegt meist ein straßenseitiges Defizit zugrunde, das durch geeignete Maßnahmen beseitigt werden kann.

 

Bei den Tätigkeiten der Unfall- und Verkehrskommissionen handelt es sich um Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises. Grundlage für die Entscheidungen/Empfehlungen sind ausschließlich rechtliche Bestimmungen. Für politische oder sonstige  Zweckmäßigkeitserwägungen ist kein Raum.

 

Der zuständigen Polizeidienststelle obliegt nach Nr. 4 des o. g. Erlasses die Durchführung und Protokollierung der Sitzung der Unfallkommission. Die Geschäftsführung lädt fristgerecht zur Sitzung der Unfallkommission ein. Sie führt den Vorsitz, berät in polizeilichen Angelegenheiten, erstellt ein Protokoll und übersendet es zeitnah an die beteiligten Behörden. Da der Polizeidienststelle die Federführung übertragen ist, liegt es nicht in der Entscheidungsbefugnis des Landkreises Cloppenburg und seiner politischen Gremien, etwaige Mitwirkende zu benennen. Der Landkreis Cloppenburg ist für diese Auswahl nicht zuständig.

 

Die Sitzungen der UK müssen in einem regelmäßigen Turnus, mindestens einmal jährlich, stattfinden. Im Landkreis Cloppenburg tagt die UK in der Regel einmal im Jahr.

Aufgrund der in den VwV-StVO zu § 45 erforderlichen Anhörungs- und Zustimmungsverfahren treffen sich die Mitglieder der Unfallkommission, dann als sogenannte „Verkehrskommission“, ferner monatlich gemeinsam mit den Leitern der Straßenmeistereien Friesoythe und Löningen, um über Anträge, Probleme, Umleitungen, Baumaßnahmen, Beschilderungen, etc. auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen zu beraten.

Bei diesen Beratungen wird auch kurzfristig auf Unfallhäufungen an Orten reagiert, bei denen es sich aktuell noch nicht um eine Unfallhäufungsstelle oder Unfallhäufungslinie handelt, sich aber, ohne tätig zu werden, eine solche entwickeln könnte. Im Rahmen der monatlichen Verkehrskommissionssitzungen werden zudem Ortsbesichtigungen durchgeführt, wobei bei den Bereisungen auch jederzeit eine Überprüfung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen i.S.d. VwV-StVO zu § 45 Abs. 3 Rdnr. 56 erfolgt.

 

Im Landkreis Cloppenburg gibt es derzeit 1 Unfallkommission (Geschäftsführung Polizei) und 3 Verkehrskommissionen (Landkreis Cloppenburg, Stadt Cloppenburg und Stadt Friesoythe), wobei die Verkehrskommission des Landkreises Cloppenburg regelmäßig mit 4-5 Personen besetzt ist und je nach Fragestellung durch weitere Fachleute ergänzt wird. Auch den Gemeinden wird ermöglicht, bei den jeweils die Gemeinde betreffenden Themen Vertreter der Gemeindeverwaltung zu entsenden, um an den Beratungen teilzunehmen.

Die Arbeit der Unfallkommission ist ein stetiger Prozess, der regelmäßig in die Verkehrskommissionsarbeit mit einfließt. Dies auch deshalb, weil die Mitglieder der einzelnen Verkehrskommissionen auch Mitglieder der Unfallkommission sind.

 

Die Gruppe Grüne/UWG beantragt nunmehr, die Anzahl der Mitglieder (mehr als) zu verdoppeln. Neben der Verwaltung sollen sechs Personen auf Vorschlag der Fraktionen/Gruppen des Kreistages hinzukommen.

Der oben schon genannte RdErl. d. MI u. d. MW vom 10.08.2016 – 24.2-30060/4 regelt unter anderem auch die Qualifikation der Mitglieder von Verkehrskommissionen. Hierzu heißt es unter Punkt 10:

„Eine fachliche Qualifikation ist für die Mitwirkenden von UK unerlässlich.

Zur Sicherung der Qualität in der Unfallkommissionsarbeit sollen sich alle Mitwirkenden, insbesondere der Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden sowie der Polizei, regelmäßig fortbilden. Insbesondere mit der erstmaligen Übernahme der Funktion ist eine zeitnahe Einweisung in die Funktion und Aufgaben unerlässlich. Dazu sind geeignete Qualifizierungsseminare anzubieten. Diese beinhalten auch die Schulung in elektronischen Systemen.“

 

Die Aus- und Fortbildung für Ausbilder und Mitglieder von Unfallkommissionen unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse ist für eine erfolgreiche Unfallkommissionsarbeit unerlässlich.

 

Sowohl MI als auch MW gehen davon aus, dass Unfall- und Verkehrskommissionen mit Fachpersonal besetzt sind, das seine Kompetenz kontinuierlich ausbaut. Vor dem Hintergrund der Zielsetzung, nämlich der Steigerung der Verkehrssicherheit, ist dies nur konsequent.

 

Die vorgeschlagenen weiteren sechs Personen wären demgemäß auszubilden und regelmäßig zu schulen. Für sie würde bei Teilnahme an jeder Sitzung ein nicht unerheblicher Zeitaufwand entstehen. Letztlich würde auch die Terminfindung bei einer Steigerung von 4 bis 5 Personen auf 10 bis 11 Personen erschwert.

 

Vor dem Hintergrund der dargelegten Erläuterungen ist es aus Sicht der Kreisverwaltung nicht zielführend, die Verkehrskommission wie beantragt zu verstärken (bei der UK entfällt bereits die Zuständigkeit des Landkreises).

 


Anlagenverzeichnis:

 

Antrag der Gruppe Grüne/UWG vom 28.01.2020