Sachverhalt:
Zum Stand der
Planungen wird in der Sitzung berichtet.
Netzentwicklungsplan 2030
(2019) – Konsultationsverfahren
Am 16.10.2019 hat der Landkreis Cloppenburg gemeinsam mit den Städten
und Gemeinden eine Stellungnahme zum zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans
Strom 2030 (2019) erstellt.
Der Landkreis Cloppenburg ist mit hoher Wahrscheinlichkeit von zwei
erstmals im Netzentwicklungsplan enthaltenen Netzausbaumaßnahmen im
Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsnetz betroffen. Es handelt sich um die
HGÜ-Erdkabelverbindungen:
DC 21 (Heide/West – Wilhelmshaven 2 – Uentrop) – beschrieben auf S.379
ff. Anhang zum NEP
DC 25 (Wilhelmshaven 2 – Polsum) – beschrieben auf S. 387 ff. Anhang zum
NEP.
In dieser Stellungnahme fordert der Landkreis Cloppenburg erneut, dass
eine Alternativenbetrachtung umfassender im Netzentwicklungsplan dokumentiert
sein müsste und dass im Hinblick auf die bereits in der Region vorhandenen
Netzausbaumaßnahmen (insbesondere im Hinblick auf die in die gleiche Richtung
verlaufende 380kV Höchstspannungsfreileitung Conneforde – Cloppenburg – Merzen)
eine Gesamtbetrachtung der geplanten Maßnahmen erforderlich ist. Die Anregung
zum ersten Entwurf wurde von der Bundesnetzagentur bisher nicht aufgegriffen.
Die Stellungnahme wurde unter https://lkclp.de/bauen-umwelt/bauen-planen/raumordnung--netzausbau-strom.php veröffentlicht.
Ausbau der 110kV
Hochspannungsleitung Essen (Oldb.) – Dinklage
Der Netzbetreiber Avacon beabsichtigt die bestehende 110 kV
Hochspannungsleitung zwischen Essen (Oldb.) und Dinklage zu ertüchtigen. Die
Lage der Trasse soll unverändert bleiben, jedoch sollen die Masten durch
größere Varianten ersetzt werden, um Platz für ein zusätzliches Leitungssystem
zu schaffen und somit die Kapazität zu erhöhen, damit mehr regional erzeugter
Strom in das Höchstspannungsnetz eingespeist werden kann.
In der Anlage ist ein Übersichtsplan des Trassenverlaufes beigefügt.
Zuständige Planfeststellungsbehörde ist die Nds. Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr.
Der Landkreis Cloppenburg prüft in Abstimmung mit dem Landkreis Vechta und dem Amt für Regionale Landesentwicklung die Notwendigkeit eines vorgelagerten Raumordnungsverfahrens.
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