Betreff
Informationen zum Netzausbau Strom
Vorlage
V-PLA/19/268
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Zum Stand der Planungen wird in der Sitzung berichtet.

 

Netzentwicklungsplan 2030 (2019) – Konsultationsverfahren

 

Am 16.10.2019 hat der Landkreis Cloppenburg gemeinsam mit den Städten und Gemeinden eine Stellungnahme zum zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2030 (2019) erstellt.

Der Landkreis Cloppenburg ist mit hoher Wahrscheinlichkeit von zwei erstmals im Netzentwicklungsplan enthaltenen Netzausbaumaßnahmen im Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsnetz betroffen. Es handelt sich um die HGÜ-Erdkabelverbindungen:

DC 21 (Heide/West – Wilhelmshaven 2 – Uentrop) – beschrieben auf S.379 ff. Anhang zum NEP

DC 25 (Wilhelmshaven 2 – Polsum) – beschrieben auf S. 387 ff. Anhang zum NEP.

 

In dieser Stellungnahme fordert der Landkreis Cloppenburg erneut, dass eine Alternativenbetrachtung umfassender im Netzentwicklungsplan dokumentiert sein müsste und dass im Hinblick auf die bereits in der Region vorhandenen Netzausbaumaßnahmen (insbesondere im Hinblick auf die in die gleiche Richtung verlaufende 380kV Höchstspannungsfreileitung Conneforde – Cloppenburg – Merzen) eine Gesamtbetrachtung der geplanten Maßnahmen erforderlich ist. Die Anregung zum ersten Entwurf wurde von der Bundesnetzagentur bisher nicht aufgegriffen.

Die Stellungnahme wurde unter https://lkclp.de/bauen-umwelt/bauen-planen/raumordnung--netzausbau-strom.php veröffentlicht.

 

Ausbau der 110kV Hochspannungsleitung Essen (Oldb.) – Dinklage

 

Der Netzbetreiber Avacon beabsichtigt die bestehende 110 kV Hochspannungsleitung zwischen Essen (Oldb.) und Dinklage zu ertüchtigen. Die Lage der Trasse soll unverändert bleiben, jedoch sollen die Masten durch größere Varianten ersetzt werden, um Platz für ein zusätzliches Leitungssystem zu schaffen und somit die Kapazität zu erhöhen, damit mehr regional erzeugter Strom in das Höchstspannungsnetz eingespeist werden kann.

In der Anlage ist ein Übersichtsplan des Trassenverlaufes beigefügt.

Zuständige Planfeststellungsbehörde ist die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.

Der Landkreis Cloppenburg prüft in Abstimmung mit dem Landkreis Vechta und dem Amt für Regionale Landesentwicklung die Notwendigkeit eines vorgelagerten Raumordnungsverfahrens.

 


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