a) Gemeinde Emstek, Krippe Bühren
b) Stadt Cloppenburg, Krippe Schwedenheim
c) Stadt Cloppenburg, Krippe St. Josef
d) Stadt Friesoythe, Krippe Grüner Hof
e) Gemeinde Barßel, Krippe Elisabethfehn
f) Gemeinde Saterland, Krippe Sedelsberg
g) Gemeinde Essen, Krippe Regenbogen
Sachverhalt:
Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat in seiner Sitzung am 24.03.2009 Neuregelungen bezüglich der Bezuschussung von Krippenbauten und deren Ausstattung beschlossen. Danach trägt der Landkreis unter Berücksichtigung der festgelegten Höchstgrenzen sowie nach Abzug von gewährten Drittmitteln (Landesförderung, ggf. BMO) 50% des Defizits. Weiter sollen die bezuschussfähigen Baukosten dem jährlichen Baukostenindex angepasst werden.
Der Antrag der kreisangehörigen Stadt/ Gemeinde auf Landesförderung wird hierbei gleichzeitig als Antrag auf Gewährung des Landkreiszuschusses gewertet.
Es liegen folgende Anträge zur Entscheidung über die Landkreisförderung vor:
Gemeinde
Emstek, Bühren
Die Gemeinde Emstek hat mit Datum vom 18.01.2011 den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Investitionen nach der Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung (RIK) für den Bau einer Krippengruppe beim vorhandenen Kath. Kindergarten St. Johannes in Bühren gestellt. Die Krippengruppe soll durch den Umbau eines vorhandenen Gruppenraumes im dortigen Kindergarten geschaffen werden.
Die Gesamtausgaben für den Umbau wurden mit 100.000,00 Euro beziffert; beantragt wurde beim Land eine Zuwendung in Höhe von 75.000,00 Euro (Höchstbetrag).
Die Kosten für die Ausstattung der Krippengruppe wurden mit 50.000,00 Euro beziffert; beantragt wurde beim Land eine Zuwendung in Höhe von 22.500,00 Euro (Höchstbetrag).
Damit ergibt sich folgende Berechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:
Kosten für den Umbau 100.000,00 Euro
Beantragte Fördermittel
(Höchstbetrag)
75.000,00 Euro
Fehlbetrag 25.000,00 Euro
Kostenübernahme BMO (20 %) 5.000,00 Euro
Restlicher Fehlbetrag 20.000,00 Euro
Anteil Landkreis
(50%) 10.000,00 Euro
Kosten für die Ausstattung 50.000,00 Euro
Angemessene Höchstgrenze Landkreis Cloppenburg 35.000,00 Euro
Beantragte Fördermittel (Höchstsatz) 22.500,00 Euro
Fehlbetrag 12.500,00 Euro
Anteil Landkreis (50 %) 6.250,00 Euro
Landkreisanteil
zusammen 16.250,00 Euro
Stadt
Cloppenburg, Schwedenheim
Die Stadt Cloppenburg hat mit Datum vom 11.02.2011 den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Investitionen nach der Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung (RIK) für den Bau einer Krippengruppe beim vorhandenen Ev.-luth. Kindergarten Schwedenheim in Cloppenburg gestellt. Die Krippengruppe soll auf dem gleichen Grundstück in unmittelbarer Nähe des dortigen Kindergarten errichtet werden.
Die Gesamtausgaben für den Neubau wurden mit 366.631,00 Euro beziffert; beantragt wurde beim Land eine Zuwendung in Höhe von 195.000,00 Euro (Höchstbetrag).
Die Kosten für die Ausstattung der Krippengruppe wurden mit 35.000,00 Euro beziffert; beantragt wurde beim Land eine Zuwendung in Höhe von 22.500,00 Euro (Höchstbetrag).
Damit ergibt sich folgende Berechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:
Kosten für den Neubau 366.631,00 Euro
(angemessene Höchstgrenze Landkreis-angepasst
an den Baukostenindex vom Stand 01.10.2010) 358.825,20 Euro
Beantragte Fördermittel
(Höchstbetrag) 195.000,00
Euro
Fehlbetrag 163.825,20 Euro
Kostenübernahme Ev.-luth. Kirche (20 %) 32.765,04 Euro
Restlicher Fehlbetrag 131.060,16 Euro
Anteil Landkreis
(50%) 65.530,08 Euro
Kosten für die Ausstattung 35.000,00 Euro
Beantragte Fördermittel (Höchstsatz) 22.500,00 Euro
Fehlbetrag 12.500,00 Euro
Kostenübernahme Ev.-luth. Kirche (20 %) 2.500,00 Euro
Restlicher Fehlbetrag 10.000,00 Euro
Anteil Landkreis (50 %) 5.000,00 Euro
Landkreisanteil
zusammen 70.530,08 Euro
Stadt
Cloppenburg, St. Josef
Die Stadt Cloppenburg hat mit Datum vom 11.03.2011 den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Investitionen nach der Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung (RIK) für den Bau von zwei Krippengruppen beim Kath. Kindergarten St. Josef in Cloppenburg gestellt. Der bisherige Kindergarten soll durch einen Neubau mit drei Kindergartengruppen und zwei Krippengruppen ersetzt werden.
Die Ausgaben für den gesamten Kindertagesstättenbau wurden mit 1.507.000,00 Euro beziffert; anteilig die Kosten für die Krippengruppen mit 545.558,50 Euro. Beantragt wurde beim Land eine Zuwendung für die Krippengruppen in Höhe von 390.000,00 Euro (Höchstbetrag).
Die Kosten für die Beschaffung von Ausstattungsgegenständen wurden mit insgesamt 100.000,00 Euro beziffert; anteilig die Kosten für die Krippengruppen mit 69.000,00 Euro. Beantragt wurde beim Land eine Zuwendung für die Krippengruppen in Höhe von 45.000,00 Euro (Höchstbetrag).
Damit ergibt sich folgende Berechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:
Kosten für den Neubau 545.558,50 Euro
Beantragte Fördermittel
(Höchstbetrag) 390.000,00
Euro
Fehlbetrag 155.558,50 Euro
Kostenübernahme BMO (20 %) 31.111,70 Euro
Restlicher Fehlbetrag 124.446,80 Euro
Anteil Landkreis
(50%) 62.223,40 Euro
Kosten für die Ausstattung 69.000,00 Euro
Beantragte Fördermittel (Höchstsatz) 45.000,00 Euro
Fehlbetrag 24.000,00 Euro
Kostenübernahme BMO (20 %) 4.800,00 Euro
Restlicher Fehlbetrag 19.200,00 Euro
Anteil Landkreis (50 %) 9.600,00 Euro
Landkreisanteil
zusammen 71.823,40 Euro
Stadt
Friesoythe, Grüner Hof
Die Stadt Friesoythe hat mit Datum vom 30.03.2011 den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Investitionen nach der Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung (RIK) für den Bau von zwei Krippengruppen beim kommunalen Kindergarten Grüner Hof in Friesoythe gestellt. Die Krippengruppen sollen an den vorhandenen Kindergarten angebaut werden.
Die Ausgaben für den Neubau wurden mit 590.101,00 Euro beziffert; beantragt wurde beim Land eine Zuwendung für die Krippengruppen in Höhe von 390.000,00 Euro (Höchstbetrag).
Die Kosten für die Beschaffung der Ausstattungsgegenstände wurden mit 60.000,00 Euro beziffert; beantragt wurde beim Land eine Zuwendung für die Krippengruppen in Höhe von 45.000,00 Euro (Höchstbetrag).
Damit ergibt sich folgende Berechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:
Kosten für den Neubau 590.101,00 Euro
Beantragte Fördermittel (Höchstbetrag) 390.000,00 Euro
Fehlbetrag 200.101,00 Euro
Anteil Landkreis
(50%) 100.050,50
Euro
Kosten für die Ausstattung 60.000,00 Euro
Beantragte Fördermittel (Höchstsatz) 45.000,00 Euro
Fehlbetrag 15.000,00 Euro
Anteil Landkreis (50 %) 7.500,00 Euro
Landkreisanteil
zusammen
107.550,50 Euro
Gemeinde
Barßel, Elisabethfehn
Die Gemeinde Barßel hat mit Datum vom 07.04.2011 den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Investitionen nach der Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung (RIK) für den Bau einer Krippengruppe beim vorhandenen Ev. Kindergarten St. Jona in Elisabethfehn gestellt. Die Krippengruppe soll auf dem gleichen Grundstück mit einem Verbindungsgang zu dem bestehenden Kindergarten errichtet werden.
Die Gesamtausgaben für den Neubau wurden mit 335.000,00 Euro beziffert; beantragt wurde beim Land eine Zuwendung in Höhe von 195.000,00 Euro (Höchstbetrag).
Die Kosten für die Ausstattung der Krippengruppe wurden mit 35.000,00 Euro beziffert; beantragt wurde beim Land eine Zuwendung in Höhe von 22.500,00 Euro (Höchstbetrag).
Damit ergibt sich folgende Berechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:
Kosten für den Neubau 335.000,00 Euro
Beantragte Fördermittel
(Höchstbetrag) 195.000,00
Euro
Fehlbetrag 140.000,00 Euro
Kostenübernahme Ev. Kirche 5.000,00 Euro
Restlicher Fehlbetrag 135.000,00 Euro
Anteil Landkreis
(50%) 67.500,00 Euro
Kosten für die Ausstattung 35.000,00 Euro
Beantragte Fördermittel (Höchstsatz) 22.500,00 Euro
Fehlbetrag 12.500,00 Euro
Anteil Landkreis (50 %) 6.250,00 Euro
Landkreisanteil
zusammen 73.750,00 Euro
Gemeinde
Saterland, Sedelsberg
Die Gemeinde Saterland hat mit Datum vom 12.04.2011 den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Investitionen nach der Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung (RIK) für den Bau einer Krippengruppe beim vorhandenen Kath. Kindergarten St. Marien in Sedelsberg gestellt. Die Krippengruppe soll an den dortigen Kindergarten angebaut werden.
Die Gesamtausgaben für den Neubau wurden mit 356.000,00 Euro beziffert; beantragt wurde beim Land eine Zuwendung in Höhe von 195.000,00 Euro (Höchstbetrag).
Die Kosten für die Ausstattung der Krippengruppe wurden mit 35.000,00 Euro beziffert; beantragt wurde beim Land eine Zuwendung in Höhe von 22.500,00 Euro (Höchstbetrag).
Damit ergibt sich folgende Berechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:
Kosten für den Neubau 356.000,00 Euro
Beantragte Fördermittel
(Höchstbetrag) 195.000,00
Euro
Fehlbetrag 161.000,00 Euro
Kostenübernahme BMO (20 %) 32.200,00 Euro
Restlicher Fehlbetrag 128.800,00 Euro
Anteil Landkreis
(50%) 64.400,00 Euro
Kosten für die Ausstattung 35.000,00 Euro
Beantragte Fördermittel (Höchstsatz) 22.500,00 Euro
Fehlbetrag 12.500,00 Euro
Kostenübernahme BMO (20 %) 2.500,00 Euro
Restlicher Fehlbetrag 10.000,00 Euro
Anteil Landkreis (50 %) 5.000,00 Euro
Landkreisanteil
zusammen 69.400,00 Euro
Gemeinde Essen
Die Gemeinde Essen hat mit Datum vom 21.04.2011 den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Investitionen nach der Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung (RIK) für die Schaffung einer Krippengruppe im vorhandenen kommunalen Kindergarten „Regenbogen„ gestellt. Die Krippengruppe soll durch den Umbau eines vorhandenen Gruppenraumes im dortigen Kindergarten geschaffen werden.
Die Gesamtausgaben für den Umbau wurden mit 78.600,00 Euro beziffert; beantragt wurde beim Land eine Zuwendung in Höhe von 74.670,00 Euro (95 % der Ausgaben).
Die Kosten für die Ausstattung der Krippengruppe wurden mit 40.000,00 Euro beziffert; beantragt wurde beim Land eine Zuwendung in Höhe von 22.500,00 Euro (Höchstbetrag).
Damit ergibt sich folgende Berechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:
Kosten für den Umbau 78.600,00 Euro
Beantragte Fördermittel (Höchstsatz
95%)
74.670,00 Euro
Fehlbetrag 3.930,00 Euro
Anteil Landkreis
(50%) 1.965,00 Euro
Kosten für die Ausstattung 40.000,00 Euro
Angemessene Höchstgrenze Landkreis Cloppenburg 35.000,00 Euro
Beantragte Fördermittel (Höchstsatz) 22.500,00 Euro
Fehlbetrag 12.500,00 Euro
Anteil Landkreis (50 %) 6.250,00 Euro
Landkreisanteil
zusammen 8.215,00 Euro
Bislang wurden den kreisangehörigen Städten und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg Fördergelder in Höhe von 3.053.182,92 Euro für die Schaffung von 17 Krippengruppen vom Land bewilligt. Die Entscheidung über beantragte Fördergelder in Höhe von 2.272.170,00 Euro für weitere 13 Krippengruppen steht noch aus. Bei Bewilligung der vorliegenden Anträge in beantragter Höhe stehen noch 448.020,08 Euro vom Gesamtkontingent des Landes in Höhe von 5.773.373,00 Euro zur Verfügung.
Es ist jetzt
schon abzusehen, dass diese Fördersumme nicht ausreichen wird, um die weiteren
noch geplanten Krippenbauten im Landkreis zu finanzieren. Diesbezüglich wird
auf den Kreistagsbeschluss vom 24.03.2009 hingewiesen, wonach der Landkreis
Cloppenburg sich bereit erklärt hat, nach Ausschöpfung der Bundes- und
Landesmittel bei Bedarf noch weitere Maßnahmen entsprechend den Richtlinien des
Landes zu fördern.
Der Zuschussbetrag des Landkreises Cloppenburg würde sich unter Bezugnahme auf die obige Berechnung sowie die bereits mit Kreistagsbeschlüssen vom 24.03.2009, 01.10.2009, 11.02.2010, 09.09.2010, 30.11.2010 und 03.02.2011 bewilligten Bezuschussungen auf insgesamt 1.311.018,73 Euro belaufen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es sich hierbei nicht um die endgültigen Abrechnungen handelt und somit mit Abweichungen von den geschätzten Kosten zu rechnen ist.
Den Kommunen sollten die errechneten Zuschussbeträge als Höchstbeträge bewilligt werden. Die Auszahlung erfolgt dann nach Vorlage des Verwendungsnachweises und dem Abzug der gewährten Drittmittel.
Finanzierung:
I1.300003.525 Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen 480.400,00 Euro