Betreff
Entscheidung über Einzelanträge der kreisangehörigen Städte/Gemeinden bezüglich der Bezuschussung von Krippenbauten
a) Gemeinde Emstek, Krippe Bühren
b) Stadt Cloppenburg, Krippe Schwedenheim
c) Stadt Cloppenburg, Krippe St. Josef
d) Stadt Friesoythe, Krippe Grüner Hof
e) Gemeinde Barßel, Krippe Elisabethfehn
f) Gemeinde Saterland, Krippe Sedelsberg
g) Gemeinde Essen, Krippe Regenbogen
Vorlage
V-JHA/11/031
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat in seiner Sitzung am 24.03.2009 Neuregelungen bezüglich der Bezuschussung von Krippenbauten und deren Ausstattung beschlossen. Danach trägt der Landkreis unter Berücksichtigung der festgelegten Höchstgrenzen sowie nach Abzug von gewährten Drittmitteln (Landesförderung, ggf. BMO)  50% des Defizits. Weiter sollen die bezuschussfähigen Baukosten dem jährlichen Baukostenindex angepasst werden.

Der Antrag der kreisangehörigen Stadt/ Gemeinde auf Landesförderung wird hierbei gleichzeitig als Antrag auf Gewährung des Landkreiszuschusses gewertet.

 

Es liegen folgende Anträge zur Entscheidung über die Landkreisförderung vor:

 

Gemeinde Emstek, Bühren

Die Gemeinde Emstek hat mit Datum vom 18.01.2011 den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Investitionen nach der Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung (RIK) für den Bau einer Krippengruppe beim vorhandenen Kath. Kindergarten St. Johannes in Bühren gestellt. Die Krippengruppe soll durch den Umbau eines vorhandenen Gruppenraumes im dortigen Kindergarten geschaffen werden. 

 

Die Gesamtausgaben für den Umbau wurden mit 100.000,00 Euro beziffert; beantragt wurde beim Land eine Zuwendung in Höhe von 75.000,00 Euro (Höchstbetrag).

 

Die Kosten für die Ausstattung der Krippengruppe wurden mit 50.000,00 Euro beziffert; beantragt wurde beim Land eine Zuwendung in Höhe von 22.500,00 Euro (Höchstbetrag).

 

Damit ergibt sich folgende Berechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:

 

Kosten für den Umbau                                                             100.000,00 Euro

Beantragte Fördermittel (Höchstbetrag)                           75.000,00 Euro

Fehlbetrag                                                                                  25.000,00 Euro

Kostenübernahme BMO (20 %)                                                5.000,00 Euro

Restlicher Fehlbetrag                                                                      20.000,00 Euro

Anteil Landkreis (50%)                                                    10.000,00 Euro

                       

Kosten für die Ausstattung                                                         50.000,00 Euro

Angemessene Höchstgrenze Landkreis Cloppenburg      35.000,00 Euro    

Beantragte Fördermittel (Höchstsatz)                               22.500,00 Euro

Fehlbetrag                                                                                  12.500,00 Euro

Anteil Landkreis (50 %)                                                            6.250,00 Euro

 

Landkreisanteil zusammen                                                           16.250,00 Euro

 

 

Stadt Cloppenburg, Schwedenheim

Die Stadt Cloppenburg hat mit Datum vom 11.02.2011 den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Investitionen nach der Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung (RIK) für den Bau einer Krippengruppe beim vorhandenen Ev.-luth. Kindergarten Schwedenheim in Cloppenburg gestellt. Die Krippengruppe soll auf dem gleichen Grundstück in unmittelbarer Nähe des dortigen Kindergarten errichtet werden. 

 

Die Gesamtausgaben für den Neubau wurden mit 366.631,00 Euro beziffert; beantragt wurde beim Land eine Zuwendung in Höhe von 195.000,00 Euro (Höchstbetrag).

 

Die Kosten für die Ausstattung der Krippengruppe wurden mit 35.000,00 Euro beziffert; beantragt wurde beim Land eine Zuwendung in Höhe von 22.500,00 Euro (Höchstbetrag).

 

Damit ergibt sich folgende Berechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:

 

Kosten für den Neubau                                                            366.631,00 Euro

(angemessene Höchstgrenze Landkreis-angepasst

an den Baukostenindex vom Stand 01.10.2010)                 358.825,20 Euro

Beantragte Fördermittel (Höchstbetrag)                         195.000,00 Euro

Fehlbetrag                                                                                163.825,20 Euro

Kostenübernahme Ev.-luth. Kirche (20 %)                            32.765,04 Euro

Restlicher Fehlbetrag                                                                    131.060,16 Euro

Anteil Landkreis (50%)                                                    65.530,08 Euro

                       

Kosten für die Ausstattung                                                         35.000,00 Euro    

Beantragte Fördermittel (Höchstsatz)                               22.500,00 Euro

Fehlbetrag                                                                                  12.500,00 Euro

Kostenübernahme Ev.-luth. Kirche (20 %)                              2.500,00 Euro

Restlicher Fehlbetrag                                                                      10.000,00 Euro                

Anteil Landkreis (50 %)                                                            5.000,00 Euro

 

Landkreisanteil zusammen                                                           70.530,08 Euro

 

 

Stadt Cloppenburg, St. Josef

Die Stadt Cloppenburg hat mit Datum vom 11.03.2011 den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Investitionen nach der Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung (RIK) für den Bau von zwei Krippengruppen beim Kath. Kindergarten St. Josef in Cloppenburg gestellt. Der bisherige Kindergarten soll durch einen Neubau mit drei Kindergartengruppen und zwei Krippengruppen ersetzt werden. 

 

Die Ausgaben für den gesamten Kindertagesstättenbau wurden mit 1.507.000,00 Euro beziffert; anteilig die Kosten für die Krippengruppen mit 545.558,50 Euro. Beantragt wurde beim Land eine Zuwendung für die Krippengruppen in Höhe von 390.000,00 Euro (Höchstbetrag).

 

Die Kosten für die Beschaffung von Ausstattungsgegenständen wurden mit insgesamt 100.000,00 Euro beziffert; anteilig die Kosten für die Krippengruppen mit 69.000,00 Euro. Beantragt wurde beim Land eine Zuwendung für die Krippengruppen in Höhe von 45.000,00 Euro (Höchstbetrag).

 

Damit ergibt sich folgende Berechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:

 

Kosten für den Neubau                                                            545.558,50 Euro

Beantragte Fördermittel (Höchstbetrag)                         390.000,00 Euro

Fehlbetrag                                                                                155.558,50 Euro

Kostenübernahme BMO (20 %)                                              31.111,70 Euro

Restlicher Fehlbetrag                                                                    124.446,80 Euro

Anteil Landkreis (50%)                                                    62.223,40 Euro

                       

Kosten für die Ausstattung                                                         69.000,00 Euro    

Beantragte Fördermittel (Höchstsatz)                               45.000,00 Euro

Fehlbetrag                                                                                  24.000,00 Euro

Kostenübernahme BMO (20 %)                                                4.800,00 Euro

Restlicher Fehlbetrag                                                                      19.200,00 Euro                

Anteil Landkreis (50 %)                                                            9.600,00 Euro

 

Landkreisanteil zusammen                                                           71.823,40 Euro

 

 

Stadt Friesoythe, Grüner Hof

Die Stadt Friesoythe hat mit Datum vom 30.03.2011 den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Investitionen nach der Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung (RIK) für den Bau von zwei Krippengruppen beim kommunalen Kindergarten Grüner Hof in Friesoythe gestellt. Die Krippengruppen sollen an den vorhandenen Kindergarten angebaut werden.

 

Die Ausgaben für den Neubau wurden mit 590.101,00 Euro beziffert; beantragt wurde beim Land eine Zuwendung für die Krippengruppen in Höhe von 390.000,00 Euro (Höchstbetrag).

 

Die Kosten für die Beschaffung der Ausstattungsgegenstände wurden mit 60.000,00 Euro beziffert; beantragt wurde beim Land eine Zuwendung für die Krippengruppen in Höhe von 45.000,00 Euro (Höchstbetrag).

 

Damit ergibt sich folgende Berechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:

 

Kosten für den Neubau                                                            590.101,00 Euro

Beantragte Fördermittel (Höchstbetrag)                         390.000,00 Euro

Fehlbetrag                                                                                200.101,00 Euro

Anteil Landkreis (50%)                                                  100.050,50 Euro

                       

Kosten für die Ausstattung                                                         60.000,00 Euro    

Beantragte Fördermittel (Höchstsatz)                               45.000,00 Euro

Fehlbetrag                                                                                  15.000,00 Euro

Anteil Landkreis (50 %)                                                            7.500,00 Euro

 

Landkreisanteil zusammen                                                         107.550,50 Euro

 

 

Gemeinde Barßel, Elisabethfehn

Die Gemeinde Barßel hat mit Datum vom 07.04.2011 den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Investitionen nach der Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung (RIK) für den Bau einer Krippengruppe beim vorhandenen Ev. Kindergarten St. Jona in Elisabethfehn  gestellt. Die Krippengruppe soll auf dem gleichen Grundstück mit einem Verbindungsgang zu dem bestehenden Kindergarten errichtet werden. 

 

Die Gesamtausgaben für den Neubau wurden mit 335.000,00 Euro beziffert; beantragt wurde beim Land eine Zuwendung in Höhe von 195.000,00 Euro (Höchstbetrag).

 

Die Kosten für die Ausstattung der Krippengruppe wurden mit 35.000,00 Euro beziffert; beantragt wurde beim Land eine Zuwendung in Höhe von 22.500,00 Euro (Höchstbetrag).

 

Damit ergibt sich folgende Berechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:

 

Kosten für den Neubau                                                            335.000,00 Euro

Beantragte Fördermittel (Höchstbetrag)                         195.000,00 Euro

Fehlbetrag                                                                                140.000,00 Euro

Kostenübernahme Ev. Kirche                                         5.000,00 Euro

Restlicher Fehlbetrag                                                                    135.000,00 Euro

Anteil Landkreis (50%)                                                    67.500,00 Euro

                       

Kosten für die Ausstattung                                                         35.000,00 Euro    

Beantragte Fördermittel (Höchstsatz)                               22.500,00 Euro

Fehlbetrag                                                                                  12.500,00 Euro

Anteil Landkreis (50 %)                                                            6.250,00 Euro

 

Landkreisanteil zusammen                                                           73.750,00 Euro

 

 

Gemeinde Saterland, Sedelsberg

Die Gemeinde Saterland hat mit Datum vom 12.04.2011 den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Investitionen nach der Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung (RIK) für den Bau einer Krippengruppe beim vorhandenen Kath. Kindergarten St. Marien in Sedelsberg gestellt. Die Krippengruppe soll an den dortigen Kindergarten angebaut werden. 

 

Die Gesamtausgaben für den Neubau wurden mit 356.000,00 Euro beziffert; beantragt wurde beim Land eine Zuwendung in Höhe von 195.000,00 Euro (Höchstbetrag).

 

Die Kosten für die Ausstattung der Krippengruppe wurden mit 35.000,00 Euro beziffert; beantragt wurde beim Land eine Zuwendung in Höhe von 22.500,00 Euro (Höchstbetrag).

 

Damit ergibt sich folgende Berechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:

 

Kosten für den Neubau                                                            356.000,00 Euro

Beantragte Fördermittel (Höchstbetrag)                         195.000,00 Euro

Fehlbetrag                                                                                161.000,00 Euro

Kostenübernahme BMO (20 %)                                              32.200,00 Euro

Restlicher Fehlbetrag                                                                    128.800,00 Euro

Anteil Landkreis (50%)                                                    64.400,00 Euro

                       

 

 

Kosten für die Ausstattung                                                         35.000,00 Euro    

Beantragte Fördermittel (Höchstsatz)                               22.500,00 Euro

Fehlbetrag                                                                                  12.500,00 Euro

Kostenübernahme BMO (20 %)                                                2.500,00 Euro

Restlicher Fehlbetrag                                                                      10.000,00 Euro                

Anteil Landkreis (50 %)                                                            5.000,00 Euro

 

Landkreisanteil zusammen                                                           69.400,00 Euro

 

 

Gemeinde Essen

Die Gemeinde Essen hat mit Datum vom 21.04.2011 den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Investitionen nach der Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung (RIK) für die Schaffung einer Krippengruppe im vorhandenen kommunalen Kindergarten „Regenbogen„ gestellt. Die Krippengruppe soll durch den Umbau eines vorhandenen Gruppenraumes im dortigen Kindergarten geschaffen werden. 

 

Die Gesamtausgaben für den Umbau wurden mit 78.600,00 Euro beziffert; beantragt wurde beim Land eine Zuwendung in Höhe von 74.670,00 Euro (95 % der Ausgaben).

 

Die Kosten für die Ausstattung der Krippengruppe wurden mit 40.000,00 Euro beziffert; beantragt wurde beim Land eine Zuwendung in Höhe von 22.500,00 Euro (Höchstbetrag).

 

Damit ergibt sich folgende Berechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:

 

Kosten für den Umbau                                                               78.600,00 Euro

Beantragte Fördermittel (Höchstsatz 95%)                              74.670,00 Euro

Fehlbetrag                                                                                    3.930,00 Euro

Anteil Landkreis (50%)                                                      1.965,00 Euro

                       

Kosten für die Ausstattung                                                         40.000,00 Euro

Angemessene Höchstgrenze Landkreis Cloppenburg      35.000,00 Euro    

Beantragte Fördermittel (Höchstsatz)                               22.500,00 Euro

Fehlbetrag                                                                                  12.500,00 Euro

Anteil Landkreis (50 %)                                                            6.250,00 Euro

 

Landkreisanteil zusammen                                                             8.215,00 Euro

 

 

Bislang wurden den kreisangehörigen Städten und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg Fördergelder in Höhe von 3.053.182,92 Euro für die Schaffung von 17 Krippengruppen vom Land bewilligt. Die Entscheidung über beantragte Fördergelder in Höhe von 2.272.170,00 Euro für weitere 13 Krippengruppen steht noch aus. Bei Bewilligung der vorliegenden Anträge in beantragter Höhe stehen noch 448.020,08 Euro vom Gesamtkontingent des Landes in Höhe von 5.773.373,00 Euro zur Verfügung.

 

Es ist jetzt schon abzusehen, dass diese Fördersumme nicht ausreichen wird, um die weiteren noch geplanten Krippenbauten im Landkreis zu finanzieren. Diesbezüglich wird auf den Kreistagsbeschluss vom 24.03.2009 hingewiesen, wonach der Landkreis Cloppenburg sich bereit erklärt hat, nach Ausschöpfung der Bundes- und Landesmittel bei Bedarf noch weitere Maßnahmen entsprechend den Richtlinien des Landes zu fördern. 

 

Der Zuschussbetrag des Landkreises Cloppenburg würde sich unter Bezugnahme auf die obige Berechnung sowie die bereits mit Kreistagsbeschlüssen vom 24.03.2009, 01.10.2009, 11.02.2010, 09.09.2010, 30.11.2010 und 03.02.2011 bewilligten Bezuschussungen auf insgesamt 1.311.018,73 Euro belaufen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es sich hierbei nicht um die endgültigen Abrechnungen handelt und somit mit Abweichungen von den geschätzten Kosten zu rechnen ist.

 

Den Kommunen sollten die errechneten Zuschussbeträge als Höchstbeträge bewilligt werden. Die Auszahlung erfolgt dann nach Vorlage des Verwendungsnachweises und dem Abzug der gewährten Drittmittel.

 


Finanzierung:

 

I1.300003.525  Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen            480.400,00 Euro