Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird empfohlen, den über- und außerplanmäßigen Ausgaben aus dem Jahr 2018 entsprechend der beigefügten Anlage zuzustimmen.
Sachverhalt:
Gemäß § 117
NKomVG sind über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen nur zulässig,
wenn sie zeitlich und sachlich unabweisbar sind; ihre Deckung muss
gewährleistet sein. In Fällen von unerheblicher Bedeutung entscheidet der
Landrat. Der Kreistag und der Kreisausschuss sind spätestens mit der Vorlage
des Jahresabschlusses zu informieren.
In
dringenden nicht unerheblichen Fällen, in denen die vorherige Entscheidung des
Kreistages nicht eingeholt werden kann, entscheidet gemäß § 89 NKomVG der
Kreisausschuss. Kann in diesen Fällen die Entscheidung des Kreisausschusses
nicht eingeholt werden und droht gleichzeitig der Eintritt erheblicher Gefahren
oder Nachteile, so entscheidet der Landrat im Einvernehmen mit einem
stellvertretenden Landrat. Der Kreistag und der Kreisausschuss sind
unverzüglich zu unterrichten.
Gemäß § 6
der Haushaltssatzung des Landkreises Cloppenburg für das Haushaltsjahr 2018
sind Aufwendungen und Auszahlungen unerheblich, wenn sie im Einzelfall den
Betrag von 30.000,00 EUR nicht übersteigen. Dieser Paragraph wurde in der
Nachtragshaushaltssatzung nicht abgedruckt. Im Rahmen der Erstellung der
Nachtragshaushaltssatzung wurde versäumt, die aus dem Haushaltsprogramm SAP
generierte Satzung nochmals auf Vollständigkeit zu überprüfen.
Daher sind
nun alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben, welche bereits zuvor durch den
Landrat genehmigt worden sind, nochmals durch den Kreistag zu beschließen.
Dies
betrifft insgesamt sechs investive Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen in Höhe
von 35.877,77 EUR. Näheres ist der
Anlage zu entnehmen.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Uebersicht uepl_apl Ausgaben