Betreff
Informationen zum Netzausbau Strom
Vorlage
V-PLA/19/264
Art
Sitzungsvorlage

 

 


Sachverhalt:

Zum Stand der Planungen wird in der Sitzung berichtet.

 

 

Höchstspannungsfreileitung 380kV Conneforde-Cloppenburg-Merzen

 

Am 05.07.2019 hat das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems das Raumordnungsverfahren für das Projekt 51b mit der Landesplanerischen Feststellung abgeschlossen. Darin wird der Vorzugskorridor A/B landesplanerisch bestätigt.

Die vom Landkreis Cloppenburg im Zuge der Erörterungsrunde beim Amt für Regionale Landesentwicklung eingereichte Stellungnahme zum ROV der Maßnahme 51 b findet sich in einigen geprüften Anliegen in der Landesplanerischen Stellungnahme berücksichtigt. Die Sachverhaltsdarstellung der Landesplanerischen Stellungnahme unterscheidet sich von den Antragsunterlagen durch ein erkennbar höheres Maß an Objektivität.

Das Gesamtergebnis erscheint nachvollziehbar und für den Landkreis Cloppenburg tragbar. Hintergrund dieser Einschätzung ist, dass keine der in Frage kommenden Korridor-Alternativen ohne nennenswerte Beeinträchtigungen des Landkreises Cloppenburg auskäme, die Mehrzahl der Alternativen sogar mit eindeutig höheren Beeinträchtigungen verknüpft gewesen wäre. Die Maßgaben der Landesplanerischen Stellungnahme tragen dazu bei, die möglichen Beeinträchtigungen zu minimieren.

Die Landesplanerische Feststellung enthält als Maßgaben an den Vorhabenträger u.a., dass für die Engstelle Nr.1 (Herbergen) eine Trassierung abseits des festgestellten Korridors westlich um den Bereich Herbergen herum zu entwickeln ist. Damit könnte die Annäherung an zwei Wohngebäude im Außenbereich vermieden werden.

Für das „Vorranggebiet für ruhige Erholung in Natur und Landschaft“ im Bereich westlich der Ortslage Essen (Oldb.) ist eine Querung auf möglichst kurzer Strecke vorzusehen. Masten sind außerhalb oder allenfalls am Rande des Vorranggebietes zu platzieren, die touristische Infrastruktur ist zu berücksichtigen.

Im Rahmen des Dialogforums am 23.08.2019 in Essen (Oldb.) hat der Vorhabenträger erste Entwürfe des konkreten Leitungsverlaufes für die o.g. Bereiche präsentiert (s. Anlage 1).

Der Flächenerwerb für die Umspannwerke in Nikolausdorf (UW Garrel/Ost) und Nutteln (UW Cappeln/West) ist inzwischen abgeschlossen. Für die Ortschaft Beverbruch konnte somit auch die Bauleitplanung für ein im Bereich des Trassenkorridors geplantes Wohnbaugebiet fortgesetzt werden.

Zum Ende des Jahres 2019 plant der Vorhabenträger Gespräche mit den Eigentümern der Maststandorte zur Feinplanung der Standorte sowie Infomärkte für Eigentümer überspannter Flächen und Anwohner.

Als nächster Verfahrensschritt, der wieder eine Beteiligung der Kreisverwaltung vorsieht, steht das Planfeststellungsverfahren an. Dafür werden momentan die Unterlagen vorbereitet.

 

 

Netzentwicklungsplan 2030 (2019) – Konsultationsverfahren

 

Auf Grundlage des von der Bundesnetzagentur am 15.06.2018 genehmigten Szenariorahmens 2030 (2019) wurde von den Übertragungsnetzbetreibern der zweite Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2030 (2019) erstellt. Bis zum 16.10.2019 können im Konsultationsverfahren Stellungnahmen und Anregungen dazu bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden.

Der Landkreis Cloppenburg ist mit hoher Wahrscheinlichkeit von zwei erstmals im Netzentwicklungsplan enthaltenen Netzausbaumaßnahmen im Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsnetz betroffen. Es handelt sich um die HGÜ-Erdkabelverbindungen:

DC 21 (Heide/West – Wilhelmshaven 2 – Uentrop) – beschrieben auf S.379ff. Anhang zum NEP

DC 25 (Wilhelmshaven 2 – Polsum) – beschrieben auf S. 387ff. Anhang zum NEP.

 

Der Landkreis Cloppenburg hatte im Rahmen des Konsultationsverfahrens zum ersten Entwurf eine gemeinsame Stellungnahme mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden abgegeben. Darin fordert der Landkreis Cloppenburg im Wesentlichen, dass eine Alternativenbetrachtung umfassender im Netzentwicklungsplan dokumentiert sein müsste und dass im Hinblick auf die bereits in der Region vorhandenen Netzausbaumaßnahmen (insbesondere im Hinblick auf die in die gleiche Richtung verlaufende 380kV Höchstspannungsfreileitung Conneforde – Cloppenburg – Merzen) eine Gesamtbetrachtung der geplanten Maßnahmen erforderlich ist.

Auch zum nunmehr ausliegenden zweiten Entwurf wird derzeit eine Stellungnahme erarbeitet, die gemeinsam mit den Städten und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg an die Bundesnetzagentur gegeben werden soll.

 

PSP-Element (Produkt): P1.511000


 

 

 


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1_380kV_Conneforde_Cloppenburg_Merzen_Leitungsverlauf Essen

Anlage_2_Netzentwicklungsplan_2030_DC_21

Anlage_3_Netzentwicklungsplan_2030_DC_25