Sachverhalt:
Der
Bedarf an zusätzlichen Kinderbetreuungsplätzen ist weiterhin gegeben und
dementsprechend schreitet der Ausbau in den Kommunen weiter voran. Derzeit
liegen beim Jugendamt für 18 Kindergartengruppen und 20 Krippengruppen Anträge
auf Bezuschussung vor bzw. die Antragstellung wurde angekündigt.
Hierzu
der aktuelle Stand der Beteiligung des Landes an den Kosten:
Krippenförderung
Nach
der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den weiteren Ausbau der
Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (RAT-Richtlinie) vom 18.05.2017
beträgt die Landesförderung für jeden neu geschaffenen Krippenplatz 12.000 EUR.
Anträge können noch bis zum 30.09.2019 bei der Bewilligungsbehörde (Nds.
Landesschulbehörde – Landesjugendamt) gestellt werden.
Die
hierfür vom Land Niedersachsen zur Verfügung gestellten Fördermittel waren
bereits Anfang des Jahres ausgeschöpft, so dass die noch vorliegenden Anträge
derzeit nicht bearbeitet werden.
Hierzu
wurde aktuell von der Landesschulbehörde folgende Auskunft erteilt:
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Es stehen derzeit keine Fördermittel nach der RAT-Richtlinie
mehr zur Verfügung
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Die derzeitigen Anträge können daher nicht bearbeitet werden
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Mit einer möglichen Aufstockung des Förderkontingents ist
voraussichtlich nicht vor Jahresende zu rechnen
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Die Höhe der zukünftigen Förderung steht noch nicht fest (es
wird jedoch davon ausgegangen, dass sich am bisherigen Zuschussbetrag nichts
ändern wird)
-
Bei Bewilligung von Zuschüssen von anderer Stelle sind diese
bei der Landesförderung abzuziehen (es wurde von einer aktuellen Bewilligung
durch den Landkreis abgeraten bzw. wenn, dann nur unter Vorbehalt der
Bewilligung der Landesförderung)
Unter
diesen Gegebenheiten wird zunächst davon abgesehen, die vorliegenden Anträge
den politischen Gremien (Jugendhilfeausschuss/ Kreisausschuss) zur Entscheidung
vorzulegen.
Kindergartenförderung
Die
Landesregierung hat beschlossen, eigene Mittel in Höhe von 20 Millionen zur
Förderung von Investitionen für die Betreuung der über Dreijährigen zur
Verfügung zu stellen und hat hierfür eine entsprechende Förderrichtlinie als
Entwurf vorgelegt.
Danach
sollen folgende Regelungen getroffen werden:
-
Gefördert werden Investitionsvorhaben, die ab dem 08.04.2019
begonnen wurden, wenn damit neue Betreuungsplätze für Kinder im Alter von drei
Jahren bis zur Einschulung in der Kindertageseinrichtung geschaffen werden
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Die Zuwendungshöhe beträgt bis zu 7.200 EUR pro Platz (d.h.
bei einer Regelgruppen mit 25 Plätzen sind dies 180.000 EUR pro Gruppe)
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Zuwendungsempfänger sind die örtlichen Träger der
öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe
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Der Runderlass soll zum 01.01.2020 in Kraft treten.
Aufgrund
der Berechnungsgrundlage des Nds. Kultusministeriums (Anzahl der Kinder im
Alter von drei bis unter sieben Jahren) würde der Landkreis Cloppenburg
anteilig 508.000,00 EUR erhalten; dies wäre ausreichend für 2,82
Kindergartengruppen!
Zunächst
sollte vor Entscheidung über die vorliegenden Förderanträge beim Landkreis abgewartet
werden, in welcher Form die o.g. Richtlinie in Kraft treten wird. Erst dann
kann entschieden werden, wie eine Umsetzung in Bezug auf die neu geschaffenen
Kindergartengruppen in den Kommunen am sinnvollsten wäre.
Die
Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden wurden entsprechend in
ihrer HVB-Tagung am 02.09.2019 unterrichtet.