Betreff
Aktueller Sachstand der Landesförderung für Krippen- und Kindergartenbauten
Vorlage
V-JHA/19/148
Art
Sitzungsvorlage

 

 


Sachverhalt:

 

Der Bedarf an zusätzlichen Kinderbetreuungsplätzen ist weiterhin gegeben und dementsprechend schreitet der Ausbau in den Kommunen weiter voran. Derzeit liegen beim Jugendamt für 18 Kindergartengruppen und 20 Krippengruppen Anträge auf Bezuschussung vor bzw. die Antragstellung wurde angekündigt.

 

Hierzu der aktuelle Stand der Beteiligung des Landes an den Kosten:

 

Krippenförderung

Nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den weiteren Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (RAT-Richtlinie) vom 18.05.2017 beträgt die Landesförderung für jeden neu geschaffenen Krippenplatz 12.000 EUR. Anträge können noch bis zum 30.09.2019 bei der Bewilligungsbehörde (Nds. Landesschulbehörde – Landesjugendamt) gestellt werden.

Die hierfür vom Land Niedersachsen zur Verfügung gestellten Fördermittel waren bereits Anfang des Jahres ausgeschöpft, so dass die noch vorliegenden Anträge derzeit nicht bearbeitet werden.

Hierzu wurde aktuell von der Landesschulbehörde folgende Auskunft erteilt:

-          Es stehen derzeit keine Fördermittel nach der RAT-Richtlinie mehr zur Verfügung

-          Die derzeitigen Anträge können daher nicht bearbeitet werden

-          Mit einer möglichen Aufstockung des Förderkontingents ist voraussichtlich nicht vor Jahresende zu rechnen

-          Die Höhe der zukünftigen Förderung steht noch nicht fest (es wird jedoch davon ausgegangen, dass sich am bisherigen Zuschussbetrag nichts ändern wird)

-          Bei Bewilligung von Zuschüssen von anderer Stelle sind diese bei der Landesförderung abzuziehen (es wurde von einer aktuellen Bewilligung durch den Landkreis abgeraten bzw. wenn, dann nur unter Vorbehalt der Bewilligung der Landesförderung)

 

Unter diesen Gegebenheiten wird zunächst davon abgesehen, die vorliegenden Anträge den politischen Gremien (Jugendhilfeausschuss/ Kreisausschuss) zur Entscheidung vorzulegen.

 

 

Kindergartenförderung

Die Landesregierung hat beschlossen, eigene Mittel in Höhe von 20 Millionen zur Förderung von Investitionen für die Betreuung der über Dreijährigen zur Verfügung zu stellen und hat hierfür eine entsprechende Förderrichtlinie als Entwurf vorgelegt.

Danach sollen folgende Regelungen getroffen werden:

-          Gefördert werden Investitionsvorhaben, die ab dem 08.04.2019 begonnen wurden, wenn damit neue Betreuungsplätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung in der Kindertageseinrichtung geschaffen werden

-          Die Zuwendungshöhe beträgt bis zu 7.200 EUR pro Platz (d.h. bei einer Regelgruppen mit 25 Plätzen sind dies 180.000 EUR pro Gruppe)

-          Zuwendungsempfänger sind die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe

-          Der Runderlass soll zum 01.01.2020 in Kraft treten.

 

Aufgrund der Berechnungsgrundlage des Nds. Kultusministeriums (Anzahl der Kinder im Alter von drei bis unter sieben Jahren) würde der Landkreis Cloppenburg anteilig 508.000,00 EUR erhalten; dies wäre ausreichend für 2,82 Kindergartengruppen!

 

Zunächst sollte vor Entscheidung über die vorliegenden Förderanträge beim Landkreis abgewartet werden, in welcher Form die o.g. Richtlinie in Kraft treten wird. Erst dann kann entschieden werden, wie eine Umsetzung in Bezug auf die neu geschaffenen Kindergartengruppen in den Kommunen am sinnvollsten wäre.

 

 

Die Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden wurden entsprechend in ihrer HVB-Tagung am 02.09.2019 unterrichtet.