Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss
empfiehlt dem Kreistag, der Stiftung St. Vincenzhaus für den Schulneubau und
der Einrichtung einer Mensa der Förderschule für die Förderschwerpunkte L und
GE einen einmaligen Zuschuss von bis zu 2 Mio EUR nach Prüfung der
bezuschussungsfähigen Baukosten durch die Hochbauabteilung des Landkreises zu
gewähren. Gleichzeitig wird der derzeitige monatliche Investitionsbetrag in Höhe
von 114,99 EUR je Schülerin bzw. Schüler für die nächsten 20 Jahre bezogen auf
die Schülerinnen und Schüler des Landkreises Cloppenburg festgeschrieben.
Sachverhalt:
Die Stiftung St.
Vincenzhaus (Förderschule in privater Trägerschaft für die Förderschwerpunkte L
und GE) plant einen Schulneubau für 7 Schulklassen einschließlich der
erforderlichen Differenzierungsräume sowie Lehrerzimmer, Pausenraum und Neben-
und Therapieräume als Ersatz für Räume, die zukünftig aus Brandschutzgründen
nicht mehr verwendet werden können. Außerdem soll die vorhandene Kapelle zu
einer Mensa umgebaut werden. Es ist keine Erhöhung der Schulklassen bzw.
Schülerzahlen geplant.
In der Förderschule
der Stiftung St. Vincenzhaus werden derzeit ca. 170 Schülerinnen und Schüler
beschult.107 SchülerInnen kommen aus dem Landkreis Cloppenburg, davon sind 13
SchülerInnen auch stationär im Wohnheim untergebracht.
Der Landkreis zahlt
derzeit ein Schulgeld in Höhe der Vereinbarung zwischen dem Landessozialamt und
der Stiftung St. Vincenzhaus in Höhe von 561,87 EUR für das Haushaltsjahr 2019
pro Schülerin und Schüler aus dem Landkreis Cloppenburg. Für die übrigen
Schülerinnen und Schüler mit ambulanter Unterbringung zahlt bisher das Land als
Sozialhilfeleistung die ambulante Unterbringung zzgl. des Schulgeldes in Höhe
von 561,87 EUR.
In dem vereinbarten
Schulgeld ist in 2019 ein Investitionsbetrag in Höhe von 114,99 EUR je Schüler
enthalten. Dieser Investitionsbetrag wurde durch das Landessozialamt bereits in
2003 festgesetzt und ist seither unverändert.
Entsprechend der
Kostenzusammenstellung der Stiftung St. Vincenzhaus (siehe Anlage) entstehen
für den Schulneubau insgesamt Kosten in Höhe von 3.825.394,54 EUR, die
umgerechnet auf die insgesamt 170 Schülerinnen und Schüler der Förderschule zu
einer Erhöhung des Investitionsbetrages pro Schüler von monatlich 57,65 EUR
führen würden. .
Für die
Nutzungsänderung der Kapelle zu einer Mensa entstehen gemäß der
Kostenzusammenstellung (siehe Anlage) insgesamt Kosten in Höhe von 1.016.671,73
EUR, die umgerechnet auf die insgesamt 170 Schülerinnen und Schüler der
Förderschule zu einer Erhöhung des Investitionsbetrages pro Schüler von
monatlich 15,85 EUR führen würden. Die Mensa der Förderschule wird jedoch fast
ausschließlich durch die externen Schülerinnen und Schüler genutzt, da die
internen Schülerinnen und Schüler größtenteils in den Wohnheimen essen.
Bei Umlegung der
Gesamtkosten in Höhe von 4.842.066,27 EUR für den Neubau der Schule und der
Umnutzung der Kapelle zu einer Mensa auf alle 170 SchülerInnen der Förderschule
ergibt sich für die 107 SchülerInnen aus dem Landkreis Cloppenburg ein Anteil
in Höhe von 3.047.653,30 EUR.
Bei Umrechnung der
monatlichen Ersparnis der zusätzlichen Investitionskosten in Höhe von insgesamt
73,50 EUR auf die 107 SchülerInnen aus dem Landkreis Cloppenburg ergibt sich
hochgerechnet auf 20 Jahre eine Gesamtersparnis in Höhe von 1.887.480 EUR
(siehe anliegende Berechnung).
Bei einer
Festschreibung des derzeitigen monatlichen Investitionsbetrages in Höhe von
114,99 EUR für die nächsten 20 Jahre beantragt die Stiftung St. Vincenzhaus für
den Schulneubau und die Einrichtung einer Mensa einen einmaligen Zuschuss in
Höhe von 2 Mio EUR.
Finanzierung:
Ein entsprechender einmaliger Zuschuss
ist in den Haushalt 2020 einzuplanen.
Anlagenverzeichnis:
· Kostenzusammenstellung Schulneubau und Mensa St. Vincenzhaus
· Investitionskosten Schulneubau und Mensa St. Vincenzhaus
· Bauunterlagen Schulneubau Stand: 18.04.2019
· Bauunterlagen Mensa Stand: 18.04.2019