Betreff
Antrag der Gemeinde Barßel auf Gewährung einer Zuwendung für die Erweiterung des Kindergartens Heilige Familie in Barßel um zwei Krippengruppen
Vorlage
V-JHA/19/144
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Gemeinde Barßel wird für die Errichtung einer Kinderkrippe mit zwei Krippengruppen (30 Betreuungsplätze) beim Kindergarten Heilige Familie in Barßel ein Zuschuss in Höhe von 240.750,00 EUR gewährt.

 

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Barßel hat am 14.02.2019 einen Zuschussantrag für die Errichtung einer zweigruppigen Kinderkrippe in räumlicher Nähe zum bestehenden Kindergarten „Heilige Familie“  mit 30 Betreuungsplätzen gestellt.

Der Baubeginn war für den 01.03.2019 geplant, wird sich jedoch aufgrund des noch ausstehenden Zuwendungsbescheides des Landes verzögern. Die Fertigstellung soll bis zum 30.06.2020 erfolgen. Die Trägerschaft für die Krippe liegt bei der Kath. Kirchengemeinde St. Ansgar.

 

Bei der Nds. Landesschulbehörde wurde ein Antrag auf Fördermittel in Höhe von 360.000,00 EUR (30 Plätze á 12.000,00 EUR) gestellt. Hierbei wurden voraussichtliche Ausgaben für die Krippengruppen in Höhe von 895.000,00 EUR angegeben. Obwohl die derzeitigen RAT-Mittel ausgeschöpft sind, ist das Land bemüht, notwendige Finanzmittel zu akquirieren. Es ist allerdings von einer zeitverzögerten Bewilligung auszugehen.

 

Die Gesamtkosten wurden vom Architekten nach der DIN 276-Berechnung mit 895.000,00 EUR angegeben; davon entfallen 849.000,00 EUR auf die Baukosten und 46.000,00 EUR auf die Einrichtungskosten.

Der zuschussfähige Höchstbetrag des Landkreises Cloppenburg nach dem BKI-Mittelwert incl. Regionalfaktor beträgt für die Baukosten 826.933,52 EUR zuzüglich max. 80.000,00 EUR für die Ausstattung, zusammen 906.933,52 EUR. Somit können die veranschlagten Kosten in voller Höhe berücksichtigt werden.

 

 

Es ergibt sich folgende Berechnung der Landkreisförderung:

Gesamtkosten (Baukosten und Einrichtungskosten)                   895.000,00 EUR

Abzüglich Landesförderung nach RAT-Richtlinie                      360.000,00 EUR

Verbleiben                                                                                         535.000,00 EUR

Abzüglich BMO-Anteil (10%)                                                           53.500,00 EUR

Verbleiben                                                                                        481.500,00 EUR

Anteil LK CLP (50%)                                                                          240.750,00 EUR

 

 


Finanzierung:

Teilhaushalt Jugendamt 2019

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

 

Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen                          1.600.000,00 EUR

 

 

 


Anlagenverzeichnis: