Betreff
Umstufungskonzept in der Stadt Löningen
Vorlage
V-VERK/09/004
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Nach Fertigstellung der Nord-Ost-Tangente und der Ost-West-Achse (in 2010) ist das Kreisstraßennetz außerhalb des Ortskerns der Stadt Löningen geschlossen, so dass die derzeitigen Kreisstraßen im Ortskern (Haselünner Straße, St. Annenstraße, Bremer Straße, Oldenburger Ring und Lodberger Straße) nicht mehr dem Charakter einer Kreisstraße entsprechen. Die vorgenannten Straßen sind demzufolge gem. § 7 Nds. Straßengesetz zu Stadtstraßen umzustufen.

 

Von dieser Abstufung sind folgende Straßenabschnitte betroffen:

 

1.      Haselünner Straße: von der B 213 bis zur St. Annenstraße (K 161)

2.      St. Annenstraße: von der Haselünner Straße bis zur Brunnen- Apotheke (K 161)

3.      Bremer Straße: vom „Grünen Warenhaus“ (Rosemeyer) bis zur Nord-Ost-Tangente in Meerdorf (K 161)

4.      Oldenburger Ring (K 324)

5.      Lodberger Straße: vom Oldenburger Ring bis zum Kreisverkehrsplatz an der Lodberger Straße (K 324)

6.      Wassermühlenweg (K 352)

 

Der Landkreis erklärt, dass er seinen Verpflichtungen aus den §§ 9, 10, 11 Abs. 4 und 12 Abs. 2 des Nds. Straßengesetzes nachkommt.

 

In diesem Zusammenhang sind noch die nachstehend aufgeführten Sanierungsarbeiten in 2010 seitens und zu Lasten des Landkreises Cloppenburg (geschätzte Baukosten: 110.000 €) erforderlich:

 

1.      Deckensanierung der Fahrbahn K 161

2.      Schadstellensanierung an den Radwegen der Kreisstraßen K 161 und K 324

3.      Schadstellensanierung im Bereich der Fahrbahn K 324

4.      Sanierungsarbeiten am Brückenbauwerk über den „Löninger Mühlenbach“ (K 324)

5.      teilweise Fahrbahnmarkierungen an der K 161

 

Gleichzeitig sollen die Stadtstraßen Vinner Weg (vom Bahnübergang bis zur Auffahrt auf die Umgehungsstraße in Richtung Haselünne) und der Birkenweg (vom Bahnübergang bis zur Haselünner Straße) zur Kreisstraße 164 aufgestuft werden.