Sachverhalt:

 

Die Niederungen der Süd- und Mittelradde und der Marka wurden 2007 zum Europäischen Vogelschutzgebiet V 66 „Niederungen der Süd- und Mittelradde und der Marka“ erklärt.

 

Bereits in den Sitzungen des Ausschusses für Planung und Umwelt am 08.07.2014 und 07.05.2015 ist darauf hingewiesen worden, dass das Gebiet naturschutzrechtlich noch zu sichern ist. Die Umsetzung dieser Sicherungsverpflichtung wurde wegen der dringenden Sicherung der FFH- Gebiete im Kreisgebiet zunächst zurückgestellt.

Die Sicherung eines EU-Vogelschutzgebietes ist unverzüglich nach der Benennung des Gebiets nach Artikel 4 Abs. 1 und 2 der Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG gegenüber der Kommission vorzunehmen. Der Landkreis Emsland hat seinen Teil des Gebietes 2008 bereits hoheitlich gesichert.

Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat in seiner Sitzung am 25.09.2018 einstimmig beschlossen, die Kreisverwaltung zu beauftragen, das Verfahren zur Ausweisung des im Landkreis Cloppenburg gelegenen Teils des EU – Vogelschutzgebietes V66 „Niederungen der Süd- und Mittelradde und der Marka“ als Landschaftsschutzgebiet einzuleiten (siehe Vorlage V-PLA/18/224).

Die Landschaftsschutzgebiete liegen in der naturräumlichen Untereinheit „Ems-Hunte Geest und Dümmer Geestniederung“. Anteile an den Gebieten haben die Stadt Löningen sowie die Gemeinden Lastrup, Lindern und Molbergen beim LSG „Südradde“ sowie die Stadt Löningen und die Gemeinden Lindern und Molbergen beim LSG „Mittelradde / Marka“. Es handelt sich weitgehend um die Niederungsbereiche der beiden Flussläufe.

 

Nunmehr sind die beiden Verordnungsentwürfe nebst Karten und Begründungen für die geplanten Landschaftsschutzgebiete LSG CLP 40 „Mittelrade/ Marka“ und LSG CLP 50 „Südradde“ erarbeitet worden. Diese Entwürfe sind als Anlage beigefügt.

 

Vor den Erlass einer Landschaftsschutzgebietsverordnung ist entsprechend den Verfahrensvorschriften des § 14 Abs. 1 des Niedersächsisches Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz „…. den Gemeinden, deren Gebiet betroffen ist, und den sonst betroffenen Behörden Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.“

Gemäß Abs. 2 dieser Rechtsvorschrift „ist der Entwurf einer Verordnung nebst Begründung mindestens einen Monat lang bei den Gemeinden, deren Gebiet betroffen ist, öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung haben die Gemeinden mindestens eine Woche vorher mit dem Hinweis darauf ortsüblich bekannt zu machen, dass jedermann während der Auslegungszeit bei der Gemeinde oder bei der Naturschutzbehörde, die die Verordnung erlassen will, Bedenken und Anregungen vorbringen kann.“

Für die geplanten Landschaftsschutzgebiete LSG CLP 40 „Mittelrade/ Marka“ und LSG CLP 50 „Südradde“ ist die öffentliche Auslegung der als Anlage beigefügten Verordnungsentwürfe vorgesehen.

 

Da beide flächenmäßig sehr großen Gebiete intensiv landwirtschaftlich genutzt werden, haben zur Vorbereitung der Ausweisung eine Vielzahl von Gesprächen und Informationsveranstaltungen stattgefunden, insbesondere auch, um das Verfahren von Anfang an möglichst transparent zu gestalten:

 

·         05.12.2018 - Behördeninformation über die Ausweisung des geplanten LSG Marka / Mittelradde

·         12.12.2018 – Behördeninformation über die Ausweisung des geplanten LSG Südradde

·         12.12.2018 – Informationsveranstaltung für die Eigentümer im Bereich des geplanten LSG Marka / Mittelradde

·         19.12.2018 - zwei Informationsveranstaltungen für die Eigentümer im Bereich des geplanten LSG Südradde

·         07.01.2019 – Informationsveranstaltung für die betroffenen Wasser- und Bodenverbände

·         07.01.2019 – Information der betroffenen Angelvereine und Fischereivereine

·         17.01.2019 - Abstimmungsgespräch mit Vertretern der Landwirtschaftskammer, des Kreislandvolks und Vertretern der betroffenen Ortslandvolkverbände

 

In allen Gesprächen wurden die Notwendigkeit der Ausweisung sowie die geplanten Regelungen zum Schutz des Gebietes umfassend erläutert und diskutiert. Bereits in diesen Informationsveranstaltungen gemachte Anregungen wurden geprüft und haben teilweise Eingang in die Verordnungsentwürfe gefunden.

 

Nach Durchführung der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung werden die zu den Verordnungsentwürfen eingegangenen Einwendungen ausgewertet. Sofern sie stichhaltig und begründet sind, führen sie zu einer Änderung der Verordnungsentwürfe.

 

Die Endfassungen der Verordnungsentwürfe werden dann im Ausschuss für Planung und Umwelt beraten und abschließend dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt.

 


Anlagenverzeichnis:

 

LSG_CLP_40_Mittelradde_Marka_Verordnung_Entwurf

LSG_CLP_40_Mittelradde_Marka_Begründung_Entwurf

LSG_CLP_40_Teilbereich_Mittelradde_Marka_50000_Übersicht_1_Entwurf

LSG_CLP_40_Teilbereich_Mittelradde_Marka_ 50000_Übersicht_2_Entwurf

LSG_CLP_40_Teilbereich_Mittelradde_Marka_Karte_1_AB_Entwurf

LSG_CLP_40_Teilbereich_Mittelradde_Marka_Karte_2_BC_Entwurf

LSG_CLP_40_Teilbereich_Mittelradde_Marka_Karte_3_CD_Entwurf

LSG_CLP_40_Teilbereich_Mittelradde_Marka_Karte_4_DE_Entwurf

 

LSG_CLP_50_Südradde_Verordnung_Entwurf

LSG_CLP_50_Südradde_Begründung_Entwurf

LSG_CLP_50_Teilbereich_Südradde_50000_Übersicht_1_Entwurf

LSG_CLP_50_Teilbereich_Südradde_50000_Übersicht_2_Entwurf

LSG_CLP_50_Teilbereich_Südradde_50000_Übersicht_3_Entwurf

LSG_CLP_50_Teilbereich_Südradde_Karte_1_AB_Entwurf

LSG_CLP_50_Teilbereich_Südradde_Karte_2_BC_Entwurf

LSG_CLP_50_Teilbereich_Südradde_Karte_3_CD_Entwurf

LSG_CLP_50_Teilbereich_Südradde_Karte_4_DE_Entwurf

LSG_CLP_50_Teilbereich_Südradde_Karte_5_EF_Entwurf