Betreff
Antrag der Gemeinde Garrel auf Gewährung einer Zuwendung für die Erweiterung des Barbara Kindergarten in Garrel um eine Krippengruppe
Vorlage
V-JHA/19/138
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Gemeinde Garrel wird für die Erweiterung des Barbara Kindergartens in Garrel um eine Krippengruppe mit 15 Plätzen ein Zuschuss in Höhe von 178.080,06 EUR gewährt.

 

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Garrel hat am 19.12.2018 einen Zuschussantrag für die Erweiterung des vorhandenen Barbara Kindergartens in Garrel um eine Krippengruppe mit 15 Betreuungsplätzen gestellt. Es ist ein zweistöckiger Anbau vorgesehen, wobei das Erdgeschoß größtenteils für den Krippenbereich genutzt werden soll. Der Baubeginn war für Dezember 2018 geplant, die Fertigstellung soll bis März 2020 erfolgen. Die Trägerschaft für die Krippe liegt bei der Gemeinde Garrel.

 

Bei der Nds. Landesschulbehörde wurde ein Antrag auf Fördermittel in Höhe von 180.000,00 EUR (15 Plätze á 12.000,00 EUR) gestellt. Hierbei wurden voraussichtliche Ausgaben für die Krippengruppe von 716.300,00 EUR angegeben. Mit einer Bewilligung nach der RAT- Richtlinie ist auszugehen.

 

Die Gesamtkosten für den Umbau und die Erweiterung des Barbara Kindergartens wurden vom Architekten nach der DIN 276-Berechnung mit 1.426.079,08 EUR angegeben. Eine Aufteilung der Kosten für die Krippe und die sonstigen Umbaukosten ist nicht vorgenommen worden. Es ist davon auszugehen, dass die zuschussfähigen Höchstbeträge überschritten werden.

 

Berechnung der Landkreisförderung nach dem neuen Grundsatzbeschluss als maximale Förderung:

Baukosten (Höchstbetrag LK CLP nach BKI-Mittelwert

Inkl. Regionalfaktor)                                                                        496.160,12 EUR

Einrichtungskosten (Höchstbetrag LK CLP)                                   40.000,00 EUR

Zusammen                                                                                         536.160,12 EUR

Abzüglich Landesförderung nach RAT-Richtlinie                      180.000,00 EUR

Verbleiben                                                                                         356.160,12 EUR

Anteil LK CLP (50%)                                                                           178.080,06 EUR

 


Finanzierung:

Teilhaushalt Jugendamt 2019

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

 

Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen                          1.600.000,00 EUR